Haftung; Insolvenzrecht; Wettbewerbsrecht; Arbeitsrecht

Beschreibung

Bachelor Recht und Steuern Mindmap am Haftung; Insolvenzrecht; Wettbewerbsrecht; Arbeitsrecht, erstellt von Un Bekannt am 18/06/2016.
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Zusammenfassung der Ressource

Haftung; Insolvenzrecht; Wettbewerbsrecht; Arbeitsrecht
  1. Haftung
    1. Vertragshaftung
      1. durch den Schuldner
        1. Schuldnerverzug §286 ff.
          1. Voraussetzung 1
            1. Eintritt der Fälligkeit
            2. Voraussetzung 2
              1. Mahnung
                1. Ausnahmen
                  1. Fixgeschäfte, Leistungszeitpunkt
                    1. nach dem Kalender bestimmt
                  2. Schuldner verweigert Leistung
                  3. Voraussetzung 3
                    1. Verschulden
                  4. Unmöglichkeit §275 ff.
                    1. Tatsächliche Unmöglichkeit §275 I BGB (gekaufter, gebrauchter PKW vor Übereignung Totalschaden) -> keine Leistungspflicht
                      1. Praktische Unmöglichkeit §275 II BGB (Schmuck geht bei Schifffahrt über Bord; alte Münzsammlung unter einem Hochhaus begraben) -> Leistungsverweigerungsrecht
                        1. Moralische Unmöglichkeit §275 III BGB (Dozent soll Vorlesung halten; erfährt das eigenes Haus abbrennt) -> Leistungsverweigerungsrecht
                          1. §§280,283-285 Anspruch auf Schadensersatz, wenn Schuldner die Unmögl. zu vertreten hat
                            1. §326 Abs1 Gegenleistung muss nicht erbracht werden -> keine Zahlung!
                              1. §§326 Abs4,346,348 Rückforderung bereits erbrachter Leistungen (z.B. Anzahlung)
                                1. §326 Abs2 Ist der Gläubiger für Unmöglichkeit verantwortlich muss er Gegenleistung bringen
                                2. Schlechterfüllung §§323, 324, 437
                                  1. Gewährleistungsrechte/Sachmängelhaftung beim KV Sachmängel (§434 BGB)
                                    1. fehlerhafte Ware
                                      1. Lieferung des falschen Produkts
                                        1. Montagemangel
                                          1. falsche Werbeaussagen
                                            1. Lieferung von zu wenig
                                              1. mangelhafte Montageanleitung
                                            2. Sonstige
                                              1. Positive Vertragsverletzung pVV §282, §241
                                                1. z.B. Monteure zerschlagen Glasscheibe -> §§282,241 Abs2 BGB
                                                2. Culpa in Contrahendo C.i.C. §311 Abs2, §241 Abs2
                                                  1. “Schuld bei Vertragsentstehung” §311 BGB
                                                    1. Beide Vertragspartner haben Sorgfalts- & Wahrheitspflichten
                                                      1. Bsp: vor Kauf verspritzt Farbeimer die Kleidung
                                                        1. §§311 Abs2, 241 Abs2 BGB
                                                        2. Gläubigerverzug §293, §300
                                                          1. §§293 ff. BGB insbesondere §300 BGB Es kommt nicht auf ein Verschulden des Gläubigers an
