DBG Art. 58 Abs. 1 b, verdeckte Gewinnausschüttungen (geldwerte Leistungen):

Beschreibung

HFW Steuern Notiz am DBG Art. 58 Abs. 1 b, verdeckte Gewinnausschüttungen (geldwerte Leistungen):, erstellt von Daniel Kojan am 18/07/2019.
Daniel Kojan
Notiz von Daniel Kojan, aktualisiert more than 1 year ago
Daniel Kojan
Erstellt von Daniel Kojan vor etwa 5 Jahre
5
0

Zusammenfassung der Ressource

Seite 1

DBG Art. 58 Abs. 1 b, verdeckte Gewinnausschüttungen (geldwerte Leistungen): Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Leistungen, die von einer juristischen Person an ihre Anteilsinhaber (inkl. an nahestehende Dritte) erbracht werden, ohne eine gleichwertige Gegenleistung zu erhalten und dies von den Organen der juristischen Person erkennbar war. Die verdeckten Gewinnausschüttungen können buchmässig wie folgt unterteilt werden: Gewinnausschüttungen zu Lasten eines Aufwandkontos Gewinnausschüttungen zu Lasten eines Ertragskontos Gewinnausschüttungen durch überpreislichen Erwerb von Vermögensgegenständen Gewinnausschüttungen durch unterpreisliche Übertragung von Geschäftsvermögen. Bei der juristischen Person ist der Saldo der Erfolgsrechnung auf Grund von steuerlichen Gewinnkorrekturen anzupassen. Bei Aktionär handelt es sich um einen Vermögenertrag aus beweglichem Vermögen (Teilbesteuerung 60%). Ausserdem unterliegen verdeckte Gewinnausschüttungen der Verrechnungssteuer.

Zusammenfassung anzeigen Zusammenfassung ausblenden

ähnlicher Inhalt

Tipps zum Erstellen von Mindmaps
max.grassl
Esperanto - Regeln der Grammatik
JohannesK
OEKO VO
Anna Huber
Arbeitsrecht (Fragen)
Maximilian Mustermann
Wirk Uni Wien Teil 2
lazer der boss
Euro-FH // Zusammenfassung PEPS2
Robert Paul
FOLO STEOP B
Adrienne Tschaudi
Vetie Mikrobiologie 2013
Maria Jacob
Innere Pferd Vetie
Anne Käfer
Vetie Pharma 2016
E. König
Vetie Milchhygiene 2018
Theresa Blaue