Erstellt von Elisabeth Keplinger
vor fast 9 Jahre
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GleichheitsgrundsatzGesetzgebung:-Verbot unsachlicher Differenzierung-Verbot unsachlicher Gleichbehandlung-Sachlichkeitsgebot-VertrauensschutzprinzipVollziehung: (Bescheid/Erkenntnis)-stützt sich auf gleichheitswidriges Gesetz-unterstellt einem Gesetz gleichheitswidrigen Inhalt-ist ein Akt verwaltungsgerichtlicher Willkür(Verordnung)-beruht auf gleichheitswidrigem Gesetz-sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung
Grundrechteohne Gesetzesvorbehalt:-VwG unterstellt Gesetz verfassungswidrigen Inhalt-VwG nimmt keinen verhältnismäßigen Eingriff vormit Eingriffsvorbehalt:-ohne gesetzliche Grundlage-Gesetz selbst ist verfassungswidrig-denkunmögliche Anwendung
Prüfungsschema Grundrechte 1. Welche GR sind einschlägig?-Grunrechtsquellen-Grundrechtsträger-Schutzbereich definieren2. Warum liegt ein Eingriff vor? (Subsumtion)3.Eingriff zulässig oder verfassungswidrig?-formeller Gesetzesvorbehalt -> Verhältnismäßigkeitsprüfung-materieller Gesetzesvorbehalt -> Vorgaben durch GR-Gleichheitssatz -> sachliche Rechtfertigung
Verhältnismäßigkeitsprüfung-Ziel der Regelung im öffentlichen Interesse-Eignung der Regelung zur Zielerreichung-Erforderlichkeit der Regelung zur Zielerreichung-angemessene Relation zwischen öff. Interesse und Grundrechtseingriff (Aäquanz)
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