Created by Patrizio
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Copied by Sandra Gaitzsch
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Question | Answer |
3 Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Ausbildungsvertrages | 1.Schriftlich 2.Unterschriften von Ausbildungsbetrieb, Auszubildenden und Eltern (falls unter 18), 3.Eintragung ins Ausbildungsregister der Kammer |
Der Auszubildende stellt sich im Betrieb vor und erhält eine mündliche Zusage. Ab wann gilt der Ausbildungsvertrag? | Ab der mündlichen Zusage bindend. Mit der Zustimmung der Eltern kommt der Vertrag dann letztendlich zustande. |
Wer wird Vertragspartner des Ausbildungsvertrages? | Vertragspartner sind nur der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende. Nur zwischen ihnen entstehen Rechte und Pflichten. |
3 Rechte und Pflichten des Auszubildenden | Rechte: Recht auf Ausbildung, auf Berufsschule, auf Urlaub, Entlohnung Pflichten: Arbeitspflicht, Gehorsamspflicht, Schweigepflicht |
Welche Besonderheit gilt hinsichtlich der Vergütungspflicht seitens des Ausbildungsbetriebes? | Sie muss jährlich steigen. |
Wie sind die Urlaubsansprüche bei Jugendlichen geregelt? Was ist dabei zu beachten? | Unter 16 Jahren: 30 Tage. Unter 17 Jahren: 27 Tage. Unter 18 Jahren: 25 Tage. Ab 18 Jahren gilt dann der normale Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Bei der Feststellung des Alters des Jugendlichen kommt es darauf an, wie alt er zu Beginn des Ausbildungsjahres (also am 1.1. des Ausbildungsjahres) war. |
In welchem Gesetz wird der Ausbildungsvertrag geregelt? | Berufsbildungsgesetz (BBiG) |
Stellen Sie die täglichen Arbeitszeiten von Auszubildenden dar. Welche Ausnahmen gibt es? | 8 Stunden täglich, Beginn frühestens 6:00h, Ende spätestens 20.00h Ausnahme Gastronomie (22:00h) und Bäcker (4:00h) |
Wie sind die Kündigungsfristen in und nach der Probezeit geregelt? Unterscheiden Sie dabei Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb und durch den Auszubildenden. Müssen Gründe angegeben werden? | Kündigung in der Probezeit von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung der Frist und ohne Grund möglich. Nach der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb nur noch außerordentlich kündigen. Der Auszubildende unter Einhaltung der Frist von 4 Wochen mit besonderem Grund (Wechsel oder Aufgabe des Berufs) |
Nach Ablauf der Probezeit bringt der Auszubildende dauernd schlechte Noten nach Hause. Der Ausbildungsbetrieb sieht keinerlei Hoffnung, dass er die Prüfung besteht. Kann der Betrieb unter diesen Umständen kündigen? | Nein, schlechte Noten können sich noch verbessern. (Die Hoffnung stirbt zuletzt) |
Im Ausbildungsvertrag eines Jugendlichen ist folgende Klausel enthalten: „Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende verpflichten sich, nach Beendigung der Ausbildung einen (festen) Arbeitsvertrag abzuschließen“ Zulässig? (Begründung) | Unzulässig, Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl Art 12 GG |
Wer sind die möglichen Ansprechpartner für den Auszubildenden bei eventuellen Problemen? | IHK, JAV, Lehrer, Betriebsrat |
Welche Aufgaben (3) hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)? | Überwachung der Jugendarbeitsschutzvorschriften, Hilfe bei Probleme des Jugendlichen oder Hilfe bei anstehender Übernahme |
Was verstehen Sie unter aktivem und passivem Wahlrecht und wie ist das in der JAV geregelt? | Aktiv (man wählt selbst) für alle Jugendlichen <18J. und Auszubildenden <25J. Passiv (man wird gewählt) alle bis 25 Jahre |
Erklären Sie den Begriff „Duales System“ | Das Nebeneinander von Theorie in der Berufsschule und praktischer Ausbildung im Betrieb |
