Created by Sakine Mehmet
over 8 years ago
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Question | Answer |
Überlandfahrten | Schulung auf Bundes- oder Landstraße. Überlandsschulung, davon eine Fahrt mit min 2 Std. zu je 45 min. |
Schulung auf Autobahn | Auf Autobahnen o. K mit Fahrbahnen für 1 Richtung, diedurch Mittelstreifn o. sonstige bauliche trennung u. min 2 Streifen 1 Richtung (davon 1 Fahrt mit min 2 Std zu 45 min auf oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung o. mit Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h |
Schulung bei Dämmerung od. Dunkelheit | Zusätzlich zu den Fahrten der Überland u. Autobahn, mind. zur Hälfte auf AB, Bundes- o. Landstraße in Stunden zu je 45 Minuten. |
Einleitung des Rechts ? | - öffentliches Recht - Privatrecht (Zivilrecht) |
Zielbereiche ? | motorisch können geistig wissen emotional wollen |
Wo findet öffentlicher Verkehr statt ? | 1. Auf gewittmeten Straßen 2. Zustimmung oder Duldung des zustimmungsberechtigten |
Klasse L | Zugmaschinen für land- o. forstwirtschaft - max 40 km/h, mit Anhänger max 25 km/h - Selbstfahrende Arbeits-/Futtermischwgen, Stapler u. Flurförderzeuge - max 25 km/h auch mit Anhänger 16 J. |
Klasse BE | 17 begleitend o. 18 Jahre - Kfz B + Anhänger - ZG Anhänge ü 750kg max 3,500 kg - Vorbesitz B, keine Theorieprüfung aber Praktisch |
Klasse B96 | - Kfz Klasse B mit Anhänger - ZG Anhänger ü 750 kg - ZG Kombi ü 3,5t aber max 4,250 kg - Erweiterung B, Schlüsselzahl 96 - keine Prüfung, aber Schulung erforderlich |
Klasse B | Einschluss AM,L - Kfz max 3,5t - Anhängerregelung - ZG max 750 kg immer erlaubt -ZG ü 750 Kg erlaubt wenn Kombi max 3,5 kg 17 begleitenes Fahren 18 direkterwerb |
Klasse D1 | Kraftomnibus, mehr als 8 aber max 16 Person, außer Fahrer, länge max 8m, mit Anhänger bis 750 kg ZG - Vorbesitz B - 17 J. 18 Person während o. nach spezifischer Berufsausbildung - 21 Direktererwerb |
Klasse D1E | - Kfz o. K D1 mit Anhänger - ZG Anhänger u 750 kg Vorbesitz D1 - Einschluss BE sowie C1E bei Vorbesitz C1 |
Methoden möglichkeiten | - Erklären -Demonstrieren - Anweisen - Erzählen - Koriegieren - Moderation - Diskussion - Gruppenarbeit - Lehrgespräch - Rollenspiel - Lehrvortrag - Leittext |
Kurbeltrieb | Kolben, Pleuel, Kurbelwelle die geradlinige Bewegung in eine Drehbewegung umwandeln |
Stress ? | Stress ist eine individuelle Reaktion auf reize (Stressoren) (Auslöser) von innen o. außen |
Ziele ? | Ziele beschreiben eine Verhaltensweise, die ein Lernender am Ende eines Prozesses zeigen können soll |
Straftat ? | Straftat ist eine Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, dass die Ahndung mit Strafe, (Geld o. Freiheitsstrafe) zulässt und Rechtswidrig ist u. Schuldhaft begangen wird. |
Kaskoversicherung | - Diebstahl, Raub, Entwicklung durch unbefugte -Feuer, Blitzschlag, Explosisch - Sturm, Hagel, überschwem - Unfall mit Haarwild (Rehe o. Hirsch) - Glasbruch - Kabelschäden nach Kurzschluss, -Maderbiss (teilweise) |
Versicherungskennzeichen | Kleinkrafträder, Leichtkraftfahrzeuge, Mofas o. Krankenfahrstühle, die kein amtliches Kennzeichen führen, aber versicherungspflichtig sind benötigen ein Versicherungskennzeichen Gilt für 1 Jahr jeweils vom 1. März an. |
Nicht Zulassungspflichtig | 1.) Selbstfahrende Arbeitsmaschine u. Stapler 2. einachsige Zugmaschine wenn nur LOF 3. Leichtkrafträder 4. 2 o. 3 rädrige Kleinkrafträder 5. motorisierte Krankenfahrstühle 6. vierrädige Leichtkraftfahrzeuge 7. Elektronische Mobilitätshilfen |
