Frage 1
Frage
Welche dieser Sanktionen ist im Arbeitsrecht bei einer Schlechtleistung unzulässig?
Frage 2
Frage
Kann ein Arbeitnehmer zum Schadensersatz herangezogen werden?
Antworten
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Nein, der Arbeitnehmer haftet nie.
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Ja, der Arbeitnehmer haftet immer.
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Der Arbeitnehmer haftet nur für vorsätzliches Handeln.
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Der Arbeitnehmer haftet bei Vorsatz sowie bei grober und mittlerer Fahrlässigkeit.
Frage 3
Frage
Wann ist eine Abmahnung notwendig?
Antworten
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vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung
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bei häufigen Kurzerkrankungen
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bei jeder Kündigung
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nur bei Beendigungskündigungen
Frage 4
Frage
Was ist Sinn und Zweck einer Abmahnung?
Antworten
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Der Arbeitnehmer soll nur auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden.
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Der Arbeitnehmer soll auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden und ihm soll klargemacht werden, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht.
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Der Arbeitnehmer soll nur ermahnt werden.
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Die Abmahnung soll eine Verwarnung sein.
Frage 5
Frage
Welche Form ist für die Erteilung einer Abmahnung einzuhalten?
Antworten
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Sie muss schriftlich erfolgen und unterschrieben werden.
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Sie muss mündlich erfolgen.
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Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.
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Sie muss schriftlich erfolgen, Textform reicht aber, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Frage 6
Frage
Gibt es eine Frist, innerhalb der abgemahnt werden muss?
Antworten
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Nein, es gibt überhaupt keine Fristen.
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Ja, innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall muss abgemahnt werden.
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Ja, innerhalb von 3 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall muss abgemahnt werden.
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Ja, innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall sollte abgemahnt werden.
Frage 7
Frage
Wer ist zur Erteilung einer Abmahnung berechtigt?
Frage 8
Frage
Wie sollte der Zugang einer Abmahnung unter Abwesenden am besten gesichert werden?
Antworten
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durch Einwurf – Einschreiben
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durch Einschreiben mit Rückschein
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durch Einsatz eines Boten
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durch Übergabe – Einschreiben
Frage 9
Frage
Welche Aussage ist zutreffend?
Antworten
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Man muss immer erst ermahnen, bevor man abmahnen kann.
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Die Ermahnung ist keine notwendige Vorstufe der Abmahnung.
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Man muss erst mündlich und dann schriftlich ermahnen bevor man abmahnen kann
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Die Abfolge ist immer Ermahnung – Abmahnung – Kündigung.
Frage 10
Frage
Gibt es eine bestimmte Anzahl von Abmahnungen, die erforderlich ist bevor gekündigt werden kann?
Antworten
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Nein, man muss nicht vorher abmahnen.
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Ja, kommt es nach einer Abmahnung zum Wiederholungsfall, kann gekündigt werden.
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Ja, es muss dreimal abgemahnt werden und dann kann im Wiederholungsfall gekündigt werden.
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Nein, es ist immer der Einzelfall zu betrachten.
Frage 11
Frage
Muss der Arbeitnehmer vor Erteilung einer Abmahnung angehört werden?
Antworten
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Ja, das ist zwingend notwendig.
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Nein, es empfiehlt sich aber.
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Nein, auf keinen Fall.
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Das hängt von der Art der Pflichtverletzung ab.
Frage 12
Frage
Wenn ein Arbeitnehmer die erteilte Abmahnung entgegennimmt und sich nicht äußert – welche Rechtswirkung entfaltet das?
Antworten
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Sein Schweigen bedeutet ein Anerkenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.
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Schweigen ist keine Willenserklärung. Er erkennt damit nichts an und kann gegen die Abmahnung auch später noch gerichtlich vorgehen.
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Er kann innerhalb von 3 Wochen dagegen klagen.
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Er verzichtet auf die Erhebung einer Klage.
