Onlinequiz zu MS-4.2 Kapitel_3_Teil_I

Beschreibung

Quiz am Onlinequiz zu MS-4.2 Kapitel_3_Teil_I, erstellt von Deborah Büscher am 04/01/2020.
Deborah Büscher
Quiz von Deborah Büscher, aktualisiert more than 1 year ago
Deborah Büscher
Erstellt von Deborah Büscher vor fast 5 Jahre
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0

Zusammenfassung der Ressource

Frage 1

Frage
Beschriften Sie die Abbildung der rechtlichen Ausgestaltung des Sozialsystems mit den passenden Zahlen. 1 - Gesetz (SGB I - XIII) 2 - Vertrag 3 - Verfassung (Grundgesetz) 4 - Satzung/Richtlinien 5 - Rechtsordnung
Antworten
  • 3
  • 1
  • 5
  • 2
  • 4

Frage 2

Frage
Kreuzen Sie ALLE richtigen Aussagen an.
Antworten
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge bei der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung paritätisch.
  • Die Unfallversicherung finanziert der Arbeitnehmer alleine.
  • Die Unfallversicherung finanziert der Arbeitgeber alleine.

Frage 3

Frage
Kreuzen Sie ALLE richtigen Aussagen an, die das Äquivalenzprinzip bei Versicherungen korrekt charakterisieren.
Antworten
  • Das Äquivalenzprinzip bedeutet, dass eine Leistung und eine Gegenleistung gleichwertig zu gestalten sind.
  • Die Leistungen sind unabhängig von den eingezahlten Beiträgen.
  • Die Beitragshöhe bemisst sich unter anderem an der Höhe des individuellen Risikos.

Frage 4

Frage
Kreuzen Sie ALLE richtigen Aussagen an.
Antworten
  • Das Solidaritätsprinzip bedeutet, dass es nur eine Absicherung für die Mitglieder gibt, die mehr einzahlen oder beitragen als andere.
  • Durch das Solidaritätsprinzip werden Mitglieder, die mehr Leistung beanspruchen, durch andere Mitglieder abgesichert.
  • Bei dem Solidaritätsprinzip tritt die Gesellschaft für die Schwachen ein.

Frage 5

Frage
Kreuzen Sie ALLE richtigen Aussagen an.
Antworten
  • Das Individualprinzip besagt, dass Einzelfälle von besonderer Wichtigkeit sind und priorisiert werden.
  • Sozialleistungen werden bei dem Individualprinzip auf den Einzelbürger oder die ganze Familie bezogen und nicht auf Kollektive.
  • Bei dem Individualprinzip sollen Einzelfälle berücksichtigt werden.

Frage 6

Frage
Kreuzen Sie bitte ALLE Aussagen an, die für „Fürsorge/Hilfe und Förderung“ als Säule des sozialen Sicherungssystems richtig sind.
Antworten
  • Die Gegenstandsbereich Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung und Rehabilitation und Teilhabe fallen unter diese Säule.
  • Leistungen der Säule des sozialen Sicherungssystems „Fürsorge/Hilfe und Förderung“ werden primär über Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert.
  • Anwendung des Individualitätsprinzips und des Subsidiaritätsprinzips.
  • Umfasst ein breites Leistungsangebot, das neben Geldleistungen auch ein hohes Maß an sozialen Dienstleistungen umfasst.

Frage 7

Frage
Kreuzen Sie bitte an, was für den Gegenstandsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung im sozialen Sicherungssystem zutrifft.
Antworten
  • Ist primär der Säule der Sozialversicherung/Vorsorge zuzuordnen.
  • Anwendung des Solidaritätsprinzips.
  • Ist primär der Säule der Versorgung/Entschädigung zuzuordnen.
  • Finanzierung überwiegend durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.

Frage 8

Frage
Kreuzen Sie bitte an, was für den Gegenstandsbereich der gesetzlichen Rentenversicherung im sozialen Sicherungssystem zutrifft.
Antworten
  • Ist primär der Säule der Versorgung/Entschädigung zuzuordnen
  • Anwendung des Solidaritätsprinzips.
  • Ist primär der Säule der Sozialversicherung/Vorsorge zuzuordnen.
  • Finanzierung überwiegend durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.

Frage 9

Frage
Kreuzen Sie bitte an, was für den Gegenstandsbereich der Kinder- und Jugendhilfe im sozialen Sicherungssystem zutrifft.
Antworten
  • Ist primär der Säule der Sozialversicherung/Vorsorge zuzuordnen.
  • Finanzierung überwiegend durch Steuereinnahmen.
  • Ist primär der Säule der Hilfe und Förderung/Fürsorge zuzuordnen.
  • Anwendung des Äquivalenzprinzips.

