Fragenkatalog zur Nachprüfung - Seite 765 - 794

Beschreibung

ETT-Fragenkatalog v. 8.1.2020 Nachtrag Seite 698
B H
Quiz von B H, aktualisiert more than 1 year ago
B H
Erstellt von B H vor mehr als 4 Jahre
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Zusammenfassung der Ressource

Frage 1

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Anschlussinformation gemäß DA 9 Handbuch Kundeninformation am Bahnhof sind richtig?
Antworten
  • Die akustische Anschlussinformation erfolgt nur in deutscher Sprache.
  • Die Anschlussinformation ist am Bahnsteig und im Hallenbereich durchzusagen.
  • Bei einer Aufenthaltsdauer unter 6 Minuten entfällt die Anschlussinformation.
  • Die Information über die nächsten Reisemöglichkeiten erfolgt unmittelbar nach bzw. im Zeitraum von ca. 30 Sekunden nach Stillstand des Zuges.
  • Busse, die vorübergehend im Schienenersatzverkehr eingesetzt werden, sind wie Anschlusszüge zu behandeln.

Frage 2

Frage
Wie werden Bahnbenützende auf schienengleichen Übergängen zu Bahnsteigen, die sie überschreiten müssen, geschützt?
Antworten
  • Fahrten dürfen auf Übergängen, die Bahnbenützende überschreiten müssen, grundsätzlich nicht zugelassen werden.
  • Müssen Zugfahrten (auch Nebenfahrten von und auf die freie Strecke) mit mehr als 40 km/h, über Übergänge die von Bahnbenützenden über ein Hauptgleis benützt werden, zugelassen werden, sind diese zu beaufsichtigen oder zu sperren.
  • Bei Geschwindigkeiten bis 60 km/h sind keine Maßnahmen notwendig.

Frage 3

Frage
Wie ist vorzugehen, wenn beim Anfahren eines Zuges (einer Nebenfahrt) vor einem Übergang erkannt wird, dass Bahnbenützende im Begriff sind, diesen zu benützen?
Antworten
  • Vor dem Anfahren müssen die Bahnbenützenden gewarnt werden (z.B. Zuruf, Signal Achtung, ...).
  • Bahnbenützende müssen selbst auf den Zugverkehr achten.
  • Bahnbenützende müssen mit allen Mitteln am Überschreiten gehindert werden.

Frage 4

Frage
Wie ist vorzugehen, wenn unrichtiges Verhalten von Bahnbenützenden erkannt wird?
Antworten
  • Wird erkannt, dass Bahnbenützende auf der falschen Seite aussteigen, müssen sie in geeigneter Weise gewarnt werden.
  • Bahnbenützende, die versuchen auf einen anfahrenden Zug aufzuspringen, müssen mit allen Mitteln daran gehindert werden.
  • Bahnbenützende, die auf- oder abspringen wollen, werden durch Zuruf gewarnt, nicht aber gewaltsam am Auf- und Abspringen gehindert.
  • Wird erkannt, dass Bahnbenützende die vorgesehenen Übergänge nicht benützen, müssen sie in geeigneter Weise gewarnt werden.

Frage 5

Frage
Wie wird die Sicherheit der Bahnbenützenden im Bereich von schienengleichen Übergängen gewährleistet?
Antworten
  • Bei Geschwindigkeiten bis 40 km/h und wenn der Übergang nur über 1 Hauptgleis erfolgt, sind keine betrieblichen Maßnahmen vorgeschrieben.
  • Werden Zugfahrten mit Geschwindigkeiten über 40 km/h auf solche Übergänge zugelassen, achten die Bahnbenützenden selbst auf ihre Sicherheit.
  • Fahrten auf schienengleichen Übergängen, die Bahnbenützende überschreiten müssen, dürfen grundsätzlich nicht zugelassen werden.
  • Bei Geschwindigkeiten über 40 km/h müssen, wenn Fahrten zugelassen werden, die Übergänge beaufsichtigt oder gesperrt werden.