Ein 21-Jähriger, der seine Ausbildung bereits abgeschlossen hat, möchte wissen, welches Wahlrecht ihm in der JAV zusteht. | Hat kein aktives Wahlrecht mehr, weil kein Jugendlicher <18J und auch kein Auszubildender mehr. Dafür aber passives Wahlrecht |
Zwischen wem kommen Tarifverträge zustande und für wem gelten die darin geregelten Inhalte nur? | Zwischen einem einzelnen Arbeitgeber (Haustarif oder Firmen-/Werkstarif) oder einem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft |
Welche Dinge werden typischerweise in Tarifverträgen geregelt? | Löhne und Gehälter im Entgelttarifvertrag – Laufzeit 1-2 Jahre Urlaub Arbeitszeiten etc. im Manteltarifvertrag – Laufzeit bis 8 Jahre |
Welche Funktion kommt dem Einzelarbeitsvertrag im Verhältnis zum Tarifvertrag zu? | Der Einzelarbeitsvertrag untersteht dem Tarifvertrag und darf bessere Regelungen als im Tarifvertrag aushandeln, niemals aber schlechtere anordnen (sofern AG im Verband und AN in der Gewerkschaft) |
Zum Einzelarbeitsvertrag: Geben Sie Auskunft über eventuelle Formvorschriften und Probezeit | Keine Formvorschrift, also auch mündlich möglich. Probezeit meistens 6 Monate, aber nicht fest geregelt |
Wann muss ein Einzelarbeitsvertrag spätestens dem Arbeitnehmer zugestellt werden? | 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme |
Bei der Probezeit verwenden die Arbeitgeber meist immer die gleiche Frist. Wie erklärt sich diese Frist? | Nach 6 Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz. Das heißt, der AG kann dann nur noch „sozial gerechtfertigt“ kündigen und muss eine Frist einhalten |
Nennen Sie je 3 Pflichten, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag eingehen. | AG: Entlohnungspflicht, Sorgfaltspflicht, Fürsorgepflicht, muss Arbeit bereit stellen AN: Arbeitspflicht, Schweigepflicht, Gehorsamspflicht |
Erklären Sie 2 Wege, wie sich befristete Arbeitsverträge gestalten lassen. | Als Zeitbefristung (ohne sachlichen Grund), dann max. 2 Jahre Dauer und max. 3 Verlängerungen innerhalb dieser Zeit. Oder mit sachlichem Grund (z.B. Schwangerschaftsvertretung), solange der Grund für die Vertretung anhält |
Unterliegen befristete Arbeitsverträge dem Formzwang? | Ja in Schriftform |
Nennen Sie 4 Formen von flexiblen Beschäftigungsformen. | - Gleitzeitbeschäftigung -Job Sharing -Teilzeit (starr oder flexibel) -Altersteilzeit (ab 55J.+), aber nur für Verträge, die vor dem 1.1.2010 geschlossen wurden |
Erklären Sie den Begriff „gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung“ und grenzen Sie diesen von der „Leiharbeit“ ab. | „Gewerbliche Arbeitsnehmerüberlassung“ ist die Zeitarbeit und ist streng geregelt im AÜB (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Sie bezeichnet die dauerhafte „Verleihung“ des Arbeitnehmers. Leiharbeit ist gesetzlich nicht geregelt und bezeichnet nur eine vorübergehende Verleihung, z.B. Daimler Sindelfingen verleiht einmalig Mitarbeiter an Daimler Untertürkheim für 2 Wochen |
Gratifikation? | Freiwillige Sonderleistung der AG, nicht vertraglich geregelt |
Zeitlohn? | Leistungsunabhängiger Lohn, z.B. Verwaltungstätigkeit |
Akkordlohn? | Leistungsabhängiger Lohn, z.B. nach Stückzahl |
Prämien? | Für Erreichung eines bestimmten Zieles, z.B. Erreichen eines Umsatzzieles mit vertraglichem Anspruch bei Erreichen, ergänzt den Zeitlohn |
Tantiemen ? | Vertragliche Gewinnbeteiligung für Führungspersonal |
Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch? | 24 Arbeitstage |
Unterscheiden Sie die Begriffe „Urlaubsentgelt“ und „Urlaubsgeld“ | Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung während des Urlaubs. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderleistung des AG |
Erklären Sie, in welchen Fällen ein Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz kündigen darf (ordentliche Kündigung) | - Personenbedingt (dauernde Krankheit oder Eigenschaft der Person wie Führerschein oder Religionszugehörigkeit) -Verhaltensbedingt (Beleidigung, Trunksucht, Tätlichkeiten), benötigt Abmahnung -Betriebsbedingt benötigt Sozialauswahl |
