Zusammenfassung der Ressource
Vertragstypen BGB
- Kaufvertrag
- häufigste Geschäft im
Wirtschaftsverkehr
- an keine Form gebunden
(Formfrei)
- solange nicht Einschränkungen
der Vertragsgestaltungsfreiheit
etwas anderes vorsehen
- Verkäufer
- Überlassung des
Kaufgegenstandes
- Käufer
- Zahlung des Kaufpreises und
Abnahme des Kaufgegenstandes
- auf Umsatz
ausgerichtet
- an keine Arbeit verbunden - Partner
möchten Gegenstände etc. austauschen
- Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe der
Sache an den Käufer, beim Versenden schon mit
der Übergabe an die Beförderungsperson
- Verkäufer trägt gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung
für Rechts- und Sachmängel des Kaufgegenstandes
- Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche
- HGB : unverzügliche
Prüfpflicht, Mangelrüge
- Werkvertrag
- auf Erfolg ausgerichtet
- Gegenstand kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer
Sache, als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung
herbeizuführender Erfolg sein (gegenständlich oder nicht)
- Unternehmer steht für den
Erfolg seiner Tätigkeit ein
- Auftraggeber
- verpflichtet sich zur Entrichtung der
vereinbarten Vergütung
- Auftragnehmer
- verpflichtet sich zur Herstellung oder
Veränderung eines Werkes oder einer Sache
- Ergebnis ist auf
Leistung/Erfolg ausgerichtet
- Erbrachte Leistung muss
abgenommen werden
- Dienstvertrag
- Verpflichtung zur Erbringung
von Diensten gegen Entgelt
- Tätigkeiten
- Verpflichtung nur zur Dienstleistung als solche,
nicht auch einen Erfolg wie Werkvertrag
- zeitbestimmt, während
Werkvertrag erfolgsbestimmt ist
- Pacht- /Mietvertrag
- Haben vieles gemeinsam
- Unterschied
- Inhalt des Mietvertrages bezieht sich auf den
Gebrauch der vermieteten Sache
- Inhalt des Pachtvertrages bezieht sich auf den Gebrauch und darüber
hinaus über den „Genuss der Früchte“, soweit sie nach den Regeln
einer ordnungsgemäßen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind