MVB BSVG

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MVB BSVG
Bianca Guggenberger
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Bianca Guggenberger
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Question Answer
Erklären Sie den Geltungsbereich und Umfang der Versicherung nach dem BSVG! BSVG regelt die KV/PV/UV der im Inland in der Land- u. Forstwirtschaft selbstständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen, weiters die KV d. Bezieher einer Pension aus der PV der Bauern.
Wer ist nach dem BSVG vollversichert? 1) Betriebsführer - in der KV/PV, wenn Einheitswert d. Betriebes € 1.500 erreicht od. übersteigt - in der UV, wenn Einheitswert d. Betriebes € 150 erreicht od. übersteigt bestreitet BF aus dem Ertrag d. Betriebes seinen Lebensunterhalt ohne Einheitswertgrenzen zu erreichen od. zu übersteigen => dennoch Vers. Pflicht Pflichtvers. auch auf land(forst)wirtschaftl. Nebentätigkeiten 2) Gesellschafter einer OG/unbeschränkt haftender Gesellschafter einer KG, sofern Führung d. land(forst)wirtschaftl. Betriebes zum Unternehmensgegenstand d. Gesellschaft gehört 3) die im Betrieb mittätigen Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- u. Schwiegerkinder sowie die eingetragenen Partner d. Kinder d. BF, wenn sie hauptberuflich im Betrieb beschäftigt sind. 4) hauptberufl. beschäftigte Ehegatten / eingetragene Partner d. BF, sofern keine Betriebsführung auf gemeinsame Rechnung und Gefahr vorliegt und er nicht aufgrund dieser Beschäftigung nach den Bestimmungen des ASVG pflichtvers. ist 5) Die (der) nach erfolgter Übergabe im land(forst)wirtschaftl. Betrieb verbleibende Eltern(teil) FORTSETZUNG SKRIPT S. 109
Definieren Sie die Begriffe "Betriebsführer" und "Einheitswert"! Betriebsführer sind Personen, die auf ihre Rechnung/Gefahr einen land(forst)wirtschaftl. Betrieb führen od. auf deren Rechnung /Gefahr ein solcher Betrieb geführt wird. Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt zur Steuerbemessung mit Einheitswertbescheid festgestellter Wert, der die pauschal ermittelte Ertragsfähigkeit d. land(forst)wirtschaftl. Vermögens ausdrückt. SVB ist an den Einheitswertbescheid gebunden.
Welche Altersgrenze gilt im BSVG hinsichtlich einer Pflichtversicherung? KV Betriebsführer keine Altersgrenze hauptberufl. beschäftigte Angehörige erst mit vollendeten 15. LJ PV Altersgrenze 15. LJ f. Betriebsführer & Angehörige UV keine Altersgrenze vorgesehen
Definieren Sie, was unter bäuerlicher Nebentätigkeit zu verstehen ist! Welche Kriterien sind dazu Voraussetzung? 1) Führung eines land(forst)wirtschaftl. Betriebes - Pflichtvers. nach dem BSVG 2) Wahrung d. Charakters als land(forst)wirtschaftl. Betrieb 3) sachliches Naheverhältnis d. Nebentätigkeit zum land(forst)wirtschaftl. Betrieb 4) Ausübung d. land(forst)wirtschaftl. Nebentätigkeit darf nicht an eine Gewerbeanmeldung/berufsrechtl. Berechtigung gebunden sein z.B. Be- und Verarbeitung landwirtschaftl. Urprodukte, Urlaub am Bauernhof
Welcher Personenkreis ist vom bäuerlichen Unfallversicherungsschutz umfasst? 1) Betriebsführer 2) der im Betrieb mittätige Ehepartner/ eingetragene Partner 3) die im Betrieb mittätigen Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- u. Schwiegerkinder bzw. eingetragene Partner d. Kinder d. BF 4) die im Betrieb mittätigen Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief- u. Schwiegereltern d. Betriebsführers 5) die im Betrieb mittätigen Geschwister d. Betriebsführers auch dann pflichtvers., wenn sie nur fallweise mittätig sind!
