KORRE - Altfragenbibel (teilweise korrigiert)

Beschreibung

Nicht alle Antworten sind korrekt, bitte eigenständig nachprüfen/mitdenken
Kathi H
Quiz von Kathi H, aktualisiert vor 9 Monate
Kathi H
Erstellt von Kathi H vor 9 Monate
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Zusammenfassung der Ressource

Frage 1

Frage
1. Welche der folgenden Aussagen ist richg?
Antworten
  • In Österreich gilt das Zensuswahlrecht
  • Juristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden
  • mit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit
  • Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH schnellstmöglich aufgehoben werden

Frage 2

Frage
2. Welche der folgenden Aussagen ist richg?
Antworten
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird
  • Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet
  • Der Impressumpicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien
  • Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS

Frage 3

Frage
3. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
  • Fotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröentlicht werden, selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröentlichung einwilligt
  • Auch unentgeltliche Veröentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen Medien sind als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder Werbung zu kennzeichnen
  • Wird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen
  • Personenbildnisse dürfen grundsätzlich nicht veröentlicht werden, außer der Abgebildete smmt der Veröentlichung zu

Frage 4

Frage
Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und fotograert am 15. Jänner 2015 bei einer Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandschaft. Am 2. November verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist richg?
Antworten
  • Ist ein Foto urheberrechtlich geschützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des Lichtbildherstellers geschützt sein.
  • Häe Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde Teilurheberschaft
  • Das Werk ist bis zum 31. Dezember 2086 urheberrechtlich geschützt falsch, Anna srbt um Nov. 2015 => Schutzfrist beginnt am 1.1.2016 => Endet
  • Die Markengabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social-Media-Kanälen veröentlichen. Es genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt.

Frage 5

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Ein unklares Impressum geht zu Lasten des Medieninhabers.
  • Die Picht zur Oenlegung kann neben der Impressumpicht bestehen.
  • Das Impressum muss im Inhaltsverzeichnis nicht angegeben werden.
  • Ist ein Impressum zwar aufgrund von Form oder Platzierung unlesbar, aber immerhin vorhanden, ist die Impressumpicht nicht verletzt.

Frage 6

Frage
Herr Winter ist Photograph und erstellt eine Photoserie, die zu Markengzwecken auf der Website eines Wintersportortes veröentlicht wird. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Bei einer reinen Landschasaufnahme ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.
  • Wird ein Photo veröentlicht, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, fällt das in die Fallgruppe "Anlass zu Missdeutungen".
  • Das Veröentlichen der Fotos auf der Website des Wintersportortes ist ein Eingri in das Vervielfälgungs- und das Zurverfügungstellungsrechtes des Photographen.
  • Das Veröentlichen eines Bildes, auf dem ein fünähriges Kind abgebildet ist, ist rechtlich nur zulässig, wenn die Eltern in die Veröentlichung einwilligen.

Frage 7

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richg?
Antworten
  • Die Legislaturperiode beträgt immer fünf Jahre.
  • Gesetze (im formellen Sinn) werden durch die Legislave geschaen.
  • Während es für die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei Kammern gibt, gibt es auf Landesund Gemeindeebene nur eine Kammer.
  • Die drei Staatsgewalten sind Legislave, Exekuve und Judikatur.

Frage 8

Frage
In einer Fernsehsendung über einen bekannten Schauspielerwird auch dessen (der Öentlichkeit bisher nicht bekannte) COVID-19-Erkrankungund dessen leichtsinniges Verhalten, das möglicherweise zur Ansteckung geführt hat, themasiert. Der Schauspieler ist empört und will rechtlich dagegen vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen (Entschädigungs-)Ansprüchen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identätsschutz berufen.
  • Der Schauspieler hat keinen Anspruch auf Gegendarstellung.
  • Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs berufen.
  • Der Schauspieler könnte dagegen sinnvollerweise vorgehen, indem er eine Verletzung seines Namensrechtes geltend macht.

Frage 9

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richg?
Antworten
  • Ein Betroener kann gegen die Veröentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach§ 1330 Abs 2 (zivilrechtliche Kreditschädigung) vorgehen, wenn der Veröentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.
  • Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.
  • Eine Namensanmaßung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nach § 16 ABGB.
  • Für zivilrechtliche Ansprüche wegen Ehrenbeleidigung genügt fahrlässige Begehung.