                                                            1. Folgen
                                                              1. §300 Schuldner haftet nur für grobe Fahrlässigkeit
                                                                1. 304 Ersatz von Mehraufwendungen durch Gläubiger
                                                        3. Gefährdungshaftung
                                                          1. Produkthaftung
                                                            1. Produkthaftung nach ProdHaftG
                                                              1. Hersteller haftet für fehlerhafte Produkte §1 ProdHaftG
                                                                1. kein Verschulden notwendig
                                                                  1. Fehler bereits, wenn nicht die übliche Sicherheit vorhanden
                                                                    1. Beweislast hat geschädigter §1Abs 4, jedoch erleichtert
                                                                      1. Hersteller auch Händler oder Teileproduzenten
                                                                        1. Gewöhnlicher Verbrauch §1 Satz2
                                                                          1. Unabdingbar §14
                                                                          2. Straßenverkehr
                                                                            1. Umwelthaftung
                                                                              1. Haftungsbegrenzung
                                                                                1. zeitlich
                                                                                  1. §13 zehn Jahre
                                                                                  2. betragsmäßig
                                                                                    1. Personenschäden §10 Obergrenze 85 Mio €
                                                                                      1. Sachschäden §11 Selbstbeteiligung
                                                                                      2. Verjährung
                                                                                        1. 3 Jahre ab Kenntnisnahme
                                                                                        2. Prüffolge
                                                                                          1. Rechtsgutverletzung (Körper, Gesundheit..)
                                                                                            1. Produkte (§2)
                                                                                              1. Fehler (§3)
                                                                                                1. Hersteller (§4)
                                                                                                  1. Kausalität
                                                                                              2. Delikthaftung
                                                                                                1. Haftung aus unerlaubter Handlung (§§823 ff. BGB)
                                                                                                  1. Prüfkriterien
                                                                                                    1. Schuldhaft (vorsätzlich od. fahrlässig)
                                                                                                      1. Widerrechtlich
                                                                                                        1. Pflichtverletzung
                                                                                                          1. Kausalität
                                                                                                            1. Schaden (in €)
                                                                                                            2. Rechtsfolge
                                                                                                              1. Schadensersatz §249 BGB
                                                                                                                1. Schmerzensgeld §253 BGB
                                                                                                                  1. Unterlassung §1004 BGB
                                                                                                                  2. Verjährung
                                                                                                                    1. §199 Abs. 2 BGB
                                                                                                                      1. 30 Jahre bei körperl. Schaden & 10 Jahre sonstiges
                                                                                                                        1. Beginn mit dem Ereignis oder der Handlung
                                                                                                                      2. Gesellschaftshaftung
                                                                                                                        1. Personengesellschaft
                                                                                                                          1. Einzelunternehmer
                                                                                                                            1. uneingeschränkt, auch mit Privatvermögen
                                                                                                                            2. GbR
                                                                                                                              1. jeder Gesellschafter wie oben (Vollhafter)
                                                                                                                              2. OHG
                                                                                                                                1. jeder Gesellsch. Uneingeschränkt, unmittelbar, solidarisch, gesamtschuldnerisch
                                                                                                                                2. KG
                                                                                                                                  1. Komplementär (=Vollhafter) Kommanditist (=Teilfhafter)
                                                                                                                                3. Kapitalgesellschaft
                                                                                                                                  1. GmbH
                                                                                                                                    1. GmbH haftet voll; Gesellschafter nur mit Einlage (mind. 25.000)
                                                                                                                                    2. UG
                                                                                                                                      1. UG haftet voll; Gesellsch. Nur mit Einlage i.H.v. 1 – 25.000 € (kl. Schwester von GmbH)
                                                                                                                                      2. AG
                                                                                                                                        1. AG haftet mit gesamten Vermögen; Aktionäre nur mit Einlage
                                                                                                                                        2. Genossenschaft
                                                                                                                                          1. Genossenschaft haftet bis zur Haftsumme (=Mindesteinlage); Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung
                                                                                                                                      3. Rechtsfolgen
                                                                                                                                        1. Schaden durch Verzug
                                                                                                                                          1. Kein Interesse an Leistung wegen Verzug (z.B. Brautstrauß)
                                                                                                                                            1. Ablehnung der Leistung & Schadensersatz §281 BGB
