BWL-Theorie: Bücher der Buchhaltung

Beschreibung

BWL-Theorie; Die Bücher der Buchhaltung. Die Grundbücher werden vom ZGB vorgeschrieben, und gelten als die Bücher der doppelten Buchhaltung. Die Nebenbücher werden von Steuergesetzen und anderen Gesetzen vorgeschrieben, um eine Klarheit und um eine Übersicht zu erhalten.
Julian 1108
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Julian 1108
Erstellt von Julian 1108 vor fast 11 Jahre
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Zusammenfassung der Ressource

BWL-Theorie: Bücher der Buchhaltung
  1. Grundbücher
    1. JOURNAL
      1. chronologische Verbuchung
        1. Buchungssätze (Soll an Haben)
          1. Eröffnungsbuch + laufende Buchungen
            1. Datum + Belegnummer
              1. Kernstück der doppelten Buchhaltung
              2. INVENTARBUCH
                1. mengen- und wertmäßige Aufzeichnung aller Vermögens- und Schuldenteile
                  1. Abschluss am eine einer Rechnungsperiode
                  2. HAUPTBUCH
                    1. systematische Verbuchung
                      1. Eintragung in T-Konten
                        1. Buchung auf Bestands- und Erfolgskonten
                          1. Beträge im Soll und im Haben beim Gegenkonto
                            1. Kernstück der doppelten Buchhaltung
                          2. Nebenbücher
                            1. MEHRWERTSTEUERREGISTER
                              1. Abrechnung mit der Agentur der Einnahmen
                                1. Kernstück der einfachen Buchhaltung
                                  1. alle Ein- und Ausgangsrechnungen sowie Tageseinnahmen verbuchen
                                    1. doppelten Buchhaltung: keine Mwst-Register nötig
                                    2. WEITERE NEBENBÜCHER
                                      1. Kassabuch
                                        1. Prima nota
                                          1. Buch der Verwaltung
                                          2. LOHNBÜCHER
                                            1. Führung bei lohnabhängigen Mitarbeitern
                                              1. Aufzeichnungen über die Unfälle im Betrieb
                                              2. LAGERBUCH
                                                1. Aufzeichnungen über die mengenmäßigen Warenbewegungen
                                                  1. Ein- und Auslagerungen bzw. Bestandsänderungen
                                                  2. BUCH DER MEHRJÄHRIGEN WIRTSCHAFTSGÜTER
                                                    1. Erfassung von Anlagevermögen
                                                      1. eigene Aufstellungen bzw. Anlagespiegel
                                                    2. KEINE BUCHUNG OHNE BELEG!!!!
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