Wer ist nach dem BSVG nur in der KV teilversichert? 1) Bezieher einer Pension/eines Übergangsgeldes nach dem BSVG, wenn und solange sie sich im Inland aufhalten 2) Bezieher von KBG 3) hauptberuflich beschäftigte Kinder, die im Zeitpunkt d. Antrittes d. ordentl./ außerordentl. Zivildienstes in der KV pflichtvers. waren, für die Dauer d. Präsenzdienstes
Wer ist nach dem BSVG in der PV teilversichert? 1) Pers., die Präsenz- od. Ausbildungsdienst nach dem Wehrgesetz 2001 leisten 2) Pers., die ordentl./außerordentl. Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz leisten 3) Pers., die Übergangsgeld nach dem BSVG beziehen 4) Pers., die ihr Kind in den ersten 48 KM (60 KM bei Mehrlingsgeburten) nach der Geburt erziehen
Welche Ausnahmen von der Pflichtversicherung nach dem BSVG kennen Sie? KV + PV Jagd-/Fischereipächter (sofern sie nicht aus dem Ertrag dieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten) KV Kinder, Enkel, Wahl- und Stiefkinder, die das 15. LJ noch nicht vollendet haben + mit einem pflichtvers. Elternteil denselben land(forst)wirtschaftl. Betrieb auf gemeinsame Rechnung/Gefahr führen
Entstehen und Rechtswirkung einer Mehrfachversicherung (KV/UV/PV) aus BSVG-Sicht? Mehrfachversicherung in allen 3 Zweigen, wenn Person mehrere versicherungspfl. Beschäftigungen ausübt Beitragsrechtlich besteht in der KV+PV Möglichkeit d. Differenzvorschreibung nach dem BSVG, um Überschreiten d. HBGL und spätere Beitragserstattung zu verhindern UV => jede in Betracht kommende Beschäftigung unterliegt der UV
Wann beginnt die Pflichtversicherung in den einzelnen Versicherungszweigen nach dem BSVG? KV - Beginn - für Betriebsführer und deren hauptberufl. beschäftigte Angehörige mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen f. die Pflichtvers. eintreten - für Bezieher einer Pension/ Übergangsgeldes mit dem Tag des Anfalls der Pension bzw. Übergangsgeldes PV beginnt mit dem 1. d. KM, wenn Voraussetzungen für die Pflichtvers. bis einschl. 15. dieses Monats eintreten, sonst mit dem folgenden Monatsersten UV beginnt mit dem Tag der Aufnahme der versicherungspfl. Tätigkeit
Wann endet die Pflichtversicherung in den einzelnen Versicherungszweigen nach dem BSVG? KV - Ende - für Betriebsführer und deren hauptberufl. beschäftigten Angehörigen mit dem Tag d. Wegfalles d. Voraussetzungen - für Pensionisten/Übergangsgeldbez. mit Ablauf d. KM, für den letztmalig Pension/Übergangsgeld ausgezahlt wird bzw. in dem Voraussetzungen d. ständigen Aufenthaltes im Inland weggefallen sind. PV endet mit dem 1. des KM, wenn Voraussetzungen für die Pflichtvers. bis einschl. 15. dieses Monats wegfallen, sonst mit dem folgenden Monatsersten UV endet mit dem Ende d. versicherungspfl. Tätigkeit
Wen trifft die Meldepflicht im BSVG? Welche Sanktionen bei Meldeverstößen kennen Sie? Meldepflicht: Betriebsführer binnen 1 Monat nach Eintritt d. Voraussetzungen An-/Abmeldungen, Änderungen Sanktionen: Anmeldung nicht od. verspätet => Beitragszuschlag Abmeldung nicht od. verspätet => Ordnungsbeitrag Leistungs-/Zahlungsempfänger sind verpflichtet maßgebende Änderungen innerhalb von 2 Wochen dem Vers.Träger anzuzeigen.
