Created by Don Padron
about 8 years ago
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Question | Answer |
Rechtsgeschäfte | Sind Willenserklärungen einer oder mehreren Personen, die auf eine bestimmte Rechtswirkung hingerichtet sind. Sie sollen ein Rechtsverhältnis begründen, ändern oder aufheben (zB. Kaufvertrag / Mietvertrag). |
Wie kann die Abgabe einer Willenserklärung erolgen? | Sie kann grundsätzlich formlos oder wahlweise - mündlich - schriftlich - durch bloßes Handeln erfolgen |
Welche Ausnahmen gibt es zur Abgabe der Willenerklärung? | - Schriftform (Miet & Ratenverträge) - Öffentliche Beglaubigung (Ablehnung einer Erbschaft, Eintrag ins Handelsregister) - Notarielle Beurkundung (Ehevertrag, Grundstückskauf) |
Wann sind Rechtsgeschäfte nichtig? | Wenn sie aufgrund gesetzlicher Gründe von Anfang an unwirksam sind. |
Einseitige Rechtsgeschäfte | Eine Willenserklärung einer Person (Schenkung) |
Zweiseitige Rechtsgeschäfte | Zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Arbeitsvertrag, Darlehnsvertrag) |
Rechtsfähigkeit | Ist die Eigenschaft, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. |
Wann beginnt die Rechtsfähigkeit bei natürlichen Personen? | Sie beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. |
Was sind juristische Personen? | Sie sind Zusammenschlüsse von Personen oder Vermögensmassen, denen der Staat die Eigenschaft von Personen Kraft Gesetz verliehen hat. |
Geschäftsfähigkeit | Ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abschließen zu können. (Sie ist vom Alter und vom Geisteszustand abhängig) |
Unterteilung des Alters in der Geschäftsfähigkeit | - Geburt (Nicht geschäftsfähig) - Ende des 7. Lebensjahres (Beschränkt Geschäftsfähig) - Ende des 18. Lebensjahres (Unbeschränkt Geschäftsfähig) |
Anfechtung | Ist ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft, das zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führt. |
Verträge | Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweiter oder mehrerer Personen über einen bestimmten Gegenstand oder Recht |
Welche Vertragsarten sind im BGB geregelt? | - Veräußerungsvertrag (Kaufvertrag/Schenkung) - Gebrauchsüberlaassungsvertrag (Miet, Pacht, Leih & Darlehnsverträge) - Tätigkeitsvertrag (Dienst, Werk & Werkslieferungsvertrag) |
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