                                                                                                                                            2. Schadensersatz §280 BGB
                                                                                                                                            3. Unmögl. während des Verzugs
                                                                                                                                              1. Schadensers. auch ohne Verschulden §287 BGB
                                                                                                                                              2. Geldschulden
                                                                                                                                                1. Verzugszinsen §288 BGB
                                                                                                                                                2. Mahnverfahren
                                                                                                                                                  1. Gerichtliches Mahnverfahren
                                                                                                                                                    1. Antrag beim Amtsgericht des Antragstellers (=Wohnsitz) Außer Bayern: Coburg
                                                                                                                                                    2. Kaufmännisches Mahnverfahren
                                                                                                                                                      1. 1. Mahnung (Zahlungserinnerung, freundlich, Kontoauszug)
                                                                                                                                                        1. 2. Mahnung (ausdrücklich, mit Nachfristsetzung)
                                                                                                                                                          1. 3. Mahnung (erneute Frist, Androhung die Forderung durch Postnachnahme oder Inkassoinstitut einzuziehen)
                                                                                                                                                            1. 4. Mahnung (letzte Mahnung, Androhung gerichtliche Maßn., letzte Frist)
                                                                                                                                                            2. beiliegender Zahlschein, ÜW-Formular
                                                                                                                                                            3. bei nicht kalendermäßig vereinbartem Zeitpkt. setzt die 1. Mahnung den Schuldner in Verzug
                                                                                                                                                      2. Rechte des Käufers bei Mängeln §437 BGB
                                                                                                                                                        1. 1. Schritt – Nacherfüllungsrecht des Käufers §439 BGB (Ersatzlieferung oder Nachbesserung)
                                                                                                                                                          1. Fristsetzung -> nach Ablauf der Frist
                                                                                                                                                            1. Rücktritt §349
                                                                                                                                                              1. Minderung §441
                                                                                                                                                                1. Schadensers. statt Leistung §281
                                                                                                                                                                  1. Aufwendungsersatz §284
                                                                                                                                                                2. Gesetzliche Gewährleistung
                                                                                                                                                                  1. Frist – 2 Jahre §438 Abs1 Nr. 3 nach 6 Monaten Beweislastumkehr §476 BGB
                                                                                                                                                                    1. (Bei gebrauchten Sachen -> 1 Jahr verkürzt - §475 BGB)
                                                                                                                                                                  2. Insolvenzrecht
                                                                                                                                                                    1. Insolvenzgründe
                                                                                                                                                                      1. Zahlungsunfähigkeit
                                                                                                                                                                        1. Antrag Schuldner od. Gläubiger
                                                                                                                                                                          1. man kann seinen Zahlungsverpfl. nicht mehr nachkommen
                                                                                                                                                                            1. wesentlich: 10% mehr Verbindlichkeiten; Ü3 Wo überfällig
                                                                                                                                                                            2. Drohende Zahlungsunfähigkeit
                                                                                                                                                                              1. Antrag durch Schuldner
                                                                                                                                                                                1. Prognose durch Finanzplan
                                                                                                                                                                                  1. Illiquidität ist wahrscheinlich
                                                                                                                                                                                  2. Überschuldung
                                                                                                                                                                                    1. Antrag Schuldner od. Gläubiger
                                                                                                                                                                                      1. Verbindlichkeiten größer Vermögen
                                                                                                                                                                                        1. Maßgabe ist eine Sonderbilanz (Verkehrswerte=Liquidationswerte)
                                                                                                                                                                                      2. Insolvenzantrag
                                                                                                                                                                                        1. 1. Bei Erfüllung eines Grundes
                                                                                                                                                                                          1. 2. Beim Insolvenzgericht
                                                                                                                                                                                            1. 3. Durch Gläubiger oder Schuldner
                                                                                                                                                                                              1. 4. Insolvenzverschleppung (Haftung, Schadensersatzansprüche, Straftatbestand)
