C, 1.2, Geschäftsfähigkeit, Aufgaben

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Eingangsklasse Rechtliche Grundlagen des Handelns privater Haushalte Flashcards on C, 1.2, Geschäftsfähigkeit, Aufgaben, created by Stefan Kurtenbach on 15/11/2015.
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Peter, fünf Jahre, erhält von seiner Großmutter 20 € geschenkt. Er geht in ein Kaufhaus und kauft sich ein Spiel für acht Euro. Prüfen Sie, ob die Schenkung rechtswirksam ist, wenn die Eltern der Großmutter bereits mehrfach untersagt haben, dem Kind keine Geldgeschenke zu machen. Peter ist nach Paragraph 104 BGB geschäftsunfähig. Der Schenkungsvertrag ist ungültig, da ein Geschäftsunfähiger keine rechtswirksame Willenserklärungen abgeben kann, nach Paragraph 105 Abs. 1 BGB.
Paul, 14 Jahre, erhält von seiner Großmutter 20 € geschenkt. Er geht in ein Kaufhaus und kauft sich eine CD für 16 Euro. Prüfen Sie, ob die Schenkung rechtswirksam ist, wenn die Eltern der Großmutter bereits mehrfach untersagt haben, dem Kind keine Geldgeschenke zu machen. Paul ist nach Paragraph 106 BGB Beschränkt geschäftsfähig. Der Schenkungsvertrag ist gültig, da es sich um einen rechtlichen Vorteil für einen minderjährigen handelt, nach Paragraph 107 BGB.
Bernd, 19 Jahre, erhält von seiner Großmutter 20 € geschenkt. Er geht in ein Kaufhaus und kauft sich eine Flasche Whisky für 20 Euro. Prüfen Sie, ob die Schenkung rechtswirksam ist, wenn die Eltern der Großmutter bereits mehrfach untersagt haben, dem Kind keine Geldgeschenke zu machen. Bernd ist geschäftsfähig. Der Schenkungsvertrag ist gültig, da Bernd voll geschäftsfähig ist.
Peter, fünf Jahre, erhält von seiner Großmutter 20 € geschenkt. Er geht in ein Kaufhaus und kauft sich ein Spiel für 8 €. Prüfen Sie, ob im Kaufhaus rechtswirksame Kaufverträge zustande gekommen sind, wenn die Eltern strikt dagegen sind. nichtig
Paul, 14 Jahre, erhält von seiner Großmutter 20 € geschenkt. Er geht in ein Kaufhaus und kauft sich eine CD für 16 €. Prüfen Sie, ob im Kaufhaus rechtswirksame Kaufverträge zustande gekommen sind, wenn die Eltern strikt dagegen sind. Die Großmutter war zwar Mittel zur freien Verfügung gestellt, wie Eltern stimmen aber den Kauf nicht zu. Deshalb ist der Kaufvertrag zunächst schwebend unwirksam. Da die Eltern aber nicht genehmigten, ist er von Anfang an unwirksam.
Bernd, 19 Jahre, erhält von seiner Großmutter 20 € geschenkt. Er geht in ein Kaufhaus und kauft sich eine Flasche Whisky für 20 €. Prüfen Sie, ob im Kaufhaus rechtswirksame Kaufverträge zustande gekommen sind, wenn die Eltern strikt dagegen sind. Von Anfang an wirksam.
Der sechzehnjährige Auszubildende Kurt Wintermantel kauft eine Stereoanlage zum Preis von 980 €. Im Kaufvertrag ist vereinbart, dass der Kaufpreis in zwölf Monatsraten beglichen werden soll. Kann der Vater von Kurt Wintermantel verlangen, dass der Verkäufer gegen Erstattung des Geldes das Geld wieder zurücknimmt? Der Abschluss eines Ratenkaufs ist für einen beschränkt Geschäftsfähigen nicht möglich. Der „Taschengeldparagraf“ geht davon aus, dass die zu erbringende Leistung aus „überlassenen Mitteln“ bewirkt wird und nicht aus zukünftigen. Ein Ratenkauf stellt eine Kreditgewährung des Verkäufers dar. Beschränktgeschäftsfähige minderjährige bedürfen zum Abschluss von Kreditverträgen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Eltern, Vormund). Die Zustimmung des Familiengerichts ist bei Ratenzahlungskäufen nicht erforderlich. Der Vater kann die Herausgabe der Stereoanlage zu Recht verlangen.