Frage 10

Frage
Frau Dichter veröentlicht eine Sammlung von selbst verfassten originellen Gedichten. Kurz nach der Veröentlichung kau sich Frau Maier den Gedichtband und scannt ihn ein, um ihn anschließend auf ihre Website hochzuladen, von der ihn jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Lädt sich eine drie Person den Gedichtband herunter, grei sie in das Vervielfälgungsrecht ein.
  • Frau Maiers Handeln ist durch keine freie Werknutzung legimiert.
  • Die Gedichte sind Werke der Literatur.
  • Frau Maier grei in das Verbreitungsrecht ein.

Frage 11

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Werbebeschränkungen ist/sind richg?
Antworten
  • Private Rundfunkbetreiber unterliegen keinen qualitaven und quantaven Werbebeschränkungen.
  • Am Karfreitag darf in Fernsehprogrammen keine Werbung ausgestrahlt werden.
  • Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonsge Beiträge und Berichte, für deren Veröentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen nach § 26 MedienG jedenfalls als Werbung gekennzeichnet werden.
  • Der ORF darf kein subliminale Werbung ausstrahlen.

Frage 12

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg? Achten Sie dabei besonders auf die verwendeten Begrie!
Antworten
  • Der Begri "Äußerungsfreiheit" ist nicht richg; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden. Richg wäre: "Meinungsäußerungsfreiheit".
  • "Rechtsmiel" kann als Oberbegri für Urteile, Erkenntnisse und Beschlüsse verwendet werden.
  • Österreichs Regierungsform: Demokrae
  • Das Entgelt für eine gemietete Wohnung ist der "Kaufpreis".

Frage 13

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Auch jurissche Personen können Partei eines Vertrages sein.
  • Nur aus wichgem Grund kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
  • Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.
  • Lizenzverträge müssen schrilich abgeschlossen werden.

Frage 14

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richg?
Antworten
  • Grundrechte können durch die Gesetzgebung nichtgeändert werden.
  • Grundrechte können in Österreich im Verfassungsrang und im Rang eines einfachen Gesetzes stehen.
  • Das Recht auf Ehre, das Recht am eigenen Bild und das Recht am Namen sind Rechtsgüter im Sinne des Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).
  • Grundrechte schützen vor staatlichen Eingrien.

Frage 15

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richg?
Antworten
  • Der Verfassungsgerichtshof hat eine negave Gesetzgebungskompetenz.
  • Über die Verhängung einer Juszstrafe entscheiden Strafgerichte.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Instuon der Europäischen Union.
  • Über medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.

Frage 16

Frage
Frau Reiselust macht eine einjährige Weltreise und berichtet über ihre Erlebnisse in ihrem Reiseblog. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Die Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium. (periodisches Medium)
  • Frau Reiselust in Medieninhaber im Sinne des MedienG.
  • Für Frau Reiselusts Website gilt die Ausnahme für "kleine Websites", weil die Website keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichshinausgehenden Informaonsgehalt aufweist.
  • Frau Reiselust muss ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG bereitstellen.

Frage 17

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der Unschuldsvermutung ist/sind richg?
Antworten
  • Der Schutz der Unschuldsvermutung ist völker- und verfassungsrechtlich geboten.
  • Auf den Schutz der Unschuldsvermutung können sich Täter und Opfer berufen.
  • Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt nur bis zu jenem Zeitpunkt, an dem eine Person von einem Strafgericht rechtskräig verurteilt wird.
  • Ein medienrechtlicher Entschädigungsanspruch wegen Verletzung der Unschuldsvermutung besteht nicht, wenn der Betroene die Tat gegenüber einem Medium eingestanden und das nicht widerrufen hat.

Frage 18

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richg?
Antworten
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nach dem Tod des Betroenen nicht erstmals geltend gemacht werden.
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nur gegenüber periodischen Medien geltend gemacht werden.
  • Bei Vorliegen besmmter Voraussetzungen können nicht nur inländische, sondern auch ausländische Medieninhaber zur Zahlung eines medienrechtlichen Entschädigungsanspruches verurteilt werden.

Frage 19

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Damit eine Person gegendarstellungsberechgt ist, braucht sie in der Veröentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, nicht namentlich genannt zu sein.
  • Eine Gegendarstellung ist nur zulässig, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung in einem Druckwerk veröentlicht wurde.
  • Das Informaonsgebot besagt, dass der Leser der Gegendarstellung nicht nur erfahren soll, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist, sondern auch genauere Informaonen erhalten soll.
  • Das Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröentlichung beim Strafgericht einlangen.