5 Phasen / Praxis | 1. informieren 2. orientieren 3. motivieren 4. ausführen 5. rückmelden |
Bedingungsanalyse (Th. U.) rechtliche Vorgaben | --> Fahrsch AusbO --> Prüfungsrichtlinie --> zeitlicher Rahmen --> FeV |
Lehrvortrag ( = Kurzvortrag) | --> Kognitiver LZB --> viele Infos in kurzer Zeit --> Antizipation des Wissens stark Adressaten - abhängig --> Fsch bleiben passiv --> zeitliche Begrenzung muss sein |
Abfolge zur Vorbereitung zum Th. U. | - Lehrplan - was gehört dazu ? (Schwerpunkt) _ was für Materialien stehen zur Verfügung |
Grundsatz des defensiven fahrens | Defensives Fahren bedeutet, seine Rechtsposition nicht voll auszunutzen, sondern aus Sicherheitsgründen eine über die gesetzlich gebotene, hinausgehende Sorgfalt, ein überall an Vorsicht, walten zu lass. |
§34 Unfall (Zielsetzung) | - Aufklärung d. Unfallgeschehens - <schutzzweck d. Beteiligten - Vermeidung d. Folgeunfall - Flüssigkeit d. SV |
Was sind Auflagen, Verstöße BF 17 ? | Auflage Begleiten durch namentlich genannte Begleitperson - mindestens 30 J alt - min 5 Jahre Fahrerlaubnis - nicht mehr als 1 Punkt - nicht mehr als 0,5 % promille |
Die 7 Todsünden | - an übersichtlichen stellen nicht die rechte Fahrstreifen einhält - Vorfahrt nicht beachtet - falsch überholt oder beim überholen falsch fährt - an unübersichtlichen stellen zu schnell - Autobahn o. Kraftfahr. wendet / rückw. - haltene o. liegengebliebene Fahrzg. auf ausreichender Entfernung kenntlich macht |
Was brauche ich für rechts v. links ? | - vorausgesetzt die Wege kreuzen sich - 2 Fahrzeuge - gleichzeitig da Beispielverfahren: |
Straßenarten ? | --> Europastr. --> Kreisstr. --> Landstr. --> Privat --> Gemeinde --> Straßen sind sortiert nach der Zuständigkeit --> Bundesstr. |
Was sind die Elemente einer Straftat ? | --> Tatbestand eines Gesetzes --> Tathandlung ist rechtswidrig --> Täter handelt Schuldhaft |
Strafverfahren | Zweck: Verfolgung und Ahndung von Straftaten. - Ermittlungsverfahren - Zwischenverfahren - Hauptverfahren |
Verfassungsrecht 1) Was ist eine Verfassung ? 2) Was ist ein Staat ? 3) Verfassungsprinzipien BRD ? | 1) Grundlegende Rechtsordnung eines Staates 2) - Staatsgebiet - Staatsvolk - Staatsgewalt 3) Republik - Demokratie (Herrschaft des Volkes) - Sozialstaat - Bundesstaat - Rechtsstaat |
Wann ist der Versuch einer Straftat Strafbar u. wann nicht ? | - Versuch eines Verbrechens (Strafandrohung im Gesetz, min 1 Jahr) ist immer Strafbar - Versuch eines Vergehens (Strafandrohung, Geldstrafe o. Freiheits. von unter 1 Jahr bis..) ist Strafbar wenn es ausdrücklich im Gesetz bestimmt ist |
Bestandteile eines Amtlichen Kennzeichen | - FORM FESTGELEGT - bESCHRIFTUNG FESTGELEGT - Dienstsiegel - Ortskennung GG - Individuelle Kennung - TÜV Siegel - Beleuchtung muss sein (§§ 8 ff FZV + Anlage 4) |
Reiefenbezeichnungen ? 155/80 R13 79T | 155/80 -> 80% der höhe -> 155 = Reifenbreite R13 -> Reifenbauart 79 T -> T = Geschwindigkeit -> 79 = Tragfähigkeit |
Eignung ? | --> körperlich --> geistig --> charakterlich |
weitere Promillegranzen 2,2 promille / 3,0 promille / 3,3 promille | 2,2 promille = Beginn der eingeschränkt Schuldfähigkeit bei ein vorsätzlichen Tötungsdelikt 3,0 probille = Beginn der Schuldunfähigkeit bei sonstigen Delikten 3,3 promille = Beginn der Schuldunfähigkeit bei vorsätzlichem Tötungsdelikt |
Geschwindigkeitsfaktoren | --> Straße --> Fahrzeug --> Verkehr --> Sicht --> Ladung --> Wetter |
Wie formuliert man Ziele ? | 1. Vorsatz 2. Inhalt 3. Verb --> Der Fahrschü. soll Kupplung drücken können |