Frage 6

Frage
Wie ist beim Verschub im Bereich von schienengleichen Übergängen, die Bahnbenützende überschreiten müssen, vorzugehen?
Antworten
  • Die Übergänge sind zu beaufsichtigen.
  • Wird erkannt, dass Bahnbenützende im Begriff sind den Übergang zu benützen, müssen sie in geeigneter Weise gewarnt werden (Zuruf, Signal Achtung, ...).
  • Wenn mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, dürfen auch mehrere Fahrten gleichzeitig über solche Übergänge durchgeführt werden.
  • Ist das Beaufsichtigen in Ausnahmefällen nicht möglich, ist am Übergang mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Frage 7

Frage
Welche Aussagen zur Abfahrtsmeldung gemäß DA 9, Handbuch Kundeninformation am Bahnhof, sind richtig?
Antworten
  • Im Anwendungsbereich Nahverkehr entfällt die Angabe der Zugnummer.
  • Diese Ansage ist 5 Minuten vor, zur Planabfahrtszeit und 5 Minuten nach der Planabfahrtszeit durchzusagen.
  • Das richtige Textbeispiel lautet: Gong! "Bahnsteig 1! Intercityzug 111 Andreas Hofer von Innsbruck Hbf. nach Salzburg Hauptbahnhof mit der Planabfahrt um 11:11 Uhr fährt ab."
  • Die Abfahrtsmeldung erfolgt ca. 1 Minute vor der tatsächlichen Abfahrt.
  • Bei einer Aufenthaltsdauer unter 6 Minuten entfällt die Abfahrtsmeldung.

Frage 8

Frage
Müssen vor Zulassung einer Fahrt die erforderlichen Befehlsvollzugsmeldungen eingelangt sein?
Antworten
  • Es genügt, dass der Tfz-Führer die Befehlsvorschreibung erhalten hat.
  • Die Fahrt darf auch ohne die erforderlichen Vollzugsmeldungen zugelassen werden.
  • Ja.

Frage 9

Frage
Wie weit sind vom IB (Infrastrukturbetreiber) angeforderte Befehle beizugeben?
Antworten
  • Die Beigabe erfolgt grundsätzlich in Grenzbahnhöfen.
  • Die Beigabe darf immer nur längstens bis zum nächst erreichten Befehlsbeigabegrenzbahnhof erfolgen. Davon ausgenommen sind jene Züge, deren Ausgangs- (Grenzeintritts-)- und End(Grenzaustritts-) bahnhof innerhalb einer Betriebsregion liegen. Bei diesen Zügen werden die angeforderten Befehle für den gesamten Zuglauf beigegeben.
  • Die Beigabe erfolgt grundsätzlich in Zugausgangsbahnhöfen oder geeigneten Haltebahnhöfen.
  • Der Fdl kann im eigenen Ermessen entscheiden, wie weit diese beizugeben sind.

Frage 10

Frage
Bei welchen Zügen sind in der Zuganzeige (ARAMIS-D) die Musterfahrpläne zwingend anzugeben?
Antworten
  • Bei SKL Fahrten.
  • Bei Zügen, die im Umleitungsverkehr geführt werden.
  • Bei Planzügen.
  • Bei allen Zügen mit besonderen Zugnummern ("Hülsennummern").

Frage 11

Frage
Wie kann die Verständigung im Eisenbahnbetrieb gemäß Betriebsvorschrift erfolgen?
Antworten
  • Schriftlich (Buchfahrplan, La, Befehl)
  • Durch Bodenradar.
  • Mittels Eilboten.
  • Mit Signalen.
  • Mündlich, fernmündlich.
  • Durch technische Einrichtungen (z.B. Informationssysteme, GSMR,Führerstandsignalisierung, ...)

Frage 12

Frage
Steht ARAMIS-O für eine Befehlsanforderung gemäß 30.01. (DV V3) §51 Untaugliche Signale - "Selbstblockstelle ausnahmsweise nicht beachten" - nicht zur Verfügung, kann der Tfz-Führer nur wie verständigt werden?
Antworten
  • Anfordern des Befehls beim Zugausgangsbahnhof.
  • Anhalten des Tfzf - eine Betriebsstelle (Abzw., Üst, Bf) vor dieser ausnahmsweise nicht zu beachtenden Selbstblockstelle - und verständigen mittels eines Sammelbefehls.
  • Fernmündliche/ elektronische Anforderung eines Sammelbefehls bei dem zuständigen Befehlsbahnhof.
  • Zusprechen des Sammelbefehls beim Selbstblocksignal.