Frage 20

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Eine Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz ist, dass das Schaensergebnis von einem Menschen stammt.
  • Das Urheberrecht kann alle zehn Jahre durch Entrichten einer Erneuerungsgebühr verlängert werden.
  • Ein Urheber kann einer anderen Person Rechte an seinem Werk miels einer gesetzlichen Lizenz vertraglich einräumen.
  • Das Urheberrecht schützt technische Erndungen.

Frage 21

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum ORF-Gesetz ist/sind richg?
Antworten
  • Das ORF-Gesetz sieht vor, dass es ein werbefreies Fernsehprogramm geben muss.
  • Organe des ORF sind der Sungsrat, der Generaldirektor und der Publikumsrat.
  • Der ORF darf in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen Schleichwerbung senden.
  • Der Generaldirektor ist an die Weisungen der anderen Direktoren gebunden.

Frage 22

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Das ORF-Monopol war ein rechtswidriger Eingri in die Äußerungsfreiheit.
  • Auch die Programme von privaten Rundfunkveranstaltern müssen dem Objekvitätsgebot entsprechen.
  • Das ORF-Gesetz und das BVG-Rundfunk stehen im Verfassungsrang.
  • Das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz regelt die Veranstaltung von Privaernsehen und Privathörfunk.

Frage 23

Frage
Herr Will Nich versendet monatlich einen Newsleer, indem er über die neuesten Entwicklungen der COVID-19-Polik berichtet und dazu krisch Stellung nimmt. In seinem letzten Newsleer, den er an über 5000 Adressatengesendet hat, schrieb er: "Alle Poliker sind vollkommen unfähig und wissen selbst nicht, was sie tun. "Der Poliker Ernst Fall will dagegenvorgehen und möchte eine Gegendarstellung begehren. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhangrichg?
Antworten
  • Der Newsleer ist ein wiederkehrendeselektronisches Medium.
  • Bei Äußerungen, die in einem Newsleer veröentlicht wurden, ist generell keine Gegendarstellung möglich.
  • Eine Gegendarstellung gegen diese Äußerung ist schon deshalb nicht möglich, weil der Poliker Ernst Fall nur allgemeinbetroen ist.
  • Die Aussage "Die Poliker sind alle vollkommen unfähig" ist ein Werturteil.

Frage 24

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richg?
Antworten
  • In Medienangelegenheiten entscheidet in erster Instanz das Landesgericht als Dreirichtersenat.
  • Strafgerichte können auch über gewisse zivilrechtliche Ansprüche entscheiden.
  • Die Strafgerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
  • Richter der Verwaltungsgerichte müssen Weisungen des Verwaltungsgerichtshofs befolgen.

Frage 25

Frage
Georg schreibt ein Buch. Kurz nach der Veröentlichung kau sich Maria das Buch und scannt es ein, um es anschließend auf ihre Website hochzuladen, von der es jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Maria grei in das Verbreitungsrecht ein.
  • Maria grei in das Vervielfälgungsrecht ein.
  • Marias Handeln ist durch keine freie Werknutzung legimiert.
  • Maria grei in das Zurverfügungsstellungsrecht ein.

Frage 26

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Die Direktoren des ORF müssen die Weisungen des Generaldirektors befolgen.
  • Tägkeiten des ORF, die nicht unter den öentlich-rechtlichen Aurag fallen, dürfen nicht aus dem Programmentgelt nanziert werden.
  • Das ORF-Monopol war ein verhältnismäßiger Eingri in die Äußerungsfreiheit.
  • Während das AMD-G ("Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz") Teleshopping uneingeschränkt erlaubt, ist Teleshopping nach dem ORF-G (ORF-Gesetz) untersagt.

Frage 27

Frage
Alexander, ein siebenjähriger Bub, wird beim Malen mit Wasserfarben photographiert. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Das Photographieren des Buben ist keine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.
  • Die Veröentlichung des Photos ist jedenfalls eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.
  • Damit das Photo für Werbezwecke verwendet werden darf, müssen Alexanders Eltern in die Veröentlichung des Bildes einwilligen.
  • Damit das Photo für Werbezwecke verwendet werden darf, muss Alexander in die Veröentlichung des Bildes einwilligen.