Zielarten ? | Feinziele Grobziele Fernziele ( Richtziele ) |
Vollkasko | - sämtliche Unfällen gleichgültig ob fremd o. Selbstverschuldet, egal, ob beteiligt sind oder nicht - Mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung durch Fremde ( Vandalismus ) |
Tatbestandsirrtum | Beim Tatbestandsirrtum irrt der Täter über die Tatumstände Dadurch entfällt der Vorsatz, möglich ist eine Bestrafung wegen Fahrlässigkeit |
Grundrechte Sinn und Zweck ? | Schutz + Abwehrrechte gegen den Staat Einschränkungen - Grundrechte anderer - Verfassungsmäßige Ordnung |
Verwaltungsakt | ist die Einzelentscheidung einer Behörde gegenüber dem Bürger Rechtsmittel Widerspruch innerhalb 1 Monats Verwaltungsakt hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung |
Der Versuch | Der Versuch eines Verbrechens ist immer Strafbar, der eines Vergehens nur, wenn es ausdrücklich im Gesetz steht |
Was ist ein Verwaltungsakt ? | Eine Maßnahme einer Behörde im öffentlichen Recht zur Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung ! |
Ahndungsmöglichkeiten ? | - Verwarnung - Punkte + Bußgeld - Fahrverbot - Entzug - Freiheitsstrafe |
Was ist Schaden ? | Jeder Nachteil an Rechtsgütern |
Was ist Haftung ? | Was ich für den Schaden eines anderen hafte (aufkomme) |
Stufenausbildung ? | 1. Grundstufe 2. Aufbaustufe 3. Leistungsstufe 4. Sonderfahrten 5. Reife u. Teststufe |
Die Promillegrenzen im deutschen Strafrecht ? 0,00 promille / 0,3 promille | 0,00 promille = Fahranfänger in der Probezeit sowie Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr 0,3 promille = Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit |
Haupt- und Abgasuntersuchung | Alle 2 Jahre, PKW, Krafträder, LKW u. Zugmasch. bis 3,5t o. 40km, Anhänger bis 3,5t ZG, Wohnmobile 3,5t ZG, Wohnmobile über 3,5 zG u. bis 7,5t zG in den ersten 6 Jahren - jedes Jahr. LKW u. 3,5t zG, Anhänger ü. 3,5t 2G, Wohnmobile ü. 3,5t zG |
Wer ist Täter oder Teilnehmer | Täter ist, wer die Tatherrschaft hat und den Willen zur Tat Teilnehmer ist, wer eine fremde Tat nur unterstützt oder fördert |
Diagrammkarte Leistungsstufe | schwierige V-Situationen, Umwelt- Vorausschauendes fahren, Blickschulung, Bremsbereitschaft, Makierung - Fahrbahnbenutzung - Einordnen - Fahrstreifen wechsel - links - rechts - Vorbeifahren / überholen - Abbiegen - rechts- links Radweg, - Straßenbahn, Sonderstreifen, Einbahnstr. - Vorfahrt- rechts u. links, Polizei, Grünpfeil, Grünpfeilshild, Andere VT -Kresiverkehr -Bahnübergang - Fußgänger - Schutzbereich |
Grundfahraufgaben | - Rückwärts fahren / links, rchts - Umkehren - Gefahrenbremsung - Einparken längs vorwärts / links, rechts - Einparken rückwärts / links, rechts - Einparken quer rückwärts links, rechts |
unterschied Führerschein und Fahrerlaubnis ? | ? |
Was regelt öffentliches Recht ? | regelt Verhältnis zwischen Staat und Bürger |
Rechtsstaat | - Gewaltenteilung - Rechtsschutzgarantie - Rückwirkungsverbot - Verhältnismäßigkeit |
Täterschaft und Telnahme | Täterschaft: - unmittelbare Täterschaft - Mittäterschaft - Mittelbare Täterschaft - Teilnahme - Anstiftung - Gehilfe |
OWiG | OWiG ist eine Handlung, die den Tatbestand eines Gesetztes zulässt, rechtswidrig ist vorwerfbar. Ahndung, Geldbuße |
Fahren ohne Versicherungsschutz | §6 PfLversG - Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstraße - bei Fahrlässigkeit bis 6 Mon. oder Geldstrafe - Bei Vorsatz kann das Fahrzeug eingezogen werden |