Frage 13

Frage
Wann darf ein BASS im System ARAMIS-O einen Befehl erstellen?
Antworten
  • Der Betriebsassistent darf die Befehlsanforderungen alleinverantwortlich durchführen, wenn dem BASS die Formulierung des Befehles auf Grund seiner Ausbildung geläufig ist.
  • Ein BASS darf im System ARAMIS-O selber keinen Befehl erstellen.
  • Nur wenn kein "Mauerbahnhof" die Anforderungsstrecke begrenzt.

Frage 14

Frage
Wie werden Einleitungen und Absagen auf Strecken ohne ARAMIS oder bei Ausfall des ARAMIS-Zugverzeichnisses gegeben?
Antworten
  • Einleitungen und Absagen führen Befehlsbahnhöfe fernmündlich für ihren Bereich durch.
  • Einleitungen und Absagen können entfallen, sofern die Annäherung der Züge aus einem Streckenspiegel (SSP) erkennbar ist.
  • Die Einleitungen und Absagen werden soweit möglich um 0:00 Uhr, sonst so früh wie möglich gegeben.

Frage 15

Frage
Die Nummerierung der Befehlsvorschreibungen entfällt, wenn ...
Antworten
  • Befehle ausnahmsweise nicht in den grundsätzlich dafür vorgesehenen Bahnhöfen beigegeben werden.
  • der Tfz-Führer dies beim Fahrdienstleiter ausdrücklich verlangt.
  • eine Befehlsbeigabe nach der Ausfolgung der nummerierten Befehle notwendig wird.

Frage 16

Frage
Wie erfolgen schriftliche Aufträge an die Zugmannschaft?
Antworten
  • Mit dem Auftragsbuch.
  • Mit der Übersicht über Langsamfahrstellen und Besonderheiten (La).
  • Mit Befehlen (Allgemeiner Befehl, Vorsichtsbefehl, Sammelbefehl/ETCSBefehl).
  • Mit Buchfahrplan sowie Fahrplan für Sonderzüge.
  • Mit dem Zugzettel.

Frage 17

Frage
Wozu dient das betriebliche System ARAMIS-O?
Antworten
  • ARAMIS-O dient zur systemtechnischen Befehlserstellung.
  • ARAMIS-O dient zur Ermittlung der erforderlichen Bremshundertstel
  • ARAMIS-O dient zum automatisierten Befehlsvollzug.
  • ARAMIS-O dient zur automatisierten Befehlsanforderung.

Frage 18

Frage
Für welchen Bereich sind vom IB (Infrastrukturbetreiber) nicht angeforderte Befehle beizugeben?
Antworten
  • Sie sind für den gesamten Zuglauf im Zugausgangsbahnhof/Grenzeintrittsbahnhof beizugeben.
  • Sie sind im Anlassfall nur bis zum Behandlungsbahnhof beizugeben.
  • Bis zum Befehlsbeigabegrenzbahnhof ("Mauerbahnhof").

Frage 19

Frage
Ein in ARAMIS-O angeforderter Befehl darf vom Bass (Betriebsassistent) ...
Antworten
  • selber erstellt werden.
  • ausgedruckt, beigegeben und vollzogen werden.
  • nur beigegeben, aber nicht vollzogen werden.
  • nur ausgedruckt ,aber nicht beigegeben werden.

Frage 20

Frage
Welcher Text ist im Zuge der Verspätungsinformation anzufügen, wenn aufgrund einer bestehenden Störung die exakte Einschätzung der Zugverspätungen nicht (zweifelsfrei) möglich ist?
Antworten
  • "Bitte beachten Sie während dieser Zeit die Änderungen im Fahrplan."
  • "Bitte beachten Sie, dass sich die Verspätung erhöhen oder vermindern kann."
  • "Die Ursache liegt außerhalb unseres Wirkungsbereiches."