Was wird dem Arbeitnehmer empfohlen, der von einer Kündigung betroffen ist? Gibt es Fristen für eventuelle Gegenmaß-nahmen? | Kündigungsschutzklage, Frist von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung |
Welche Formalien (2) müssen für eine wirksame Kündigung durch den Arbeitgeber beachtet werden? (Formvorschriften, sonstiges?) | Schriftlich, Fristen aus §622 BGB |
Wie hoch ist die Kündigungsfrist nach §622 BGB ? | Kündigungsfrist abhängig nach Betriebszugehörigkeit |
Ab wann gilt das KündigungsschutzG? (Beschäftigungsdauer, Größe des Unternehmens) | Betriebszugehörigkeit mind. 6 Monate, Betriebsgröße über 10 Arbeitnehmer erforderlich |
Ab wann wird die Beschäftigungsdauer des AN gezählt? (Vorsicht: Änderung ab Januar 2010!) | Ab dem 25. Lebensjahr, aber in 2010 vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Aufpassen auf den Gesetzesauszug in der Prüfung! |
Erklären Sie den Unterschied in den Fristen bei einer Beschäftigungsdauer von >6 Monaten bis 2 Jahre und einer Beschäftigungsdauer zwischen 2 und 5 Jahren! | Bis 2 Jahre: 4 Wochen (kalendergenau 28 Tage!) bis zum nächsten 15 oder Monatsende (was näher liegt). Ab 2 Jahre bis 5 Jahre 1 Monat zum Monatsende. |
Nennen Sie 4 Fälle, die zur außerordentlichen (fristlosen) Kündi-gung durch den Arbeitgeber führen können! | Diebstahl, Arbeitsverweigerung, Selbstbeurlaubung, Tätlichkeiten |
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Aufhebungsvertrag? Nennen Sie einen Vorteil und zwei Nachteile des Vertrages! | Kündigung ist einseitig durch den AG, Aufhebungsvertrag ist „im gegenseitigen Einvernehmen), also 2 Willenserklärungen. Der Aufhebungsvertrag hat den Vorteil, dass das Prozessrisiko für beide Seiten vermieden wird. Nachteile: Möglicherweise Sperrfrist durch die Agentur (mutwillige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses) und Erklärungsproblem im Lebenslauf |
Erklären Sie, was eine Änderungskündigung ist! | Findet unter den Voraussetzungen einer normalen (Beendi-gungs-)Kündigung statt. Nur erklärt der AG, dass er bereit ist das Arbeitsverhältnis weiterzuführen, wenn der AN mit der Änderung des Vertragsbestandteils einverstanden ist |
Nennen Sie 4 Personengruppen, die einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen. Erklären Sie, was das MutterschutzG hinsichtlich: - Kündigungsschutz - Beschäftigungsverbot aussagt! | Werdende Mütter, Behinderte, Wehrdienstpflichtige, Betriebsräte und JAV-Vertreter. Nach MutterschutzG beträgt Kündigungsschutz ab Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung. Beschäftigungsverbot besteht 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung |
Nehmen Sie zu folgenden Fall Stellung: - Der AN wird (schuldlos) krank und kann 5 Wochen nicht arbeiten. | AN geschützt bis 6 Wochen über Lohnfortzahlungsgesetz |
Nehmen Sie zu folgenden Fall Stellung: Der AN fährt volltrunken Auto und kann durch selbst verursachten Unfall 5 Wochen nicht arbeiten! | Grund zur Kündigung, weil Unfall grob fahrlässig herbeigeführt |
Nehmen Sie zu folgenden Fall Stellung: Der AN wird (schuldlos) krank und kann 7 Wochen nicht arbeiten. Kon- sequenz für die Lohnfortzahlung? | Bis 6 Wochen Lohfortzahlung, danach Übernahme durch Krankenkasse |
Nehmen Sie zu folgenden Fall Stellung: AN beantragt den ihm zustehenden Urlaub. Als er nicht gewährt wird, tritt er die Reise dennoch an, weil der Flug bereits gebucht war. | Selbstbeurlaubung durch AN, fristlose Kündigung |
Nehmen Sie zu folgenden Fall Stellung: AN beantragt den ihm zustehenden Urlaub. Der AG will ihm aber nur 11 Tage am Stück freigeben! | Es besteht ein Anspruch auf 12 Tage am Stück, weil sich sonst der Erholungswert nicht einstellt |