                                                                                                                                                                                          2. Folgen
                                                                                                                                                                                            1. Bis zur gerichtlichen Entscheidung: Fortführung mit Insolvenzverwalter oder Unternehmer unter Aufsicht
                                                                                                                                                                                              1. Gerichtsurteil wird...
                                                                                                                                                                                                1. zurückgewiesen
                                                                                                                                                                                                  1. 1) Mangels Masse (Verfahrenskosten sind nicht gedeckt) -> Liquidation (=Auflösung)
                                                                                                                                                                                                    1. 2) der Grund besteht nicht -> Fortführung
                                                                                                                                                                                                    2. eröffnet
                                                                                                                                                                                                      1. Veröffentlichung mit Meldefrist für Gläubiger neuer Berichts- & Prüfungstermin
                                                                                                                                                                                                        1. Entscheidung ob Sanierung oder Liquidation
                                                                                                                                                                                                2. Verbraucherinsolvenzverfahren
                                                                                                                                                                                                  1. für Verbraucher & Einzelunternehmer
                                                                                                                                                                                                    1. Voraussetzung: Vermögensverhältnisse überschaubar (weniger als 20 Gläubiger; keine Arbeitsverhältnisse)
                                                                                                                                                                                                      1. Möglichkeit eines Restschuld- Bereinigungs- Verfahrens (Restschuldbefreiung)
                                                                                                                                                                                                        1. Restschulden werden nach 6 Jahren erlassen
                                                                                                                                                                                                    2. Wettbewerbsrecht
                                                                                                                                                                                                      1. Ziele/Arten
                                                                                                                                                                                                        1. Sicherung des Wettbewerbs
                                                                                                                                                                                                          1. GWB Kartellgesetz
                                                                                                                                                                                                          2. Sicherung des fairen Wettbewerbs
                                                                                                                                                                                                            1. UWG
                                                                                                                                                                                                          3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen/Kartellrecht
                                                                                                                                                                                                            1. Verbote von Kartellen
                                                                                                                                                                                                              1. Kontrolle von Marktbeherrschung
                                                                                                                                                                                                                1. Zusammenschluss kontrolle
                                                                                                                                                                                                                2. Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
                                                                                                                                                                                                                  1. §1 GWB Alle Kartelle sind verboten
                                                                                                                                                                                                                    1. Ausnahmen
                                                                                                                                                                                                                      1. §2 GWB
                                                                                                                                                                                                                        1. Forderung des wirtschaftl. & techn. Fortschritts
                                                                                                                                                                                                                          1. Vorteil für Verbraucher
                                                                                                                                                                                                                          2. §3 GWB
                                                                                                                                                                                                                            1. Mittelstandskartelle
                                                                                                                                                                                                                            2. §30 GWB
                                                                                                                                                                                                                              1. Preisbindungen zweiter Hand bei Verlagserzeugnissen
                                                                                                                                                                                                                        2. Marktbeherrschung und wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
                                                                                                                                                                                                                          1. Missbrauchsaufsicht (§19 Abs 1 GWB)
                                                                                                                                                                                                                            1. §19 Abs 2 GWB Formen der Missbrauchs
                                                                                                                                                                                                                              1. 1. Behinderung der Wettbewerbsmöglichkeiten
                                                                                                                                                                                                                                1. 2. und 3. überteuerte Preise
                                                                                                                                                                                                                                  1. 4. Verweigerung der Mitnutzung von Einrichtungen (Strom, Telefonnetze, Bahngleise, Gasleitungen,...)
