Zusammenfassung der Ressource
Frage 1
Frage
Recht und Moral denken sich:
Unmoralisches Verhalten ist stets auch rechtlich missbilligtes Verhalten.
Frage 2
Frage
Ordnen Sie die nachfolgenden Rechtsquellen entsprechend Ihrer hierarchischen Ordnung.
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Antworten
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Supranationales Recht
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Satzung
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Einfaches Gesetz
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Soft Law
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Rechtsverordnung
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Verfassung
Frage 3
Frage
Nennen Sie die sechs Arten der Gerichtsbarkeit (auch Rechtswege genannt), die es im deutschen Justizsystem gibt.
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[blank_start]b.[blank_end]
[blank_start]c.[blank_end]
[blank_start]d.[blank_end]
[blank_start]e.[blank_end]
[blank_start]f.[blank_end]
Antworten
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Verfassungsgerichtsbarkeit
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Verwaltungsgerichtsbarkeit
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Sozialgerichtsbarkeit
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Finanzgerichtsbarkeit
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Ordentliche Gerichtsbarkeit
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Arbeitsgerichtsbarkeit
Frage 4
Frage
Die Prüfung eines Anspruchs vollzieht sich in einem Vierschritt.
Frage 5
Frage
Wirtschaftsprivatrecht...
Antworten
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ist dasselbe wie Wirtschaftsrecht
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umfasst die ökonomisch relevanten Rechtsnormen des Privatrechts
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umfasst das BGB und HBG
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unterscheidet sich vom öffentlichen Wirtschaftsrecht dadurch, dass hier nicht der Staat berechtigt oder verpflichtet wird.
Frage 6
Frage
Öffentliches Recht umfasst ..
Antworten
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alle Rechtsnormen, durch die der Staat oder eine seiner Untergliederungen berechtigt oder verpflichtet wird.
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nur das Verfassungs- oder Verwaltungsrecht.
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auch das Völkerrecht.
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nicht das Recht des unlauteren Wettbewerbs
Frage 7
Antworten
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ist ein subjektives Recht
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ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
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kann nur auf vertraglicher Grundlage entstehen
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unterliegt der Verjährung und geht mit Eintritt der Verjährung unter
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unterliegt der Verjährung und braucht vom Schuldner nach Eintritt der Verjährung nicht mehr erfüllt zu werden.
Frage 8
Frage
Subsumtion bedeutet
Antworten
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Vergleich von Sachverhalten und Rechtsfolge einer Anspruchsnorm
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Prüfung, ob die Tatbestandsvoraussetzung einer Anspruchsnorm durch den Sachverhalt erfüllt werden.
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Lösung einer Fallfrage
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Auffinden einer einschlägigen Anspruchsnorm
Frage 9
Antworten
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eine rechtshemmende Einwendung, die einen Anspruch undurchsetzbar macht.
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eine rechtshindernde EInwendung, die einen Anspruch gar nicht zur Entstehung gelangen lässt.
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eine rechtsvernichtende Einwendung, die einen Anspruch untergehen lässt.
Frage 10
Frage
Wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen einer Anspruchsnorm erfüllt sind
Antworten
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entsteht der geltend gemachte Anspruch
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ist der Anspruch durchsetzbar
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kann der Gläubiger den Anspruch nur mit Erfolg geltend machen, wenn keine rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Einwendungen des Schuldners bestehen.