Frage 1
Frage
Die GmbH kann zwei oder drei Organe haben.
Frage 2
Frage
Der oder die Geschäftsführer einer GmbH vertreten die Gesellschaft Dritten gegenüber im Innenverhältnis.
Frage 3
Frage
Nach außen hin wird die GmbH als juristische Person durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.
Frage 4
Frage
Die Geschäftsführer einer GmbH sind zu deren Vertretung und zur Geschäftsführung berechtigt.
Frage 5
Frage
Gibt es mehrere Geschäftsführer bei einer GmbH so gilt Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und Gesamtvertretungsbefugnis.
Frage 6
Frage
Schließt ein mit Gesamtvertretungsbefugnis ausgestatteter Geschäftsführer ohne die Einwilligung seiner Mitgeschäftsführer einen Vertrag für die GmbH, so ist der Vertrag wirksam.
Frage 7
Frage
Gesellschafter können nicht gleichzeitig Geschäftsführer sein.
Frage 8
Frage
Gesellschaftergeschäftsführer bedeutet, dass Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer sein können.
Frage 9
Frage
Mit der Geschäftsführung eine GmbH können außenstehende Dritte nicht beauftragt werden.
Frage 10
Frage
Fremdorganschaft bedeutet, dass die Geschäftsführung auch mit außenstehenden Dritten beauftragt werden kann.
Frage 11
Frage
Die Geschäftsführer einer GmbH sind an Weisungen der Gesellschafter bzw. an Vorgaben der Gesellschaftsvertrages gebunden.
Frage 12
Frage
Gesellschafter einer GmbH haben ein Informationsrecht.
Frage 13
Frage
Die Gesellschafter als Besitzer der GmbH fassen ihre Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung.
Frage 14
Frage
Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung einer GmbH erfolgt nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Frage 15
Frage
Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine oder zwei Stimmen.
Frage 16
Frage
Für das Stimmrecht ist der Nennbetrag des Geschäftsanteils und nicht der aufgrund von Gewinnrücklagen möglicherweise davon abweichende tatsächliche Wert ausschlaggebend.
Frage 17
Frage
Sind in einer GmbH mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt, so ist die Bildung eines Aufsichtsrates gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Frage 18
Frage
Beschäftigt eine GmbH mehr als 500 Arbeitnehmer, so ist die Bildung eines Aufsichtsrates zwingend vorgeschrieben.
Frage 19
Frage
Wenn für eine GmbH ein Aufsichtsrat vorgeschrieben ist, gilt in diesem Aufsichtsrat die Drittelparität.
Frage 20
Frage
Beschäftigt die GmbH mehr als 2000 Arbeitnehmern, so gelten für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach dem Mitbestimmungsgesetz die gleichen Vorschriften wie für die AG.
Frage 21
Frage
Pflichten der Gesellschafter einer GmbH sind: Leistung der Einlage, Risiko des Verlustes eines Geschäftsanteils, Leistung von Nachschüssen, Teilnahme an monatlicher Gesellschafterversammlung.
Frage 22
Frage
Leistung der Einlage, Risiko des Verlustes eines Geschäftsanteils, Leistung von Nachschüssen sind Rechte der Gesellschafter einer GmbH.
Frage 23
Frage
Das Stimmrecht eines Gesellschafters in einer GmbH ist abhängig vom Nennbetrag seines Geschäftsanteils.
Frage 24
Frage
Pro Euro des Geschäftsanteils hat der Gesellschafter einer GmbH zwei Stimmen.
Frage 25
Frage
Eine Gesellschaft mit einem Stammkapital unter 25.000 € nennt man auch Unternehmergesellschaft.
Frage 26
Frage
Die Firma eine Unternehmergesellschaft muss zwingend die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder „UG haftungsbeschränkt“ enthalten.
Frage 27
Frage
Die Abkürzung des Zusatzes "haftungsbeschränkt" bei der Firmierung der Unternehmergesellschaft ist zulässig.
Frage 28
Frage
Wird eine Unternehmergesellschaft mit mehr als drei Gesellschaftern gegründet, muss eine normale Beurkundung erfolgen. Diesem Fall kann das Kosten sparende Musterprotokoll nicht verwendet werden.
Frage 29
Frage
Die Unternehmergesellschaft ist verpflichtet, ein Fünftel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr verminderten Jahresüberschusses einzubehalten und einer gesetzlichen Rücklage zuzuführen.
Frage 30
Frage
Bei der Errichtung einer Unternehmergesellschaft ist nur eine Bargründung möglich.
Frage 31
Frage
Selbstorganschaft meint, dass voll haftende Gesellschafter die Personengesellschaft grundsätzlich vertreten.
Frage 32
Frage
Fremdorganschaft meint, dass Geschäftsführer nicht gleichzeitig Gesellschafter sein müssen.