Created by Stephan Zimmer
over 7 years ago
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Question | Answer |
Welche beiden zentralen Funktionen hat das Verwaltungsrecht? | -Steuerung der Verwaltung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben -rechtsstaatlicher schutz |
Was versteht man unter der Konstitutionalisierung des Verwaltungshandelns? | -starke Verrechtlichung - umfassende gerichtliche Kontrolle der Verwaltung -subjektivierung: vom untertan zum Bürger -besondere Schutzdimension nach NS |
Definition Verwaltung | -keine positivdefinition, da zu vielfältig -Verwaltung ist alles staatliche Handeln, was nicht Gesetzgebung oder Rechtsprechung ist |
Was ist eine Körperschaft? | Durch Hoheitsakt geschaffener Zusammenschluss von Personen -zur Erfüllung einer öfftl-Aufgabe -deren Mitglieder maßgeblichen Einfluss auf die Angelegenheiten haben -Bestand nicht von Anzahl der Mitglieder abhängig Bsp.: Universitäten, IHK |
Was ist eine Anstalt? | organisatorisch verselbstständigte Zusammenfassung von Personal und Sachmitteln -zur Erfüllung öfftl. Aufgaben -stehen i.d.R. dem Bürger als Nutzer zu verfügung Bsp: Sparkasse |
Sind für die Verwaltung vor allem die Bundesländer zuständig? Warum? | Art. 30 -Länder sind zuständig Art. 83 -Länder führen ihre Aufgaben eigenständig durch |
Welches ist die zentrale Handlungsform des VWs und was sind die gesetzlichen Merkmale ? | Verwaltungsakt -hoheitliche Maßnahme -einer Behörde -auf dem Gebiet des Ö-Rechts -zur Regelung -eines Einzelfalls -mit Außenwirkung |
materielles Gesetz | 1)Rechtsverordnungen -Rechtsnormen die von Exekutivorganen aufgrund formeller Ermächtigung erlassen werden 2) Satzungen Rechtsnormen die von jur. Person des Ö-Rechts Kraft ihrer Satzungsautonomie zur Regelung ihrer Aufgaben erlassen werden |
formelles Gesetz | Parlamentsgesetze |
gebunden Verwaltung | Bei Vorliegen eines bestimmten Tatbestands, ist die Behörde zu einer bestimmten Entscheidung verpflichtet "ist, muss, hat" |
Sollvorschrift | Zwischenstellung gebundene Verwaltung & Ermessensverwaltung -Behörde ist Grdszl. verpflichtet, kann aber in Ausnahmefällen abweichen |
Entschließungsermessen | Handelt die Behörde überhaupt? "Ob" |
Auswahlermessen | Wie handelt die Behörde? |
Was ist eine Ermächtigungsgrundlage und woraus folgt ihre Notwendigkeit? | Die Verwaltung darf einen belastenden VA nur erlassen, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage, die sog. Ermächtigungsgrundlage gibt. Das folgt aus dem Vorbehalt des Gesetzes |
Prüfen die Verwaltungsgerichte das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzung vollständig? Ausnahme | Ja, die Tatbestandsvoraussetzungen werden vollständig geprüft. Ausnahme: Bei unbestimmtem Rechtsbegriff mit Beurteilungsspielraum |
Hat die Verwaltung "freies" Ermessen? | Nein, Verwaltung muss gesetzliche Grenzen einhalten -rechtlich gebundenes, pflichtgemäßes Ermessen |
Ermessensnichtgebrauch | Die Behörde macht von ihrem Ermessen garkeinen Gebrauch |
Ermessensfehlgebrauch | Die Behörde macht von ihrem Ermessen nicht im Zweck der Vorschrift entsprechenden Weise gebrauch |
Ermessensüberschreitung | Behörde überschreitet rechtliche Grenzen ihres Ermessens. |
sachliche Zuständigkeit | bestimmt, welche Sachaufgaben von einer Behörde wahrgenommen werden |
