Zusammenfassung der Ressource
Frage 1
Frage
Wie wird die Holdinggesellschaft auf Stufe Kanton/Gemeinde besteuert?
Antworten
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Kanton: Keine Gewinnsteuer und eine verminderte Kapitalsteuer.
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Der Gewinn und das Kapital werden wie eine Aktiengesellschaft, welche auf dem Markt auftritt besteuert.
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Der Gewinn und das Kapital werden in der Steuererklärung des Aktionärs anstelle des Lohnausweises erfasst.
Frage 2
Frage
Welches sind die Kriterien, damit eine Gesellschaft als Holdinggesellschaft besteuert wird.
Antworten
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Es reicht aus, dass die Gesellschaft im Handelsregister hinter dem Gesellschaftsnamen noch Holding anfügt.
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Der Verkehrswert der Beteiligung muss 2/3 der Bilanzsumme ausmachen und der Dividendenertrag muss auch 2/3 der erzielten Umsätze ausmachen.
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Der Verkehrswert der Beteiligung muss 2/3 der Bilanzsumme ausmache oder der Dividendenertrag muss 2/3 der erzielten Umsätze ausmachen.
Frage 3
Frage
Wir wird die Gesellschaft bei der Bundesteuer besteuert?
Antworten
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Die Gesellschaft kann bei der Bundessteuer den Beteiligungsabzug geltend machen.
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Die Gesellschaft wir wie bei der Staatssteuer für die Gewinnsteuer nicht besteuert, da es eine Holding ist.
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Da es sich um eine Holdinggesellschaft handelt, wird der Steuersatz von 8.5% auf 4.25% herabgesetzt.
Frage 4
Frage
Wie berechnet sich der Beteiligungsabzug.
Antworten
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Beteiligungsertrag - 5% Verwaltungskosten- Finanzierungsaufwand = Nettobeteiligungsertrag
Nettobeteiligungsertrag in % vom Reingewinn.
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In der Steuererklärung wird der Beteiligungsabzug als Abzug vom buchmässigen Gewinn aufgeführt.
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Es verhält sich gleich wie beim Teilbesteuerungsverfahren. Der Gewinn wir nur zu 60% besteuert.