                                                                                                                                                                                                                            2. Diskriminierungsverbot
                                                                                                                                                                                                                              1. 1. keine unterschiedl. Behandlung der UN
                                                                                                                                                                                                                                1. 2. keine besonderen Vergünstigungen für best. UN
                                                                                                                                                                                                                                  1. 3. Marktstellung bei Verhandlungen mit Lieferanten nicht missbrauchen
                                                                                                                                                                                                                                    1. 4. kein Dauerhafter Verkauf unter Einstandspreis
                                                                                                                                                                                                                              2. Boykottverbot
                                                                                                                                                                                                                                1. keine Liefer- oder Bezugssperren
                                                                                                                                                                                                                                  1. keine Drohung, Benachteiligung, Zwang
                                                                                                                                                                                                                                2. Zusammenschlusskontrolle
                                                                                                                                                                                                                                  1. Zusammenschluss/Fusion (§37 GWB)
                                                                                                                                                                                                                                    1. Verbot von Zusammenschlüssen (§36 GWB)
                                                                                                                                                                                                                                      1. Verhinderung von marktbeherrschenden Unternehmen
                                                                                                                                                                                                                                    2. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
                                                                                                                                                                                                                                      1. Generalklausel - Schutz vor unlauteren Wettbewerbshandlungen
                                                                                                                                                                                                                                        1. §1 UWG von...
                                                                                                                                                                                                                                          1. Wettbewerbern
                                                                                                                                                                                                                                            1. Verbrauchern
                                                                                                                                                                                                                                              1. sonstigen Marktteilnehmern
                                                                                                                                                                                                                                        2. kleine Generalklausel §3 = Verbot des unlauteren Wettbewerbs
                                                                                                                                                                                                                                          1. §4 Verbot der Verunglimpfung
                                                                                                                                                                                                                                            1. §5 Verbot von irreführender Werbung
                                                                                                                                                                                                                                              1. §6 Vergleichende Werbung
                                                                                                                                                                                                                                                1. §7 Verbot von unzumutbaren Belästigungen (Telefonanrufe)
                                                                                                                                                                                                                                              2. Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche (§12 Abs. 1,2,3)
                                                                                                                                                                                                                                                1. 1. Stufe nach Absatz 1 (außergerichtlich)
                                                                                                                                                                                                                                                  1. wenn Unterlassungserklärung unterschrieben; sicherzustellen, dass Handlung nicht wiederholt wird; Ansonsten Vertragsstrafe (1.000-5.500 €); Anspruchsgegner kann einstweilige Verfügung bewirken
                                                                                                                                                                                                                                                    1. Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe
                                                                                                                                                                                                                                                    2. 2. Stufe nach Absatz 2 + 3 (gerichtlich)
                                                                                                                                                                                                                                                      1. Einstweilige Verfügung (gilt bis zur Verhandlung) bei Verstoß: bis zu 250.000€; gerichtliche Klage (Hauptverfahren); Zuständig: Landgericht §13
                                                                                                                                                                                                                                                  2. Arbeitsrecht
                                                                                                                                                                                                                                                    1. Individualarbeitsrecht
                                                                                                                                                                                                                                                      1. Einstellung
                                                                                                                                                                                                                                                        1. Betriebsrat §99 BetrVG
                                                                                                                                                                                                                                                          1. Betriebsrat muss bei Einstellung angehört werden
                                                                                                                                                                                                                                                          2. Probezeit
                                                                                                                                                                                                                                                            1. max. 6 Monate
                                                                                                                                                                                                                                                              1. 14 Tage Kündigungsfrist §622 Abs. 3 BGB