Frage 28

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richg?
Antworten
  • Die Einwilligung in die Veröentlichung eines Personenbildnisses kann nicht immer widerrufen werden.
  • Das Recht am eigenen Bild ist im ABGB (Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt.
  • Die Veröentlichung eines Photos ohne Einwilligung der Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröentlichung berechgte Interessen der Abgebildeten verletzt sind.
  • Im Bildnisschutz wird nur der immaterielle Schaden ersetzt.

Frage 29

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Gesetzgebung ist/sind richg?
Antworten
  • Ein Gesetz tri immer mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzbla folgenden Tag in Kra.
  • Österreichische Gesetze werden von der Bundesregierung verabschiedet.
  • Ein Gesetz tri grundsätzlich mit dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag in Kra.
  • Erhebt der Bundesrat einen begründeten Einspruch gegen einen Gesetzesentwurf, kann das Gesetz in der Regel trotzdem verabschiedet werden.

Frage 30

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richg?
Antworten
  • Ein Betroener kann gegen die Veröentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach § 1330 Abs 2 (zivilrechtliche Kreditschädigung) vorgehen, wenn der Veröentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.
  • Der zivilrechtliche Anspruch aus Ehrenbeleidigung steht nur zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.
  • Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen in den Tatbestand der Üblen Nachrede.
  • Eine Namensanmaßung verletzt das Namensrecht.

Frage 31

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richg?
Antworten
  • Der Schutz der Unschuldsvermutung kann auch nach der Urteilsverkündung weitergelten.
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.
  • Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, der die Äußerung verfasst hat.
  • Die Höhe des Entschädigungsbetrags hängt von Umfang und Verbreitung der Veröentlichung ab.

Frage 32

Frage
1. Welche Verwertungsrechte sind verletzt? (2 Punkte) 2. Wenn das gegenständliche Photo auch auf der Website krone.at abruar ist, welche Verwertungsrechte sind dadurch betroen? (2 Punkte) 3. Wenn der Urheber nicht einmal als solcher genannt wird, welches weitere Recht ist dann verletzt? (1 Punkt) 4. Zu welcher Gruppe von Rechten gehört dieses (auf in Frage 3 abgezielte) Recht? Nennen Sie die anderen. (3 Punkte) 5. Nennen Sie zwei zivilrechtliche Ansprüche, die der in seinem Urheberrecht verletzte Photograph gegen den Medieninhaber der "Kronen Zeitung" hat. (2 Punkte) Frage 9: Antworten 1. Vervielfälgungsrecht, Verbreitungsrecht 2. Zurverfügungsstellungsrecht, Downloaded by Laura S. (floretolaura@gmail.com) lOMoARcPSD|21191183 3. Recht auf Urheberbezeichnung/ Recht auf Werkschutz 4.persönlichkeitsrechtliche Befugnisse; in Abgrenzung zu vermögensrechtliche Befugnisse ODER: Urheberrechte in Abgrenzung zu "verwandten Schutzrechten"(Leistungsschutzrechten) 5. Anspruch auf Entschädigung (angemessenes Endgelt) , Anspruch auf Unterlassung
Antworten
  • xxx
  • xxy

Frage 33

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Damit eine Person gegendarstellungsberechgt ist, muss sie in der Veröentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, namentlich genannt sein.
  • Wird das Kontradikonsgebot nicht eingehalten, muss die Gegendarstellung nicht veröentlicht werden.
  • c. Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroene binnen sechs Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Strafgericht stellen.
  • Die betroene Person muss beweisen, dass die vom Medium veröentlichte Behauptung unwahr ist.

Frage 34

Frage
Anna ist Inhaberin eines Blumengeschäes. Sie betreibt eine Website, auf der sie ihre Kunden regelmäßig über ihr Geschä und die angebotene Ware informiert.
Antworten
  • Anna unterliegt nicht der Oenlegungspicht, weil ihre Website eine „kleine Website“ ist.
  • Anna ist Medieninhaberin.
  • Wenn Anna auf ihrer Website bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über das Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröentlicht, die geeignet sind, dessen Erwerb oder das Fortkommen zu gefährden, kann die „Flower GmbH“ dagegen zivilrechtlich nach § 1330 Abs 2 ABGB vorgehen.
  • Wenn Anna auf ihrer Website eine unwahre Tatsachenbehauptung über das Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröentlicht, die unter den Tatbestand der üblen Nachrede fällt, kann die „Flower GmbH“ berechgterweise im Wege eines medienrechtlichen Entschädigungsverfahrens von Anna Ersatz des immateriellen Schadens fordern.

