Erstellt von Daniel Kojan
vor mehr als 5 Jahre
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Wertberichtigungen: Debitoren / Delkredere Pauschalwertberichtigungen (unabhängig vom effektiven Verlustrisiko). Ohne genauere Prüfung durch die Steuerverwaltung sind folgende Wertberichtigungen (Delkredere) zugelassen: - Auf Inlandguthaben 5% - Auf Auslandguthaben (fakturiert in CHF) 10% - Auf Auslandsguthaben (fakturiert in ausl. Währung) 15% Einzelwertberichtigung Einzelne Verlustrisiken werden separat wertberichtigt, auf den übrigen Forderungen sind pauschale Wertberichtigungen zugelassen. b) Privilegierte Warenreserven auf Warenbeständen Ermittlung des handelsrechtlichen Höchstwerts durch Berücksichtigung der effektiven Wertabnahme. In der Praxis ist eine pauschale Wertberichtigung von 35% des handelsrechtlichen Höchstwerts zulässig.
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