Der sechzehnjährige Auszubildende Kurt Wintermantel kauft eine Stereoanlage zum Preis von 980 €. Im Kaufvertrag ist vereinbart, dass der Kaufpreis in zwölf Monatsraten beglichen werden soll. Wie wäre die Rechtslage, wenn Wintermantel den Kaufpreis aus seiner angesparten Ausbildungsvergütung sofort in einer Summe bezahlt und ihm sein Vater die Ausbildungsvergütung zur freien Verfügung gelassen hätte? Der Vertrag wäre gültig. Der Vater könnte die Herausgabe nicht verlangen. Hier wäre die Bestimmung des "Taschengeldparagrafen“ erfüllt, denn die Mittel waren zur freien Verfügung überlassen und die vertragsmäßige Leistung ist mit der Zahlung „bewirkt“.
Der sechzehnjährige Florian Bachmann erhält zum Geburtstag von seinen Eltern ein Geldgeschenk in Höhe von 100 €. Mit diesem Betrag erfüllt er sich einen Wunsch und kauft ein Smartphone für 80 €. Stellen Sie fest, ob der Vertrag über den Kauf des Smartphones gültig ist. Ja, der Vertrages gültig, weil er von Florian Bachmann (beschränkt geschäftsfähig) mit Mitteln bewirkt wurde, die ihm der gesetzliche Vertreter zu diesem Zweck überlassen hat (Paragraph 110 BGB).
Der sechzehnjährige Florian Bachmann erhält zum Geburtstag von seinen Eltern ein Geldgeschenk in Höhe von 100 €. Mit diesem Betrag erfüllt er sich einen Wunsch und kauft ein Smartphone für 80 €. Florian Bachmann hat zwischenzeitlich ein besseres Modell gefunden (Smartphone für 95 €) und will deshalb sein kürzlich erworbenes Marktformen an einen Mitschüler für 50 € verkaufen. Stellen Sie fest ob Florian Bachmann seinen Smartphone an seinen Mitschüler rechtswirksam verkaufen kann, wenn die Eltern nicht einverstanden sind. Ja, Florian Bachmann das über Vermögensgegenstände, die er mit Taschengeld erworben hat, weiter verfügen.
Anlässlich des Oktoberfestes auf dem Cannstatter Wasen erhält Florian Bachmann (16 Jahre) von seinen Eltern fünf Euro zum Kauf eines Loses und gewinnt damit den Betrag von 100 €. Gegen den Willen der Eltern will er sich mit dem Gewinn ein paar Boxhandschuhe kaufen. Kann Florian Bachmann auch ohne Zustimmung der Eltern mit dem Losgewinn einen rechtswirksamen Kaufvertrag schließen? Nein, Florian Bachmann will den Kauf mit Mitteln tätigen, die ihm vom gesetzlichen Vertreter für den vorgesehenen Zweck nicht zur Verfügung gestellt wurde (Paragraph 110 BGB).
Jörg Kleinschmidt wurde am 16. September des Jahres 17 Jahre alt. Er bestellte am 20. September des Jahres auf Raten eine HiFi-Anlage. Noch am gleichen Tag fordert der Verkäufer die Eltern auf, den Vertrag zu genehmigen. Die Eltern überlegen aber einige Zeit und antworten erst einen Monat später, dass der Vertrag gültig sein soll. Entscheiden Sie, ob im vorliegenden Fall ein Ratenkaufvertrag zustande gekommen ist. Der Kaufvertrages nicht zu Stande gekommen, weil der gesetzliche Vertreter nach Aufforderung durch den Verkäufer den Vertrag nicht innerhalb von zwei Wochen (Paragraph 108 Abs. 2 Satz zwei BGB) genehmigt hat. Da die Eltern erst nach einem Monat zugestimmt haben, wie die Genehmigung als verweigert.
Jörg Kleinschmidt wurde am 16. September des Jahres 17 Jahre alt. Er bestellte am 20. September des Jahres auf Raten eine HiFi-Anlage. Noch am gleichen Tag fordert der Verkäufer die Eltern auf, den Vertrag zu genehmigen. Die Eltern überlegen aber einige Zeit und antworten erst einen Monat später, dass der Vertrag gültig sein soll. Wie ist zu entscheiden, wenn Jörg Kleinschmidt die HiFi-Anlage eine Woche vor seinem 18. Geburtstag bestellt hätte? In diesem Fall tritt die Genehmigung des nunmehr volljährigen Jörg Kleinschmidt an die Stelle der Genehmigung des Vertreters (§ 108 Abs. 3 BGB). Der Vertrag wird daher gültig.
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