Welche Sanktionen drohen, wenn die Auskunftspflicht nicht erfüllt wird? Auskunftspflichtiger: Betriebsführer, Leistungsempfänger 1) keine Vorlage von Einkommensnachweisen => solange er Auskunftspflicht nicht erfüllt, hat er einen von der HBGL errechneten Beitrag zu leisten 2) Pers., die Melde- u. Anzeigepflicht verletzten / Auskünfte verweigern / unwahre Angaben machen => Verwaltungsübertretung => € 440 Strafe von der Bundesverwaltungsbehörde
Welche Sonderbestimmungen für Nebentätigkeiten gelten hinsichtlich der Auskunfts- u. Aufzeichnungspflicht? Auskunftspflicht d. Auftraggeber von bäuerlichen Nebentätigkeiten binnen 2 Wochen auf Anfrage d. SVB: Name, Anschrift, Art, Entgelt d. erbrachten Leistung d. Auftragnehmers Aufzeichnungspflicht + Meldung d. Einnahmen => Einnahmen aus dieser Tätigkeit müssen detalliert aufgezeichnet werden => diese muss Betriebsführer bis spätestens 30.04. des dem Beitragsjahr folgenden Kalenderjahres d. SVB bekannt geben => bei Nichtabgabe Beitragszuschlag von 5% d. gesamten nachzuzahlenden Betrages
Geben Sie einen allgemeinen Überblick über das System der Beitragsgrundlagenermittlung im BSVG! Beitragsgrundlage wird im Regelfall vom Einheitswert d. bewirtschafteten land(forst)wirtschaftl. Fläche abgeleitet => erfolgt über die Berechnung d. Versicherungswertes Nur wenn KEIN Einheitswert von Finanzbehörde ausgestellt wird => BGL aufgrund d. im ESt-Bescheid nachgewiesenen vers.pfl. Einkünfte Unter bestimmten Voraussetzungen hat Betriebsführer Wahlmöglichkeit => Beitragsgrundlagenoption <= Antrag bis 30.04. erforderlich kann dann nur widerrufen werden, wenn Änderung d. Betriebsführung eintritt! 1) BGL aufgrund Einheitswert d. bewirtschafteten Flächen 2) BGL aufgrund seiner im ESt-Bescheid tatsächlich ausgewiesenen Einkünfte Einnahmen aus bäuerlicher Nebentätigk. => BGL aufgrund pauschaler Berechnung aufgrund gemeldeter Einnahmen => BGL aufgrund d. im ESt-Bescheid ausgewiesenen Einkünfte aus landwirtschaftl. Nebentätigkeit (Antrag Betriebsführer bis 30.04. notwendig)
Erläutern Sie die Beitragsgrundlage aufgrund des Einheitswertes genauer! um BGL zu berechnen, muss Einheitswert d. landwirtschaftl. Fläche ermittelt werden Folgende Formen der Bewirtschaftung sind möglich: 1) Führung mehrerer landwirtschaftl. Betriebe: Addition d. Einheitswerte aller Betriebe (KV+PV) 2) Führung d. landwirtschaftl. Betriebes als Miteigentümer auf gemeinsame Rechung/Gefahr der dem Miteigentum entsprechende Teil d. Einheitswertes ist heranzuziehen (KV+PV) Ausnahme: gemeinsame Betriebsführung Ehepartner/eingetragene Partner 50:50 Aufteilung der sich aus dem Einheitswert d. Betriebes errechnenden BGL 3) Verpachtung - der auf die verpachteten Flächen entfallende Einheitswert ist abzuziehen 4) Zupachtung: 2 Fälle möglich => volle auf d. gepachteten Flächen entfallenden Einheitswert, wenn Ehegatten bzw. eingetragene Partner od. Kinder/Eltern voneinander landwirtschaftl. Flächen gepachtet haben, ist heranzuziehen => 2/3 des auf die gepachteten Flächen entfallenden Einheitswertes in allen anderen Fällen zu berücksichtigen Einheitswert d. bewirtschafteten land(forst)wirtschaftl. Flächen -> Bildung Versicherungswert FORTSETZUNG SKRIPT S. 118
Welche Berechnungsvarianten kennen Sie für die Ermittlung d. BGL für landwirtschaftl. Nebentätigkeiten? 1) BGL im Pauschalsystem 3 Gruppen 30% d. Jahresbruttoeinnahmen abzgl. 70% pauschal als Ausgaben = Ergebnis : 12 = mtl. BGL 2) BGL f. Nebentätigkeiten nach dem ESt-Bescheid auf Antrag bis 30.04. des Folgejahres bei SVB
