Zusammenfassung der Ressource
Zivilrecht
- BGB
- SCHULDR AT
- Schuldverhältnis
- Vertrag zugunsten Dritter § 328ff.
- Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- Einbeziehung Dritter in Schutzbereich des Gläubiger (Versprechensempfänger) und Schuldner (Versprechender)
- Leistungsnähe
- Gläubigernähe
- Erkennbarkeit für Schuldner
- Schutzbedürftigkeit
- echter VzD
- Leistungspflicht des Versprechenden (Schuldner) an
Dritten, ohne eignes Forderungsrecht des Dritten
- unechter VzD
- Leistungspflicht des Versprechenden
(Schuldner) an den Dritten mit eigenes
Forderungsrecht des Dritten
- SE- Ansprüche
- SE statt der Leistung, § 280 I, III
- § 281, wegen nicht oder
nicht wie geschuldet
- § 282, Verletzung
einer Nebenpflicht
§ 241 II
- § 283,
nachträgliche
Unmöglichkeit
- 1. Schuldverhältnis; -
vertrag/ gesetzl.
- 2. Pflichtverletzung
- 3. Vertretenmüssen, § 280 I 2,
wird vermutet
- 4. Ersatzfähiger Schaden; §§ 249 ff.
Anmerkungen: