Wertberichtigungen:

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HFW Steuern Notiz am Wertberichtigungen: , erstellt von Daniel Kojan am 18/07/2019.
Daniel Kojan
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Wertberichtigungen: Debitoren / Delkredere Pauschalwertberichtigungen (unabhängig vom effektiven Verlustrisiko). Ohne genauere Prüfung durch die Steuerverwaltung sind folgende Wertberichtigungen (Delkredere) zugelassen: - Auf Inlandguthaben 5% - Auf Auslandguthaben (fakturiert in CHF) 10% - Auf Auslandsguthaben (fakturiert in ausl. Währung) 15%   Einzelwertberichtigung  Einzelne Verlustrisiken werden separat wertberichtigt, auf den übrigen Forderungen sind pauschale Wertberichtigungen zugelassen.   b) Privilegierte Warenreserven auf Warenbeständen  Ermittlung des handelsrechtlichen Höchstwerts durch Berücksichtigung der effektiven Wertabnahme. In der Praxis ist eine pauschale Wertberichtigung von 35% des handelsrechtlichen Höchstwerts zulässig.

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