                                                                                                                                                                                                                                                              2. Befristeter Arbeitsvertrag
                                                                                                                                                                                                                                                                1. vorliegen eines sachlichen Grundes §14 (1) TzBfG
                                                                                                                                                                                                                                                                  1. bei Neueinstellungen bis zu 2 Jahres §14 (2) TzBfG
                                                                                                                                                                                                                                                              3. Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
                                                                                                                                                                                                                                                                1. Betriebliche Sozialleistungen
                                                                                                                                                                                                                                                                  1. gesetzlich
                                                                                                                                                                                                                                                                    1. SV-Beiträge
                                                                                                                                                                                                                                                                      1. Entgeltfortzahlung bei Krankheit
                                                                                                                                                                                                                                                                        1. Mutterschutz
                                                                                                                                                                                                                                                                    2. tarifrechtlich
                                                                                                                                                                                                                                                                      1. Urlaubslänge
                                                                                                                                                                                                                                                                        1. Urlaubsgeld
                                                                                                                                                                                                                                                                          1. Weihnachtsgeld
                                                                                                                                                                                                                                                                            1. Sonderurlaub
                                                                                                                                                                                                                                                                      2. freiwillig
                                                                                                                                                                                                                                                                        1. Betriebsrente
                                                                                                                                                                                                                                                                          1. Kantine
                                                                                                                                                                                                                                                                            1. Firmenauto
                                                                                                                                                                                                                                                                      3. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
                                                                                                                                                                                                                                                                        1. Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr bei 6-Tage-Woche §3 Abs. 1 BUrlG
                                                                                                                                                                                                                                                                          1. Teilurlaubsanspruch §5 BUrlG
                                                                                                                                                                                                                                                                          2. Mutterschutzgesetz (MuSchG)
                                                                                                                                                                                                                                                                            1. Besonderer Kündigungsschutz
                                                                                                                                                                                                                                                                              1. Beschäftigungsverbote 6 Wochen vor & 8 Wochen nach der Entbindung
                                                                                                                                                                                                                                                                                1. Beschäftigungsverbote bei schwerer körperlicher Arbeit und gesundheitsgefährdenden Arbeitsplätzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit verboten
                                                                                                                                                                                                                                                                                  2. Schwerbehindertengesetz (SGB IX) mind. 50% Schwerbehinderung
                                                                                                                                                                                                                                                                                    1. §71 Beschäftigungspflicht 5%, wenn jährlich mind. 20 Arbeitsplätze bestehen -> Ausgleichsabgabe §77
                                                                                                                                                                                                                                                                                      1. Zusatzurlaub von5 Arbeitstagen zu (§125 SGB IX)
                                                                                                                                                                                                                                                                                        1. §§85-92 besonderer Kündigungsschutz
                                                                                                                                                                                                                                                                                          1. §94 Schwerbehindertenvertretung innerhalb des Betriebes
                                                                                                                                                                                                                                                                                          2. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