Nennen Sie die Art der Kündigung und die Voraussetzungen, die ein AG dabei berücksichtigen muss: - Der AN ist LKW-Fahrer und verliert die Fahrerlaubnis! | Personenbedingt |
Nennen Sie die Art der Kündigung und die Voraussetzungen, die ein AG dabei berücksichtigen muss: Der AN ist dauerhaft krank ! | Personenbedingt/Negativprognose |
Nennen Sie die Art der Kündigung und die Voraussetzungen, die ein AG dabei berücksichtigen muss: Der AN betrinkt sich mehrmals am Arbeitsplatz ! | Verhaltensbedingt+Abmahnung |
Nennen Sie die Art der Kündigung und die Voraussetzungen, die ein AG dabei berücksichtigen muss: Der AN missachtet mehrfach das Rauchverbot im Betrieb! | Verhaltensbedingt + Abmahnung |
Nennen Sie die Art der Kündigung und die Voraussetzungen, die ein AG dabei berücksichtigen muss: Der AG kündigt, weil der Betrieb wegen schlechter Auftragslage nicht mehr aufrecht zu erhalten ist! | Betriebsbedingt + Sozialauswahl |
Welche Konsequenzen hat es, wenn der Betriebsrat über eine Einstellung oder Kündigung nicht informiert wurde? | Kündigung/Einstellung ist unwirksam |
Was ist Sinn und Inhalt einer Abmahnung? | Hinweis auf das Fehlverhalten und Drohung mit Konsequenzen = Vorstufe zur Kündigung |
Wann gilt eine Kündigung als „sozial gerechtfertigt“? | Nur wenn personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt und bei Letzterem die Sozialauswahl durchgeführt wurde |
Was versteht man unter einer „Sozialauswahl“? | Arbeitnehmer, die unterhaltspflichtig, lange betriebszugehörig oder schon älter (schwer vermittelbar) sind, dürfen nicht gekündigt werden |
Kann ein Arbeitgeber eines Kleinbetriebes beliebig kündigen? | Ja, weil Betriebe bis 10 AN nicht unter das KündigungsschutzG fallen |
Nennen Sie die Unterschiede zwischen einem einfachem und eine qualifiziertem Zeugnis. Welche Bestandteile muss ein qualifiziertes Zeugnis enthalten? | Tätigkeitsdauer und Tätigkeitsbeschreibung + Beurteilung von Qualität der Arbeit und Verhalten gegenüber Vorgesetztem und Kollegen |
Zwischen wem wird ein Tarifvertrag geschlossen („Sozialpartner“)? | AG-Verband (oder einzelner AG) und Gewerkschaft |
Die Gewerkschaft bezeichnet nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer oft als „Trittbrettfahrer“. Warum? | Weil Nicht-Gewerkschaftler oft Tarifvergütung im Einzelarbeitsvertrag haben, obwohl sie nie Gewerkschaftsbeiträge bezahlt haben |
Was versteht man unter „Tarifautonomie? | Der Staat darf sich in die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern im (Tarifverhandlungen) nicht einmischen |
Herr Müller ist als Elektriker bei Porsche angestellt. Gilt für ihn der Tarifvertrag der Metallindustrie? | Ja, es spielt keine Rolle, welchen Beruf der AN ausübt. Maßgeblich ist der Tarifvertrag der Branche des AG |
Nennen Sie verschiedene Gewerkschaften, die unter dem Dachverband des DGB versammelt sind! | Z.B. Verdi, IG Metall, IG Druck, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft etc. , Deutscher Beamtenbund |
Nennen Sie den Unterschied zwischen einem Entgelttarifvertrag und einem Manteltarifvertrag! | Entgelttarif regelt nur Lohn und Gehalt und hat relativ kurze Laufzeit (1-2 Jahre). Manteltarif regelt Urlaub, Arbeitszeit, etc. und läuft länger (7-8 Jahre) |
Was ist ein „Haustarifvertrag“? Grenzen Sie diesen vom Flächentarifvertrag ab! | Wenn ein einzelner AG den Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abschließt (z.B. VW) |
Darf ein Einzelvertrag den Bestimmungen des Tarifvertrages widersprechen, wenn der AN Gewerkschaftsmitglied ist? | Ja, er kann den AN besser stellen (z.B. durch mehr Lohn oder Urlaub), aber nicht schlechter stellen |
Was ist unter einer „Öffnungsklausel“ zu verstehen? | Ausnahmeregelungen im Tarifvertrag, wonach kleinere Betriebe auch schlechtere Bedingungen als im Tarifvertrag ausgehandelt leisten dürfen |