örtliche Zuständigkeit | bestimmt den räumlichen Tätigkeitsbereich einer Behörde |
Wann ist eine Anhörung des Betroffenen erforderlich? wo normiert? | -§28 VwVfg (Ausfluss des Art 103) Anhörung erforderlich, wenn VA in Rechte des Betroffenen eingreift - in bestimmen Fällen, keine erforderlich |
Ist ein VA grundsätzlich zu begründen? Welche Voraussetzung muss Begründung erfüllen? | §39 VwVfg -schriftl. zu begründen |
Was für eine Rechtsgrundlage muss vorhanden sein, damit eine Verpflichtungsklage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat? | rechtl. Grundlage muss vorhanden sein Norm die ein subjektives Recht gewährt |
Was versteht man unter "Ermessen auf Null reduziert" | Die Wahlmöglichkeit einer Behörde ist aufgrund der Umstände derart reduziert, dass nur eine Handlungsmöglichkeit ermessensfehlerfrei ist! |
Ermittlungsgrundsatz | Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen §86 VwGo |
Was ist mit Heilung von Verfahrens-/Formfehlern gemeint? | §45 VwVfg Bestimmte Verfahrensfehler können durch Nachholen geheilt werden Macht VA rechtmäßig muss bis Abschluss des Verfahrens erfolgen |
5 Arten von Nebenbestimmung | §36 VwVfG 1)Befristung 2)Bedingung 3)Widerrufsvorbehalt 4)Auflage 5) Auflagevorbehalt |
Sinn & Zweck eines Widerrufsvorbehalts | Behörde behält sich vor, durch zukünftige Erklärung die Wirksamkeit eines VAs zu beenden -Verhinderung schutzwürdigen Vertrauens beim Adressaten |
Was versteht man unter einer Beleihung? | Beliehener ist eine nat. oder jur. Person des Privatrechts, die durch Hoheitsakt die Befugnis bekommt, einzelne Verwaltungsaufgaben selbst in eigenem Namen nach Außen wahrzunehmen und dabei ö-rechtl. Handlungsformen zu nutzen |
Warum Beleihung Aufschwung? | -Reaktion auf Wachstum öfftl Aufgaben -Entlastung der Verwaltung durch Delegation -Zugriff auf private Expertise -Aufbau privater Infrastruktur -Kostenersparnis |
Rücknahme | -Aufhebung rechtswidriger VAs (§48) |
Widerruf | Aufhebung rechtmäßiger VAs (§49) |
Was versteht man unter einer Ersatzvornahme? | bei vertretbaren Handlungen Vollzugsbehörde beauftragt jemanden, zu Lasten des Pflichtigen, mit der Vollstreckung / Vornahme der Handlung |
Zwangsgeld | Beugemittel, keine Strafe -soll Pflichtigen zur Vornahme seiner geschuldeten Handlung oder zu Unterlassung anhalten (bei unvertretbaren Handlungen) |
Welche Handlungsformen gibt es in der Verwaltung neben dem VA? | -öfftl rechtl. Verträge -schlichtes Verwaltungshandeln -Rechtsnormen |
3 Merkmale des öff. rechtl. Vertrags | -Vertrag -zur Änderung, Begründung, oder Aufhebung eines RVs, -auf dem Gebiet des ö Rechts |
schlichtes Verwaltungshandeln | nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet -sondern auf tatsächlichen Erfolg -Realakt -nicht näher geregelt |
mit Welcher Klageart gegen vorgehen | Leistungsklage |
unter welchen Voraussetzungen ist schlichtes Verwaltungshandeln rechtmäßig? | muss mit geltendem Recht vereinbar sein |
Was ist eine Rechtsverordnung? | Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen die von der Exekutive erlassen werden um eine Vielzahl von Fällen zu regeln Bund kann Exekutive ermächtigen |
Satzungen | Sind das Instrument der Eigenrechtsetzung von Selbstverwaltungsträgern der mittelbaren Staatsverwaltung |
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