Zusammenfassung der Ressource
Transportverträge
- Verkehrsvertrag
- Speditionsvertrag
- Besorgung von Transporten durch ein Spediteur
- Frachtvertrag
- Durchführung des Transportes durch ein Frachtführer
- Dienstleistungsvertrag
- Zusatzverträge über Nebenleistungen bis hin zu logistischen Gesamtleistung
- Vorschrift bei Vertragsgestaltung
- Verkehrsunternehmen sind Kaufleute gemäß § 1 HGB und unterliegen somit
den Vorschriften des HGB bei Vertragsgestaltung.
- Vertragsbeziehungen bei einem
nationalen Straßentransport
- Verkäufer/Versender/Ladestelle
- Speditionsvertrag HGB §§ 453-466
- Spediteur / Absender
- Kaufvertrag BGB §§ 433-453
- Käufer / Empfänger / Entladestelle
- Spediteur / Absender
- Frachtvertrag HGB §§ 407 ff.
- Frachtführer
- Frachtführer und Frachtführerecht
- § 407 HGB Frachtvertrag
- 1. Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum
Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern.
- 2. Der Absender wird verpflichtet, die vereinbarte Fracht zu zahlen
- Konsensualvertrag (= zwei übereinstimmende Willenserklärungen)
- Keine Formvorschrift, aber zu Beweiszwecken
sollte er schriftlich geschlossen werden.
- Ausstellung eines Frachtbriefes durch den Absender kann
vom Frachtführer verlangt werden (Beweisurkunde)
- Spediteur und Speditionsrecht
- § 453 HGB Speditionsvertrag
- 1. Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen.
- 2. Der Versender wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.