Was versteht man unter einer „Allgemeinverbindlichkeitserklä-rung“? Geben Sie ein Beispiel und erklären Sie die Vorgehensweise! | Der Bundesminister für Arbeit kann einen Tarifvertrag für die ganze Branche für verbindlich erklären (z.B. im Bau), also für alle AG und AN, gleichgültig, ob sie im Verband oder Gewerkschaft sind oder nicht |
Was versteht man unter einer „Nachwirkung“ eines Tarifvertrages? | Wenn der alte Tarifvertrag gekündigt wurde oder ausgelaufen ist, gelten noch die Bedingungen des alten Vertrages so lange, bis ein neuer Tarifvertrages in Kraft tritt |
Zwischen wem kommt eine Betriebsvereinbarung zustande? | Zwischen AG und Betriebsrat |
Darf eine Betriebsvereinbarung den Bestimmungen eines Tarif-vertrages widersprechen, wenn der AG auch Verbandsmitglied ist? | Nein. Betriebsvereinbarungen dürften grundsätzlich gar nichts regeln, was bereits schon im Tarifvertrag geregelt ist |
Auf welche Weise können Tarifverträge enden? | Durch Zeitablauf oder Kündigung |
Erklären Sie den Unterschied zwischen einem Vollstreik und einem Schwerpunktstreik. Was bevorzugt die Gewerkschaft? (Begründung) | Vollstreik ist ein Flächenstreik aller Betriebe in dieser Branche und in diesem Gebiet. Schwerpunktstreik bestreikt Zulieferbetriebe. Durch die fehlenden Teile können auch die Hauptbetriebe (z.B. Daimler) nicht mehr weiterarbeiten. Die Gewerkschaft setzt auf Schwerpunktstreiks, weil dann nur Streikgeld für die Zulieferbetriebe gezahlt werden muss |
Wann ist ein Streik rechtswidrig? (2 Angaben) Gehen Sie dabei auf den „wilden Streik“ und auf den „politischen Streik“ ein! | Wenn der Streik nicht von der Gewerkschaft beschlossen, wenn keine Urabstimmung durchgeführt wurde oder wenn sich der Streik auf einen Punkt bezieht, der nicht über Tarifverträge geregelt wird z.B. politische Gründe |
Was versteht man unter einer „Aussperrung“? | Die Arbeitsgeber reagieren auf den Streik, indem sie ihre Firma schließen und damit auch alle AN ausschließen, die eigentlich arbeiten wollten |
Welche Unterstützung erhalten die gewerkschaftlich organisierte und nicht organisierte AN während eines Streiks? | Gewerkschaftler erhalten Streikgeld, nicht gewerkschaftlich organisierte AN erhalten nichts. Auch kein Kurzarbeitergeld von der Agentur, weil Staat sich aufgrund Tarifautonomie heraushalten muss |
Was versteht man unter der „Friedenspflicht“? | Solange ein Tarifvertrag läuft oder Verhandlungen stattfinden, darf nicht gestreikt werden |
Warum sind Warnstreiks von der Friedenspflicht ausgenommen? (Definition „Warnstreik“?) | Weil Warnstreiks begrifflich keine Streiks sind, sondern definiert sind als zeitlich begrenzte Arbeitsniederlegungen (bis zu 2 Std.) |
Schildern Sie den Streikablauf in mindestens 5 Schritten! | 1) Tarifvertrag endet -2) Verhandlungen mit der Gewerkschaft -3) kein Ergebnis: Schichtung mit neutralem Schlichter -4) kein Ergebnis: Urabstimmung zum Streik – wenn 75% dafür – Streik, eventuell Aussperrung -5) neue Verhandlungen -6) zweite Urabstimmung über das Ergebnis – wenn 25% dafür: Streikende |
Was versteht man unter einer „kalten Aussperrung“? | Wenn die Arbeitgeber auch Arbeitnehmer in Betrieben aussperren, die gar nicht im Streik waren (AG argumentiert, dass ohne Zulieferteile nicht gearbeitet werden kann) |
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt u.a. die Rechte des Betriebsrates (BR). Unter welchen Umständen kann ein BR aufgestellt werden? | Wenn ein Betrieb mindestens 5 ständige AN hat |
Nennen Sie die 3 Beteiligungsrechte des BR und geben Sie je ein Beispiel dafür! | 1) Inforecht bei wirtschaftlichen Entscheidungen (Bau Lager-halle), 2) Mitwirkungsrecht (Einstellung, Kündigung, Versetzung) – letzte Entscheidung liegt bei Streitigkeiten beim Arbeitsgericht, 3) Mitbestimmungsrecht bei soziale Angelegenheiten (Werkszufahrt, Werkssicherheit, Pausenzeiten, Arbeitszeiten, Rauchverbot…) |