Frage 13
Frage
Welches sind die häufigsten Fehler bei Abmahnungen?
Antworten
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Der Sachverhalt ist nicht konkret genug geschildert oder die Kündigungsandrohung fehlt.
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Die Abmahnungen sind nicht durchnummeriert.
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Den Abmahnungen fehlt der Hinweis als was der Arbeitnehmer eingestellt ist.
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Die Abmahnung ist nur vom Personalleiter, nicht aber vom Vorgesetzten unterschrieben.
Frage 14
Frage
Welche Aussage ist zutreffend?
Antworten
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Man sollte so viel wie möglich in eine Abmahnung schreiben.
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Man kann nicht mehrere Abmahnungen am selben Tag erteilen.
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Man kann auch zu viel abmahnen.
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Man kann wegen ein- und denselben Vorfalls sowohl abmahnen als auch kündigen.
Frage 15
Frage
Kann ein Arbeitnehmer abgemahnt werden, weil er zu viele Pfändungen gegen sich laufen hat?
Antworten
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Ja, weil es für den Arbeitgeber einen erheblichen Aufwand bedeutet und das Risiko besteht, dass er sich als Drittschuldner schadensersatzpflichtig macht.
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Nein, es gibt keine arbeitsvertragliche Verpflichtung, zu schuldenfrei zu halten.
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Ja, weil zu viele Pfändungen dazu führen, dass der Arbeitnehmer nicht mehr motiviert ist, zu arbeiten.
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Es kommt auf die Position des Arbeitnehmers im Betrieb an.
Frage 16
Frage
Kann ein Arbeitnehmer abgemahnt werden, wenn er unverschuldet eine Pflicht verletzt wie z.B. der Alkoholiker, der zu spät am Arbeitsplatz erscheint?
Antworten
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Ja, die Abmahnung setzt im Gegensatz zur Kündigung kein Verschulden voraus.
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Nein, wer krank ist, handelt nicht schuldhaft und kann daher nicht abgemahnt werden.
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Es kommt auf die Art Pflichtverletzung an.
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Es kommt auf den Einzelfall an.
Frage 17
Frage
Kann ein Betriebsratsmitglied abgemahnt werden?
Antworten
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Nein, das ist gar nicht möglich.
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Ja, aber nur, wenn es sich um die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten handelt.
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Ja, aber nur wenn es sich um die Verletzung seiner Pflichten als Betriebsratsmitglied handelt.
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Ja, sowohl wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten als auch wegen Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.
Frage 18
Frage
Die Abmahnung, die Sie erteilt haben, ist fehlerhaft – das darin genannte Datum der Pflichtverletzung ist falsch. Welche Aussage ist richtig?
Antworten
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Sie klären in einem weiteren Schreiben den Fehler auf.
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Die Abmahnung ist damit unwirksam. Das können Sie nicht ändern.
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Sie entfernen die Abmahnung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus der Personalakte und erteilen sie neu.
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Sie müssen sich mit dem Arbeitnehmer einigen.
Frage 19
Frage
Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer, der gegen eine Abmahnung vorgehen will?
Antworten
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Er ist chancenlos.
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Er kann nur um ein Personalgespräch bitten.
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Er kann nur eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen.
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Er kann auch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen.
Frage 20
Frage
Wie lange verbleibt eine rechtmäßige Abmahnung in der Personalakte?
Antworten
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In der Regel verbleibt sie 1,5 Jahre in der Personalakte.
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Nach 2 Jahren ist sie aus der Personalakte zu entfernen.
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Es gibt keine feste Zeitspanne. Immer dann, wenn die Abmahnung ihre Warnfunktion verloren hat, ist sie zu entfernen.
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Es gibt keine feste Zeitspanne. Nur dann, wenn die Abmahnung ihre Warnfunktion verloren hat und der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse mehr an der Dokumentation hat, ist sie zu entfernen.