Vorgaben der Rahmenbedingungen | -Gesetze -Ordnung -Richtlinie -Leitfaden |
Bedingungsanalyse für den theoretischen Unterricht | 1) Fahrschüler 2) Fahrlehrer 3) Fahrschule 4) rechtliche Vorgaben |
Fahrlässigkeit ? | Dass der Täter bei einem bestimmten Tun oder Unterlassen die im Verkehr gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und in Folge dessen den gesetzlichen Tatbestand verwirklicht ohne dies zu erkennen |
Rahmenplan | . |
weitere Promillegrenzen 1,6 promille / 2,0 promille | 1,6 Promille = Beginn der absoluten Fahrunfähigkeit im Straßenverkehr bei Fahrrad Fahrern 2,0 Promille = Beginn der eingeschrängten Schuldfähigkeit bei sonstigen Delikten |
Punkteaufbau | 1-3 P --> Vormerken 4-5 P --> Ermahnung 6-7 P --> Vorwarnung 8P --> Entzug |
öffentliches Recht (Staat - Bürger) | - regelt Verhältnis Staat-Bürger - über / Unterordnung - Rechtsbereich: Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht - zwingendes Recht |
Grundrechte 1) Sinn und Zweck 2) Schranken | 1) Schutz und Abwehrecht gegen den Staat 2) - Gesetzte - Grundrecht anderer |
Was regelt Privatrecht ? | - Regelt Verhältnis zwischen Bürger und Bürger |
Definition Vorfahrt ? | Vorfahrt regelt die Reihenfolge an Kreuzungen und Einmündungen von min 2 Fahrzeuge deren Fahrlinien Kreuzen |
Relative Fahruntüchtigkeit ? | Diese liegt vor zwischen 0,3 Promille und 1,09 Promille Achtung: Zusätzlich müssen aber weitere Umstände dazu treten um eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nach zuweisen (alkoholbedingte Ausfallerscheinungen z.B. Schlangenlinien fahren, Verloren sein, Lallen ) |
Definition Einmündung ? | Zwei Verkehrsflächen die über einen Schnittpunkt verfügen und eine Ihren Verlauf nicht fortführt |
Definition Kreuzung ? | Zusammentreffen zweier Verkehrsflächen die über einen gemeinsamen Schnittpunkt ihren ehemeiligen ?? Verlauf fortsetzen. |
Adressaten der StVZO ? | 1. Hersteller + Teilehersteller z.B. Betriebserlaubnis 2. Straßenbaulastträger z.B. Abmessung 3. Straßenverkehrs - B: Erlaubniss (Schwertransport) 4. RP z.B. Ausnahmen im Sinne §70StVZO 5. Ordnung-Behörde z.B. Stadtpolizei |
Axiom 2 | - Jede Kommunikation hat einen Inhalts und einen Beziehungsaspekt - Inhaltsaspekt Art der Kommunikation bestimmt den Inhalt - Beziehungsaspekt steht über Inhalt |
Grundfahr | ? |
Klasse CE | - Kfz d. K. C. mit Anhänger oder Sattelanhänger - zG ü. 750 kg Vorbesitz C Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E Vorbesitz: D1 u. DE bei Vorbesitz D |
Klasse C1 | - Kfz zG üb. 3,5t bis max 7,5t - max 8 Personen außer Fahrer mit Anhänger 750 kg 2G 18 Jahre Vorbesitz B |
Klasse C1E | - Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger - ZG Kombi max 12t - ZG Anhänger u. 750kg -Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger ZG ü. 3,5t, 2G Kombi max 12t 18 Jahre Vorbesitz C1 |
Klasse C | - Kfz zG üb. 3,5t, max 8 Personen außer d. Fahrer, Anhänger bis 750 kg zG - 18 J oder 21 - Vorbesitz B - Einschluss C1 - 18 mit Grundqualifikation sowie spezifischen Berufsausbildung |
Klasse A2 | - Krafträder max 35 KW max 0,2 KW/kg - keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (min 2 Jahre Vorbesitz A1) Praktische Prüfung muss sein. EInschluss AM, A1 18 Jahre |
Klasse A1 | - Krafträder max 125 cm³, 11 KW, gewischt max 0,1 KW/kg - 3 rädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern über 3cm³, über 45 km/h, Leistung max 15 kw Einschluss AM 16 Jahre |