Frage 35

Frage
Wegen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung von COVID-19 erlassen wurden, kann die in Österreich lebende Chen Lu nicht ihre in China lebenden Eltern besuchen. Sie fühlt sich in ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens beeinträchgt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Verletzungen des Rechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens sind niemals zulässig.
  • Möchte Chen Lu das Gesetz auf seine Grundrechtskonformität überprüfen lassen, kann sie sich nicht direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden.
  • Zum Schutz der Gesundheit darf in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verhältnismäßig eingegrien werden.
  • Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist ein Menschenrecht, auf das sich auch Personen berufen können, die nicht die österreichische Staatsbürgerscha haben.

Frage 36

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Sobald ein Mensch rechtsfähig ist, kann er selbst Verträge abschließen.
  • Beim Abschluss von Lizenzverträgen ist das Formgebot der Schrilichkeit zu wahren.
  • In einem Vertrag kann geregelt werden, auf welche Weise der Vertrag beendet werden kann.
  • Neben natürlichen Personen können auch jurissche Personen Vertragspartner sein.

Frage 37

Frage
Welche der folgenden Fragen zum Urheberrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Bloße Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt.
  • Urheberrechte sind übertragbar und vererbbar.
  • Jurissche Personen können Urheber sein.
  • Ein Miturheber kann auf sein Urheberrecht verzichten.

Frage 38

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist richg? (1)
Antworten
  • Der Anspruch richtet sich gegen den Verfasser der Äußerung.
  • Die betroene Person muss beweisen, dass die vom Medium veröentlichte Behauptung unwahr ist.
  • Wird das Kontradikonsgebot nicht eingehalten, muss die Gegendarstellung nicht veröentlicht werden.
  • Der Gegendarstellungsantrag muss binnen 2 Monaten beim Strafgericht gestellt werden.

Frage 39

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Persönlichkeitsrecht ist richg? (1)
Antworten
  • Eine Person kann nur dann zivilrechtlich gegen eine Ehrenbeleidigung vorgehen, wenn diese nicht vorsätzlich begangen wurde, denn gegen eine vorsätzliche Ehrenbeleidigung kann strafrechtlich vorgegangen werden.
  • Beschimp eine Person eine andere in einer Wohnung, in der keine anderen Personen anwesend sind, fällt die Handlung nicht unter den Tatbestand der Beleidigung.
  • Der Kern des Ehrenschutzes ist im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Webewerb) geregelt.
  • Jurissche Personen haben einen zivilrechtlichen Anspruch wegen Kreditschädigung gemäß § 1330 Abs 2 ABGB, natürlichen Personen steht dieser Anspruch hingegen nicht oen.

Frage 40

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg? (1)
Antworten
  • Der Oenlegungspicht unterliegen grundsätzlich alle Arten von periodischen Medien.
  • Zweck des Impressums ist es, über die Abhängigkeitsverhältnisse und die grundlegende Richtung des Mediums aufzuklären.
  • Ein Verstoß gegen die Picht, ein Impressum zu führen, hat keinerlei Konsequenzen.
  • Entgeltliche Veröentlichungen in periodischen Medien müssen als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, selbst wenn es durch Gestaltung oder Anordnung keinerlei Zweifel an der Entgeltlichkeit gibt.

Frage 41

Frage
In Österreich gilt das Zensuswahlrecht.
Antworten
  • True
  • False

Frage 42

Frage
Jurissche Personen können in ihrer Ehre verletzt werden.
Antworten
  • True
  • False

Frage 43

Frage
Mit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person die volle Rechtsfähigkeit.
Antworten
  • True
  • False

Frage 44

Frage
Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH schnellstmöglich aufgehoben werden.
Antworten
  • True
  • False

Frage 45

Frage
Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben den materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetz wird.
Antworten
  • True
  • False

Frage 46

Frage
Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu diesem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.
Antworten
  • True
  • False

Frage 47

Frage
Der Impressumspicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien.
Antworten
  • True
  • False

Frage 48

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Das Urheberrecht kann durch das Entrichten einer Erneuerungsgebühr für jeweils 10 Jahre verlängert werden.
  • Das Urheberrecht kann durch Einräumung eines Werknutzungsrechtes unter Lebenden übertragen werden.
  • Das Urheberrecht schützt den Schöpfer von eigentümlichen geisgen Schöpfungen.
  • Der Urheber kann auf die Geltendmachung seiner Ansprüche aus einer Rechtsverletzung verzichten.