Frage 21

Frage
Wie können Zugverspätungen von mehr als 15 Minuten bis zu einer gesicherten Prognose kommuniziert werden, wenn die Dauer aufgrund von Ereignissen (z.B.: technische Störung oder fehlende Informationen aus dem Ausland) eine weit höhere Verspätung vermuten lassen?
Antworten
  • Mit "voraussichtlich 60 Minuten".
  • Mit "voraussichtlich mehr als 15 Minuten".
  • Mit "unbestimmt verspätet".

Frage 22

Frage
In der DA 9 Handbuch Kundeninformation vorgegebene Textstrukturen sind ...
Antworten
  • einzuhalten.
  • nur als Leitfaden gedacht und können vom Anwender individuell abgeändert werden.

Frage 23

Frage
Worauf können Kunden von Mitarbeitern mit persönlichem Kundenkontakt bei nicht beantwortbaren Fragen verwiesen werden?
Antworten
  • Auf die Internetseite: www.oebb.at
  • Auf die Mailadresse: servicedesk@oebb.at
  • Auf die Servicedeskrufnummer 90 1010
  • Auf das ÖBB-Kundenservice unter 05/1717

Frage 24

Frage
Wofür werden Hauptsignale verwendet?
Antworten
  • Als Zwischensignal
  • Als Deckungssignal
  • Als Blocksignal
  • Als Ausfahrsignal
  • Als Einfahrsignal
  • Als Schutzsignal

Frage 25

Frage
Ordnen Sie den Signalbegriff dem jeweiligen Signalbild zu!
Antworten

Frage 26

Frage
Welche Aussagen zum Signal - ERSATZSIGNAL- sind richtig?
Antworten
  • Das Ersatzsignal verständigt den Zug über die Ungültigkeit von Haupt- und Schutzsignalen.
  • Das Ersatzsignal beauftragt den Zug bis zum nächsten Haupt- bzw. Schutzsignal auf Sicht zu fahren.
  • Das Ersatzsignal erlaubt die Vorbeifahrt an untauglichen Haupt- und Schutzsignalen mit höchstens 40 km/h.
  • Das Ersatzsignal ist ein weißes Blinklicht.
  • Das Ersatzsignal ist ein rotes Blinklicht.
  • Das Ersatzsignal erlaubt die Vorbeifahrt an Haupt- und Schutzsignal mit höchstens 30 km/h.

Frage 27

Frage
Welche Aussagen treffen auf das Signal - VORBEIFAHRT ERLAUBT - zu?
Antworten
  • Ist eine Fahrt von der Beachtung des Signals - "VORBEIFAHRT ERLAUBT" - verständigt, ist die Vorbeifahrt an untauglichen Haupt- und Schutzsignalen mit höchstens 40 km/h erlaubt.
  • Das Signal ist unausgesetzt so lange zu geben, bis das führende Tfz am Signalgeber vorbeigefahren ist.
  • Das Signal ist unausgesetzt so lange zu geben, bis es vom Triebfahrzeugführer wahrgenommen wird.
  • Das Signal verständigt den Zug von einem untauglichen Haupt- und Schutzsignal und erlaubt die Vorbeifahrt an diesem Signal mit höchstens 40 km/h.

Frage 28

Frage
Ordnen Sie die folgenden Signalbegriffe richtig zu:
Antworten

Frage 29

Frage
Wozu dienen Geschwindigkeitsvoranzeiger?
Antworten
  • Das Signal kennzeichnet einen Geschwindigkeitsbruch im Weichenbereich.
  • Das Signal kündigt einen Geschwindigkeitsanzeiger mit gleicher Kennziffer an.
  • Das Signal kündigt eine Langsamfahrstelle an.

Frage 30

Frage
Im Bahnhof steht ein Zug zur Abfahrt bereit. Die Gleisfreimeldeanlage ist tauglich. Was ist bei der Fahrstraßenprüfung von der Zugspitze bis zum Startsignal zu beachten?
Antworten
  • Dieser Bereich gilt als frei, wenn dort von der Ein- bis zur Aus(Weiter-)fahrt nicht verschoben wurde.
  • Dieser Bereich muss nicht geprüft werden, solange das zugehörige Startsignal in Freistellung gelangt.
  • Dieser Bereich muss immer augenscheinlich geprüft werden.
  • Dieser Bereich wird von der Gleisfreimeldeanlage nicht geprüft.
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