Welche 3 Gruppen sind hinsichtlich landwirtschaftl. Nebentätigkeit - Beitragsgrundlage im Pauschalsystem zu unterscheiden? 1) Nebentätigkeiten ohne gesonderte Beitragspflicht (bei Ermittlung d. Einheitswertes vom FA schon berücksichtigt) z.B. Vermarktung von Urprodukten, Wein-Buschenschank 2) Beitragspflichtige Nebentätigkeiten unter Berücksichtigung eines Freibetrages z.B. Ver-/Bearbeitung eigener Produkte, Mostbuschenschank, "Urlaub am Bauernhof" Einnahmen aus dieser Tätigkeit höher als € 3.700 sind Beiträge zu entrichten 3) Beitragspflichtige Nebentätigkeit unabhängig von der Höhe d. Einnahmen für alle anderen bäuerlichen Nebentätigkeiten sind zusätzlich Beiträge zu entrichten z.B. Dienstleistung f. einen anderen Landwirt - Pflügen d. Feldes
Wie wird die Beitragsgrundlage für Nebentätigkeiten pauschal ermittelt? 30% d. Jahresbruttoeinnahmen abzgl. pauschal 70% als Ausgaben ---------------------------------------------------- = Ergebnis : 12 => mtl. BGL (außer Nebentätigkeit wird unter dem Jahr begonnen bzw. beendet)
Was versteht man unter der Beitragsgrundlagenoption im BSVG? Beantragt d. Betriebsführer => Bildung d. BGL aufgrund ausgewiesener Einkünfte aus dem Flächenbetrieb + allfälliger Nebentätigkeiten lt. ESt-Bescheid d. jeweiligen Jahres Einkünfte + Beiträge zur KV/PV nach dem BSVG - ev. Veräußerungsgewinne ------------------------------------------------------ Jahresbeitrag : Anzahl Monate d. Pflichtvers. = mtl. BGL bis zum Vorliegen d. ESt-Bescheides => vorläufige BGL ist heranzuziehen
Erläutern Sie die Beitragsgrundlage für den Betriebsführer bzw. bei Ehegatten! 1) BGL bei alleiniger Betriebsführung mtl. BGL f. pflichtvers. Betriebsführer => BGL d. Betriebes auf Basis d. Einheitswertes (Vers.Wertes) zzgl. allfälliger Nebentätigkeiten od. Basis d. ESt-Bescheides 2) BGL bei gemeinsamer Betriebsführung von Ehepartnern bzw. hauptberuflicher Beschäftigung d. Ehepartners beide Ehegatten bzw. Partner in der KV/PV pflichtversichert => für jeden Ehegatten/ eingetragenen Partner gilt 1/2 d. BGL d. Betriebes als BGL
Erläutern Sie die Beitragsgrundlage f. hauptberuflich beschäftigte Angehörige in der KV/PV! 1) für Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- u. Schwiegerkinder bzw. eingetragene Partner der Kinder => 1/3 d. BGL d. Betriebes 2) für hauptberuflich Beschäftigte, die das 18. LJ noch nicht vollendet haben => 1/2 d. "Angehörigenbeitrages" (1/3 d. BGL d. Betriebes) 3) für hauptberuflich beschäftigte Übergeber (Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief- u. Schwiegereltern) => 1/2 d. BGL d. Betriebes
Wie hoch ist die Beitragsgrundlage für Jagd-/Fischereipächter? UV => einheitlich festgesetzter Monatsbeitrag (Höhe in der Satzung festgesetzt) € 13,61
Erläutern Sie die Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage im BSVG! Mindestbeitragsgrundlage ist ein im Gesetz festgelegter Betrag, der jährlich mit der Aufwertungszahl aufgewertet wird. KV + UV € 767,15 PV € 415,72 entspricht Einheitswert € 4.000/€ 2.200 KEIN Zusammenhang mit Einheitswertgrenze für Pflichtvers. niedriger Einheitswert führt NICHT zu einer niedrigeren BGL bei hauptberufl. beschäftigten Kindern => einheitl. Mindest-BGL € 415,72 kommt es bei Ehegatten zur Teilung d. BGL => 1/2 Mindest-BGL heranzuziehen Übergeber => 1/2 Mindest-BGL Höchstbeitragsgrundlage f. Betriebsführer in KV/UV/PV bzw. hauptberuflich beschäftigte Ehegatten / eingetragene Partner KV/PV => 35fache d. jeweiligen tgl. HBGL nach dem ASVG
Geben Sie einen Überblick über die Beitragssätze in der Pflichtversicherung nach dem BSVG! Betriebsführer KV 7,65% PV 22,8% (inkl Partnerleistung Bund) Angehörige KV 7,65% PV 22,8% (inkl Partnerleistung Bund) Zusatzbeitrag bei Beitragsgrundlagenoption 3% d. Beitragssumme KV, PV, UV
Wie erfolgt die Finanzierung der Unfallversicherung nach dem BSVG? Finanzierung durch Betriebsbeitrag (für jeden Betrieb nur 1x zu entrichten) + Zuschlag zur Grundsteuer von allen land(forst)wirtschaftl. Betrieben
Beiträge bei Mehrfachversicherung im BSVG! analog zu Bestimmungen im GSVG gibt es auch im BSVG die Möglichkeit einer "Differenzvorschreibung" (Einschränkung d. Beitragspflicht) wird davon nicht Gebrauch gemacht => Beitragserstattung in KV/PV in der UV nicht möglich!!