Nennen Sie die 3 Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit! | Arbeitsgericht – Landesarbeitsgericht – Bundesarbeitsgericht |
Welches Gericht ist als Einstiegsgericht örtlich für eine arbeitsrechtliche Streitigkeit zuständig? | Immer das Arbeitsgericht, an dem der AG seine Niederlassung hat |
Nennen Sie Träger, Leistungen und Kostenverteilung bei den Sozialversicherungen! | Deutsche Rentenversicherung Bund: Altersrente, je Hälfte AN und AG. Krankenkasse: Kosten für medizinische Versorgung je hälftig aber zusätzlich 0,9% für AN für Zahnersatz. Pflegevers.: Pflegeleistung je hälftig aber zusätzlich 0,25% für AN, die über 23 Jahre und kinderlos sind. Agentur für Arbeit: Arbeitslosengeld je zu Hälfte AG und AN. Berufsgenossenschaft: Kosten für Unfälle von/zur Arbeit und bei der Arbeit, wird ausschließlich vom AG getragen |
Unterscheiden Sie die Begriffe Beitragsbemessungsgrenze und Versi-cherungspflichtgrenze! | Beitragsbemessungsgrenze ist der Gehaltsbetrag, von dem höchstens die Sozialversicherung berechnet wird, auch wenn der AN brutto mehr verdient. Versicherungspflichtgrenze besagt, ab welchem Bruttoehalt der AN aus der gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung austreten und sich privat versichern kann. Betrifft nur Kranken und Pflege! |
Nennen Sie 3 Probleme, mit denen die Sozialversicherung in Deutschland zu kämpfen hat! | Lebenserwartung der Menschen ist hoch, brauchen mehr Geld. Wenige junge Menschen. Arbeitslosigkeit. Später Eintritt ins Erwerbsleben |
Nennen Sie je 2 Konsequenzen von immer höheren Sozialversicherungsbeiträgen für AN und AG! | AG - Höhere Lohnkosten, weniger Wettbewerbsfähigkeit, u.U. Auslandsverlagerung. AN – weniger Nettogehalt, weniger Kaufkraft, persönliche Unzufriedenheit |
Erklären Sie folgenden Begriff: Umlageverfahren | Beiträge der Erwerbstätigen werden sofort auf die Rentenbezieher umgelegt (also verteilt) |
Erklären Sie folgenden Begriff: Kapitaldeckungsverfahren | Jeder deckt seinen eigenen späteren Kapitalbedarf, z.B. Riesterrente |
Erklären Sie folgenden Begriff: Generationenvertrag | Die Jungen sorgen für die Alten mit ihren Sozialbeiträgen (siehe Umlageverfahren) |
Wie könnte allgemein die Rentenversicherung dauerhaft gesichert werden? Machen Sie 3 Vorschläge, wie man sich zusätzlich privat fürs Alter absichern kann! | Senkung der Arbeitslosigkeit – Senkung des Eintrittsalters ins Erwerbsleben – Erhöhung der Lebensarbeitszeit – Unterstützung von Familien Vorschläge: Abschluss einer Kapitallebensversicherung, Rentenver-sicherung oder Investmentfonds |
Wer gibt Auskunft über den Stand der gesetzlichen Rentenansprüche? | Örtliche Rentenberatungsstellen, Deutsche Rentenversicherung Bund |
Ab welchem Zeitpunkt ist man für das Arbeitslosengeld bezugsberechtigt? Wer ist bezugsberechtigt? | Ab Meldung bei der Agentur für Arbeit. Berechtigt ist, wer mind. 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis gearbeitet hat |
Wie lange wird in der Regel das ALG I gewährt und wie hoch sind die Bezüge? | In der Regel für 12 Monate, 60% vom Nettoeinkommen für Ledige und 67% mit Kind |
Unter welchen Voraussetzungen droht eine „Sperrfrist“ ALO? | Wenn der AN entweder ein Arbeitsverhältnis von sich aus beendet (auch Aufhebungsvertrag) oder bewusst eine ihm angebotene Stelle nicht annimmt. Außerdem bei Versäumnis seiner Meldepflicht bez. Arbeitslosigkeit |
Was sind „Vermögenswirksame Leistungen“? | Geldleistungen des AG (durch Tarif oder freiwillig), die vom Staat durch eine Arbeitsnehmersparzulage gefördert wird. Zuzahlung durch AN möglich |
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