Klasse DE | - Kfz der Klasse D mit Anhänger zG Anhänger u. 750 kg - Alter 18, 20, 21, 24 - Vorbesitz D - Alter abhängig von Tätigkeit u. Qualifikationen - Einschluss: BE,D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 |
Klasse AM | 15 in Thüringen, Sachsen 16 andere - zweirädige Kleinkrafträder max 45 km/h - 50cm³ (4kwelektromo) - Dreirädige Kleinkrafträder max 45km/h - 50cm³ (4kw bei Diesel-/elektro) - Vierrädige Leichtkraftfahrzeuge 45 km/h 50cm³ (4kw Diesel -elektro) Leermasse max 350kg. |
Klasse D | - Kraftomnibusse, mehr als 8 Pers. außer Fahrer, mit Anhänger 750kg zG - Alter 18, 20, 21, 23 oder 24 - Vorbeitz B - Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit u. Qualifikation - Einschluss D1 |
Klasse A | Einschluss: AM, A1, A2 - Krafträder ü. 50cm³ oder ü. 45km/h -3rädige Kfz, Leistung ü. 15 kw - 3 rädige mit symetrisch angeordneten Räder ü. 50cm³, od. ü. 45km/h leistung 15kw - keine Theoriepr. bei Aufstieg (min 23 Vorbesitz) 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A 21 wenn nur Trucks gefahren werden 24 beim Direkt Erwerb |
Fahrschüler Ausbildungsordnung (ersten 6 § ) | 1. Ziel und Inhalt der Ausbildung 2. Art und Umfang der Ausbildung 3. Allgemeine Ausbildungsgrunds. 4. Theoretischer Unterricht 5. Praktischer Unterricht 6. Abschluss der Ausbildung |
3 Richtziele | Sicher Verantwortungsvoll Umweltbewusst |
Was bedeutet Promille ? | 1 Promille --> 1g einer Alkohol auf 1000 g Körperflüssigkeit |
Definition Straftat ? | Straftat ist eine Handlung, die den Tatbestand eines Gesetztes verwirklicht, dass die Ahndung mit Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ) zulässt und rechtwidrig ist und schuldhaft begangen wird. |
Typische Rollen bei Gruppenarbeit | - Leade - Star - Sündenbock - Küken - Clown - Mitläufer - Außenseiter |
Unterschied Berufung und Revision ? | Berufung: Verfahrenswiederholung Revision: Rechtliche Überprüfung |
Wer erlässt Gesetzte und Verordnungen ? | Gesetzte werden vom Bundestag und Verordnungen vom Ministerien erlassen |
Was ist ein Kraftfahrzeug ? | Ein Kraftfahrzeug ist Motor angetriebenes nicht an schienen gebundenes Fahrzeug |
Unterschied Gesetz und Verordnung ? | Gesetz regelt das Grundsätzliche eine Verordnung regelt die Details |
Vorsatz ? | wissen und wollen der Tatbestandsverwirklichung |
Elemente einer Straftat ? | - Tatbestand eines Gesetzes - Tathandlung ist rechtswidrig - Täter handelt schuldhaft |
Geldbuße | 5 - 55 € --> Verwarnungsgeld --> Bußgeld 60€ |
weitere Promillegrenzen 0,5 Promille / 0,8 Promille / 1,1 Promille | 0,5 Promille = Beginn der Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG 0,8 Promille = Erhöhung des Bußgeldrahmens bei § 24a StVG 1,1 Promille = Beginn der absoluten Fahrunfähigkeit im Straverkehr bei Kraftfahrzeugen |
Absolute Fahruntüchtigkeit ? | Absolut bedeutet, dass der Fahrer nicht mehr in der Lage ist das Fahrzeug sicher zu führen ohne das weitere Festellungen über die Fahrweise des Fahrers im konkreten Fall getroffen werden müssten Sie ist bei allen Kraftfahrern bei einem BAK-Wert von min. 1,1 Promille gegeben. Bei Fahrradfahrern liegt der bei 1,6 Promille |
Wie bilde ich eine Gruppe ? | Zufall - nach Persönlichkeitsmerkmal - nach Ziel - Orientierung - nach Fachrichtung - fachlicher Qualifikation - zeitlichen Freiräume |
Ziele einer Gruppenarbeit | - überschaubar - geliches Ziel - zusammengehörigkeit gefühl - soziale Kontakte - gemeinsame Normen u. Werte - unterschiedliche Rollen - Existenz realtiv dauerhaft |
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