Wann beginnt/endet die Beitragspflicht im BSVG? Wann sind die Beiträge fällig? Beiträge sind für die Dauer d. Vers. zu leisten Beginn bis einschl. 15. des Monats => voller Beitrag zu leisten Beginn nach dem 15. des Monats => Beitragspflicht ab Folgemonat Ende nach dem 15. => voller Beitrag zu leisten Ende vor od. am 15. => Beitragspflicht endet mit vorangegangenen KM Fälligkeit: Ende d. KM, der dem 1/4 jährlichen (im Nachhinein) Vorschreibezeitraum folgt Bsp. 1. Quartal => 30.04. fällig Beiträge d. bäuerlichen UV werden 1x jährlich im April vorgeschrieben Landwirtschaftl. Nebentätigkeiten 1x jährlich, spätestens mit 3. Quartalsvorschreibung vorgeschrieben Beiträge Jagd-/Fischereipächter Beiträge 1x jährlich im Oktober vorgeschrieben
Erläutern Sie die Beitragseintreibung im BSVG! Zahlungsfrist: 2 Wochen Sanktionen: 1. Mahnung 2. Beitragszuschlag 5% d. eingemahnten Betrages 3. Rückstandausweis (= Exekutionstitel i.S. d. Exekutionsordnung) 4. Exekution
Finanzierung KV d. Pensionisten / Übergangsgeldbezieher nach dem BSVG? KV-Beitrag 5,1% d. Pension (inkl. Kinderzuschüsse + Ausgleichszulage) Solidaritätsbeitrag 0,5% von jeder nach dem BSVG zur Auszhlg. gelangenden Pension werden einbehalten Als Beitrag f. KV Pens. / Übergangsgeldbezieher SVB 378% d. einbehaltenen KV-Beiträge an Krankenvers. überweisen
Welche freiwilligen Versicherungen nach dem BSVG kennen Sie? KV 1) Weiterversicherung UV 1) Selbstversicherung PV 1) Weiterversicherung 2) Weiterversicherung f. Pflege naher Angehöriger 3) Höherversicherung 4) Selbstvers. f. Zeiten d. Besuchs einer Bildungseinrichtung nach dem 31.12.2004
Geben Sie den Personenkreis und die Voraussetzungen für eine Weiterversicherung in der KV an! => Pers., die aus der BSVG-Pflichtvers. ausscheiden => nach Nichtigerklärung od. Aufhebung d. Ehe /eingetragenen Partnerschaft od. Scheidung d. Ehe vom früheren Ehepartner / eingetragenen Partner Voraussetzungen: 1) Wohnsitz im Inland 2) Vorversicherungszeit von 26 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ausscheiden aus der Pflichtvers. oder unmittelbar vorher mind. 6 Wochen
Wann beginnt/endet eine Weiterversicherung in der KV nach dem BSVG? Welche Beitragsgrundlage ist heranzuziehen? Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Pflichtvers. (bzw. Nichtigerklärung, Aufhebung, Scheidung d. Ehe) zu stellen Beginn: schließt unmittelbar an das Ende d. vorangegangenen KV an Ende: 1) Wegfall d. Voraussetzungen 2) durch Austritt zum Letzten d. KM 3) wenn die Beiträge über einen bestimmten Zeitraum rückständig sind Beitragsgrundlage: Höchst-BGL aufgrund wirtschaftl. Verhältnisse d. Versicherten auf Antrag niedrigere BGL möglich; bestimmter Mindestbetrag darf jedoch nicht unterschritten werden; gilt jeweils bis zum Ablauf d. nächstfolgenden Kalenderjahres Beitragssatz: 7,65%
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