Der Begriff „Menschenrechte“ bezieht sich auf moralische bzw naturrechtliche Prinzipien und Werte in Bezug auf das staatliche Verhalten gegenüber Mensch und Gesellschaft, das
grundsätzlich unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Sprache,
Religion, Titel oder einem sonstigen Status ist. Sie werden häufig als Grundrechte bzw in
Österreich auch als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte für die Bürger eines
Staates verstanden.