Frage 1
Frage
Sie haben am 15.11.2015 geheiratet. Bis am 15.11.2015 wird die Veranlagung noch als alleinstehend vorgenommen.
Frage 2
Frage
Bei einem Zuzug aus dem Ausland kommt es zu einer unterjährigen Steuerpflicht.
Frage 3
Frage
Das Einkommen unmündiger Kinder ist immer in der Steuererklärung der Eltern zu deklarieren.
Frage 4
Frage
Der Gewinn der Kollektivgesellschaft wird besteuert. Die Kollektivgesellschaft stellt ein eigenes Steuersubjekt dar.
Frage 5
Frage
Die persönliche Steuerpflicht wird durch den Wohnsitz oder den Le-bensmittelpunkt ausgelöst.
Frage 6
Frage
Bei einer persönlichen Steuerpflicht handelt es sich um eine be-schränkte Zugehörigkeit.
Frage 7
Frage
Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit handelt es sich um eine beschränkte Zugehörigkeit.
Frage 8
Frage
Eine Liegenschaft in einem anderen Kanton stellt eine beschränkte Zugehörigkeit dar.
Frage 9
Frage
Ein qualifizierter Aufenthalt beginnt ab 90 Tage mit Arbeit.
Frage 10
Frage
Der Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt sind immer identisch.
Frage 11
Frage
Eine Betriebsstätte stellt eine wirtschaftliche Zugehörigkeit dar.
Frage 12
Frage
Das steuerbare Einkommen und das satzbestimmende Einkommen ist dasselbe.
Frage 13
Frage
Für einen Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Deutschland beginnt die Steuerpflicht in der Schweiz mit dem Kauf einer Liegenschaft in Bern.
Frage 14
Frage
Kinder die arbeiten, erhalte für dieses Entgelt schon vor dem Erreichen des 18. Altersjahres eine eigene Steuererklärung.
Frage 15
Frage
Bei kollektiven Kapitalanlagen stellt das Einkommen aus Wertschriften, ein eigenes Steuersubjekt dar.
Frage 16
Frage
Erbengemeinschaften bekommen eine eigene Steuererklärung und stellen deshalb ein eigenes Steuersubjekt dar.
Frage 17
Frage
Die Erben haften solidarisch für die vom Erblasser geschuldeten Steu-ern bis zur Höhe Ihrer Erbteile, mit Einschluss der Vorempfänge.
Frage 18
Frage
Bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe entfällt die Solidarhaftung auch für alle noch offenen Steuerschulden