Zusammenfassung der Ressource
Grundrechte
- 3) Gleichheitsrechte,
verschiedene:
- Rechtgleichheit BV 8 Abs1 (alle Menschen sind
vor dem Gesetz gleich=> gleiches Gleich
behandeln, ungleiches ungleich behandeln)
- Diskirminierungsverbot BV 8 Abs 2+3 (Diskriminierung
durch folgende Merkmale: Herkunft, Alter, Geschlecht,
Rasse, Glaube, Lebensform etc.) => Verdacht muss mit
qualifizierten Gründen (oft Hygiene) begründet werden
- im Weiteren Sinn auch: Willkürverbot
und Whrung von Treu und Glaube
- 4) Sozialrechte (können
eingefordert werden)
- Recht auf Hilfe in Notlage
(subsidiärer Anspruch, zuerst
abklären, ob z.B.
Versicherungen zahlen würden)
- Nahrung, Kleidung,
Obdach, med.
Grundversorgung
(nich einschränkbar!)
- Anspruch auf aureichende und unentgeltliche
Rechtspflege (Zweck, Verwirklich
Rechtsgelichheit, damit Grundrechte
wargenommen werdenn können)
- Voraussetzung für Anspruch:
Fehlende finanzielle Mittel,
(Bedürtigkeit) / Nicht aussichtsloses
Rechtsbegehren / Notwendigkeit =>
man kann sich nicht selbst verteidigen
- Sachlicher Schutzbereich: Befreiiung von
Vorschuss und Sicherheitsleistungen/
Befreiung von Gerichtsoste/ Anwalt (nicht
bereit von Entschädigung an die Gegenpartei)
(Rückzahlungspflicht bei Vermögen)
- Anspruch auf unentegeltichen
Grundschulunterricht
- Anspruch haben alle in der CH
lebenden Kinder! (Auch sans
papier) Ausreichend= 9. jahre,
gratis auch Lehrmittel
- 5) Politsche Rechte
- aktives, passives
Wahlrecht / Stimmrecht /
Initiativ, Referendumsrecht
- 6) Verfahrensgrundrechte (besonderer Rechtstypus, haben keinen Selbstzweck, sondern sind Mittel zum Schutz anderer Rechte)
- Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung
- 4 Teilgehalte: 1) Verbot der Rechtsverweigerung)
(Zuständige Behörde muss handeln und darf
nicht ihre Kopetenz unterschreiten)
- 2) Verbot der Rechtsverzögerung, Verbot
des überspitzten Formalismus (z.b. für
einfache Fälle 4 Monate, Forschriften
müssen gerechtfertigt sein und nicht
Rechtsweg verunmöglichen
- 3) Anspruch auf richtige
Zusammensetzung und
Unparteilichkeit der
Behörden
- 4)Grundsatz der Waffengleichheit (alle
müssen sich gleich wirksam verteidigen
können, dazu gehört Informationspflicht
der Behörde gegenüber Rechtssubjekt)
- Treu und Glaube auch im
Verwaltungsverfahren
(Link zur Verfügung)
- Anspruch auf rechtliches Gehör !!!
- 5 Teilgehalte: 1) Recht auf Information und Äusserung (VOR Erlass
einer Verfügung ist der Person Äusseung und Stellungsnahme zu
gewähren, dazu ist man verpflichtet den voraussichtlichen Inhalt
mitzuteilen)
- 2) Recht auf Akteneinsicht (Klient kann besser Nachvollziehen und Kontrollieren, ob seine Aussage
aufgenommen wurde, Es gibt nur 1 Akte, keine Einsicht auf Hilfserichte die für Entscheid nicht wichtig
sind (Akteneinsicht kann eingeschrenkt werden, wenn öffentliches Intersse, Geheimhaltungspflicht)
- 3) Recht auf Mitwirkung am Beweisverfahren
(Nennen von Beweismittel, Recht auf Teilnahme an
Augenscheinen und Protokollation in Akte)
- 4) Recht auf Prüfung der Argumente und Begründung (z.b.
in Verfügung) des Entscheides (Behörde muss Argumene
aufnehmen und sich damit auseinandersetzten)
- 5) Recht auf Vertretung und Vebeiständung (Klienten haben das Recht sich durch
Anwälte oder selbstgewählte Begleitperson zu vertreten, Verwaltung ist nicht
verpflichtet, enen Dolmetscher zu haben im Verwaltunsverfhren
- Gibt noch andere, weniger wichtige
- 1) Menschenwürde
- Anerkennung Würde des
Menschen, Verhinderung
Menschen 2. Klasse (Link
zu Gleichheitsrecht)
- 2) Freiheitsrechte
(Ziel Entfaltung
Persönlichkeit)
- Recht auf Leben und
persönliche Freiheit
- Schutz körperliche/seeliche
Intergrität
(Selbstbestimmungsrecht) /
Bewegungsfreihet
- Schutz der Privatsphäre
- Achtung des Privatlebens (Geheim,Intimsphäre,
Freiheit sexuelle Orientierung)
- Achtung des Familienlebens (Anrecht auf sozialen Kontakt)
- Achtung des Brief- Post und Fermeldegeheimniss (Achtung
der Wohnung => unbefugtes Betreten, Post, E-Mail nicht
abhören, öffnen etc.)
- Recht auf Ehe und Familie
- Glaubens und
Gewissensfreiheit