Question | Answer |
Übersicht über die Zwangsmittel Zwangsgeld Art. 31 VwZVG | - mindestens 15 €, höchstens 50.000 € (grundsätzlich) - Festsetzung der Höhe nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der wirtschaftlichen Interessen des Pflichtigen |
Übersicht über die Zwangsmittel Ersatzvornahme Art. 32 VwZVG | Behörde lässt Handlung auf Kosten des Pflichtigen vornehmen, z. B. Abriss, Bau eines Zaunes |
Übersicht über die Zwangsmittel unmittelbarer Zwang Art. 34 VwZVG | Durchsetzung des Verwaltungsaktes unter Einwirken auf Personen/Sachen durch körperliche Gewalt und/oder Hilfsmittel |
Übersicht über die Zwangsmittel Ersatzzwangshaft Art. 33 VwZVG | - schärfstes Zwangsmittel - 1 Tag bis 2 Wochen |
Übersicht über die Zwangsmittel Merke | Zwangsmittel kommen nur zum Einsatz, wenn im Verwaltungsakt keine Geldleistung, sondern ein Tun, Dulden oder Unterlassen gefordert ist |
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