Frage 10

Frage
Kreuzen Sie bitte an, was für den Gegenstandsbereich der Sozialhilfe im sozialen Sicherungssystem zutrifft.
Antworten
  • Ist primär der Säule der Sozialversicherung/Vorsorge zuzuordnen.
  • Ist primär der Säule der Versorgung/Entschädigung zuzuordnen.
  • Anwendung des Subsidiaritätsprinzips.
  • Finanzierung überwiegend durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.

Frage 11

Frage
Kreuzen Sie bitte an, was für den Gegenstandsbereich der Arbeitslosenförderung im sozialen Sicherungssystem zutrifft.
Antworten
  • Ist primär der Säule der Sozialversicherung/Vorsorge zuzuordnen.
  • Ist primär der Säule der Hilfe und Förderung/Fürsorge zuzuordnen.
  • Anwendung des Äquivalenzprinzips.
  • Finanzierung überwiegend durch Steuereinnahmen.

Frage 12

Frage
Kreuzen Sie bitte ALLE Aussagen an, die für „Fürsorge/Hilfe und Förderung“ als Säule des sozialen Sicherungssystems richtig sind.
Antworten
  • Die Gegenstandsbereich Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung und Rehabilitation und Teilhabe fallen unter diese Säule.
  • Leistungen der Säule des sozialen Sicherungssystems „Fürsorge/Hilfe und Förderung“ werden primär über Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert.
  • Anwendung des Individualitätsprinzips und des Subsidiaritätsprinzips.
  • Umfasst ein breites Leistungsangebot, das neben Geldleistungen auch ein hohes Maß an sozialen Dienstleistungen umfasst.

Frage 13

Frage
Ergänzen Sie das folgende Schaubild, indem Sie die passenden Zahlen zu den Begriffen einfügen. 1 - Dienstleistungen 2 - Geldleistungen 3 - persönliche Hilfen und Betreuungsleistungen / Tätigkeiten an oder für den Leistungsberechtigten 4 - Sachleistungen 5 - Zahlungen an Berechtigte / Verwendungsgebunden oder zur freien Verfügung 6 - Pflegehilfsmittel und technische Hilfen / Aushändigung von Arznei-, Heil-, Hilfsmitteln
Antworten
  • 1
  • 4
  • 2
  • 3
  • 6
  • 5

Frage 14

Frage
Ergänzen Sie die Lücken im folgenden Text mit den passenden Zahlen. 1 - Sozialen Rechte 2 - zwölf Teile 3 - ersten 4 - Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und der Inhalt von Sozialleistungen 5 - Sozialleistungen 6 - besonderen Teilen 7 - allgemeinen Teil Das Sozialgesetzbuch (SGB) gliedert sich in [blank_start]2[blank_end] . Eine Übersicht über die [blank_start]1[blank_end] findet sich u.a. in den Praragrafen 2 bis 10 des [blank_start]3[blank_end] Sozialgesetzbuchs. Einen Überblick über die konkreten [blank_start]5[blank_end] erhält man in den Paragrafen 18 bis 29 des SGB I. SGB I gehört zu dem [blank_start]7[blank_end] des Sozialgesetzbuchs. Die [blank_start]4[blank_end] ist genauer in den [blank_start]6[blank_end] des SGB geregelt.
Antworten
  • 2
  • 1
  • 3
  • 5
  • 7
  • 4
  • 6

Frage 15

Frage
Kreuzen Sie ALLE Aussagen an, die das Subsidiaritätsprinzip korrekt beschreiben.
Antworten
  • Nachrangige Hilfe für den Einzelnen durch die Gemeinschaft (hier Staat) nach Ausschöpfung der Selbsthilfe.
  • Staatliches Handeln soll vor der Selbstverantwortung kommen.
  • Freien Leistungserbringern wird bei der Erstellung vieler sozialer und gesundheitsbezogener Dienstleistungen ein Vorrang gegenüber dem Staat eingeräumt.

Frage 16

Frage
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Art. 20 GG) Was verbirgt sich hinter diesem Grundgesetzesauszug?
Antworten
  • Versicherungspflicht
  • Sozialstaatsgebot
  • Entschädigung für Beamte

Frage 17

Frage
Ordnen Sie die folgenden Bereiche des Sozialleistungssystems der jeweils best-passendsten Säule des Sozialen Sicherungssystems zu. 1 - Rentenversicherung 2 - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB XII/ SGB IX) 3 - Hilfe zur Pflege SGB XII 4 - Arbeitslosenförderung 5 - Kinder- und Jugendhilfe; Jugendschutz (SGB VIII) 6 - Entschädigungen für Soldaten und Kriegsopfer
Antworten
  • 1
  • 4
  • 6
  • 2
  • 3
  • 5
Zusammenfassung anzeigen Zusammenfassung ausblenden

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