DBG Art. 58 Abs. 1 b, verdeckte Gewinnausschüttungen (geldwerte Leistungen):

Beschreibung

HFW Steuern Notiz am DBG Art. 58 Abs. 1 b, verdeckte Gewinnausschüttungen (geldwerte Leistungen):, erstellt von Daniel Kojan am 18/07/2019.
Daniel Kojan
Notiz von Daniel Kojan, aktualisiert more than 1 year ago
Daniel Kojan
Erstellt von Daniel Kojan vor mehr als 5 Jahre
6
0

Zusammenfassung der Ressource

Seite 1

DBG Art. 58 Abs. 1 b, verdeckte Gewinnausschüttungen (geldwerte Leistungen): Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Leistungen, die von einer juristischen Person an ihre Anteilsinhaber (inkl. an nahestehende Dritte) erbracht werden, ohne eine gleichwertige Gegenleistung zu erhalten und dies von den Organen der juristischen Person erkennbar war. Die verdeckten Gewinnausschüttungen können buchmässig wie folgt unterteilt werden: Gewinnausschüttungen zu Lasten eines Aufwandkontos Gewinnausschüttungen zu Lasten eines Ertragskontos Gewinnausschüttungen durch überpreislichen Erwerb von Vermögensgegenständen Gewinnausschüttungen durch unterpreisliche Übertragung von Geschäftsvermögen. Bei der juristischen Person ist der Saldo der Erfolgsrechnung auf Grund von steuerlichen Gewinnkorrekturen anzupassen. Bei Aktionär handelt es sich um einen Vermögenertrag aus beweglichem Vermögen (Teilbesteuerung 60%). Ausserdem unterliegen verdeckte Gewinnausschüttungen der Verrechnungssteuer.

Zusammenfassung anzeigen Zusammenfassung ausblenden

ähnlicher Inhalt

Alkalimetalle
Cassibodua
Unsere Erde - Sonnensystem, Klima, Erdschichten etc.
rezension1
Nathan der Weise - Zusammenfassung
Laura Overhoff
Netzwerktechnik
DFairy
DELF B1/B2 Vocabulaire 1/...
Chiara Braun
U3 Netzwerkprotokolle
Lena A.
Grundbegriffe der Kunst
K Gal
Euro-FH // Zusammenfassung PEPS1
Robert Paul
Vetie - Pathologie 2017
Fioras Hu
Vetie Viro 2013
Laura Sieckmann
Vetie: Geflügelkrankheiten Fragen aus den Vorlesungen
Johanna Tr