                                                                                                                                                                                                                                                                                            1. Beschäftigungsverbot bei bes. Gefahren, Belastungen, Akkordarbeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                              1. Urlaub: altersabhängige Regelung 25-30 Werktage (§19 JArbSchG)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                1. Arbeitszeit & Ruhepausen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. Jugend- und Auszubildendenvertretung §60 BetrVG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  2. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1. Ziel des AGG (§1)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1. Vermeidung von Benachteiligungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      2. Folge eines Verstoßes gegen das AGG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1. Beschwerderecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          1. Entschädigungsanspruch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1. Leistungsverweigerungsrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1. Schadensersatz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1. Maßregelungsverbot
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2. Beendigung von Arbeitsverhältnissen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1. Befristung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1. das Arbeitsverhältnis endet automatisch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. Meldepflicht bei der Arbeitsagentur
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  2. Aufhebungsvertrag
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1. zweiseitige Willenserklärung (Privatautonomie)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1. kein Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1. keine Anhörung des Betriebsrates
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          1. Abfindung kann ausgehandelt werden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          2. Kündigung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1. empfangsbedürftige Willenserklärung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1. Schriftform zwingend §623
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1. Ordentliche Kündigung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. für den Arbeitnehmer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1. problemlos, aber Fristen §622 BGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2. für den Arbeitgeber
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1. nicht problemlos (KSchG)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      2. Fristen (§622 BGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1. verlängerte Fristen (Abschnitt 2) gelten nur für den Arbeitgeber
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          1. Regelung "vor Vollendung des 25. Lebensjahres" ist lt. EU-Recht unzulässig
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        2. Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          1. §1 Persönliche Voraussetzungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1. Dauer des AV mind. 6 Monate (ab Eintritt)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2. §23 Betriebliche Voraussetzungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1. mehr als 10 Beschäftigte
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1. betriebsbedingt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. Auftragsrückgang, Rationalisierung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  2. personenbedingt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1. zurückgehende Leistungsfähigkeit, Kraftfahrer verliert Führerschein,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2. verhaltensbedingt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1. Fehlverhalten des An liegt vor; vorher muss abgemahnt werden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                2. Mitwirken des Betriebsrates §102 BetrVG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. Anhörung des Betriebsrates vor jeder Kündigung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1. fehlt die Anhörung ist die Kündigung unwirksam
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1. ordentliche Kündigung: Widerspruchsrecht -> Weiterbeschäftigungs-anspruch bis zur Verhandlung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1. außerordentliche Kündigung: lediglich Äußerung von Bedenken
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      2. Arbeitszeugnis §630 BGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1. einfach
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          1. qualifiziert
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1. Beurteilung von Leistung und Verhalten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2. Tätigkeitsnachweis
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            3. Äußere Form
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1. Briefpapier, maschinenschriftlich, fehlerfrei, richtiges Austrittsdatum, Unterschrift des Vorgesetzten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2. Tätigkeitsbeschreibung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1. ausführlich, auch Fort- und Weiterbildung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                2. Soziale Kompetenz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. doppeldeutige Aussagen? wurde etwas weggelassen?
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  2. Führungsbeurteilung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1. Arbeitsstil, Führung, Motivation, Delegation
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2. Auflösungsgrund
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1. auf eigenen Wunsch, Dank für die Zusammenarbeit, alles Gute für die Zukunft
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  3. Kollektives Arbeitsrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1. Betriebsverfassungsrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1. Betriebsrat
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1. mind. 5 AN auf deren Wunsch §1 BetrVG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          1. auf 4 Jahre gewählt §21 BetrVG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1. Mitwirkungs und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (§87-113)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1. Soziale Angelegenheiten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1. Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. Personelle Angelegenheiten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1. Wirtschaftliche Angelegenheiten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1. Mitwirkungsrechte
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1. Informationsrecht §§80, 90 Abs1, 99 Abs1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          1. Vorschlagsrecht §§90, 92 Abs2, 96
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1. Anhörungsrecht §102
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1. Beratungsrecht §§90, 92 Abs1, 97
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2. Mitbestimmungsrechte
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1. Zustimmungsverweigerungsrecht §§99 Abs 2 und 3, 103
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. Vetorecht - Initiativrecht §§87, 94 Abs1, 95, 112
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              3. Anzahl der Betriebsratsmitglieder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1. gestaffelt nach §9
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. Freistellung ab 200 MA nach §38
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                2. Tarifvertragsrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. schriftl. Vertrag zw. tariffähigen Parteien
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1. Gewerkschaften und AG-Verbände
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1. Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        1. Verbands- & Firmentarifverträge
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          1. Mantel- bzw. Rahmentarifverträge (Arbeitszeit, Urlaub, usw.)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1. besondere Tarifverträge (Gehalt, Sonderzuwendungen,..)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2. Arbeitskampfrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1. Mittel um den Tarifabschluss durchzusetzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1. Arbeitskampfmittel
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1. Streik
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1. Arbeitsnehmer legen kollektiv die Arbeit nieder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2. Aussperrung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1. Arbeitgeber lässt AN nicht zur Arbeit zu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Zusammenfassung anzeigen Zusammenfassung ausblenden

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ähnlicher Inhalt

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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Un Bekannt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Motivationstheorien
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Un Bekannt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Beschaffungspolitik
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Budd9r
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Wirtschaft
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Céline Rüegg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Steuerlehre
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              rosamopped
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Personalwirtschaft
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Un Bekannt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Organisation im Sozialbereich
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              gsaxer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BWL-Theorie (Allgemeines)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Julian 1108
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Grundbegriffe der Kostenrechnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              etsab1982
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Vollkostenrechnung –Teilkostenrechnung/Deck.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              etsab1982
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Gl.VWL
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              faulchen