Frage 49

Frage
Der Heurigenwirt Noah Achterl beabsichgt die Erönung seines drien Lokals. Schon jetzt wirbt er mit einer in der Nähe angebrachten großformagen Werbetafel, auf der man inmien mehrerer Photos des noch leeren Lokals ein Photo einer fröhlichen Gästerunde sieht. Dieses (wohl in einem anderen, bereits geöneten Lokal aufgenommene) Photo zeigt unter anderem den ehemaligen Richter und Poliker Wilhelm Weinlein. Herr Weinlein möchte sich das nicht gefallen lassen und rechtlich dagegen vorgehen. Er stützt sich auf den Bildnisschutz. Welche der folgenden Fallgruppen ist/sind in diesem Fall einschlägig?
Antworten
  • Preisgabe des Privatlebens
  • Bloßstellung
  • Anlass zu Missdeutungen
  • Entwürdigende und herabsetzende Abbildungen

Frage 50

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Ein E-Mail-Newsleer, der zumindest zwei Mal im Jahr verbreitet wird, muss ein Impressum enthalten.
  • Der Medieninhaber eines Rundfunkprogramms ist zur Veröentlichung einer Oenlegung verpichtet.
  • Eine Tageszeitung muss ein Impressum und eine Oenlegung enthalten.
  • Der Medieninhaber einer Website ist zur Veröentlichung einer Oenlegung, nicht aber eines Impressums verpichtet.

Frage 51

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg? (2/4)
Antworten
  • Das ORF-Monopol war ein nicht verhältnismäßiger Eingri in die Äußerungsfreiheit.
  • Wer in Österreich Hörfunk veranstalten möchte, braucht dafür eine Zulassung.
  • Der Generaldirektor des ORF ist ein Kollegialorgan.
  • Der Sungsrat ist an die Weisungen des Generaldirektors gebunden.

Frage 52

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Webewerbsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Kartellrecht sorgt dafür, dass es einen funkonierenden Webewerb gibt.
  • Domain-Grabbing ist eine Handlung, die durch das Kartellgesetz verboten ist.
  • Das Gesetz gegen den unlauteren Webewerb (UWG) enthält Regelungen über die (Un-)zulässigkeit von Geschäsprakken und sonsgen Handlungen von Unternehmen.
  • Das Kartellrecht verfolgt den Zweck, dass ein fairer Webewerb geführt wird.

Frage 53

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richg?
Antworten
  • Jurissche Personen können sich auf den zivilrechtlichen Schutz der Ehre stützen.
  • Wird eine Person durch den unbefugten Gebrauch ihres Namens beeinträchgt, kann sie einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.
  • Sowohl für das Recht am eigenen Bild als auch für das Recht an der eigenen Smme kann ein Anspruch auf Urteilsveröentlichung zustehen.
  • Das in § 16 ABGB geregelte allgemeine Persönlichkeitsrecht kann als Auangnetz für Persönlichkeitsrechtsverletzungen dienen.

Frage 54

Frage
Die Tageszeitung "KURIER" veröentlicht in ihrer Print-Ausgabe vom Freitag, dem 23. April 2021, einen Arkel über einen von den Medien verfolgten Prozess. Es wird berichtet, dass der Rechtsanwalt (RA Dr. Georg Fischer) des Beklagten nach Ablauf der dreitägigen Frist Nichgkeitsbeschwerde angemeldet hat. Der Rechtsanwalt möchte gegen die veröentlichte Äußerung vorgehen, weil er die Anmeldung der Nichgkeitsbeschwerde fristgerecht vorgenommen hat.
Antworten
  • Die Veröentlichung "Sie berichten in Ihrer Print-Ausgabe vom 23. April 2021, dass RA Dr. Georg Fischer die Nichgkeitsbeschwerde nach Ablauf der dreitägigen Frist angemeldet hat. Diese Aussage ist unwahr." ist eine Gegendarstellung.
  • Der Rechtsanwalt kann sich mit dem Gegendarstellungsbegehren nicht direkt an das Strafgericht wenden
  • Die Beweislast (in puncto Un-/Wahrheit) trit den Medieninhaber.
  • Der "KURIER" muss die Gegendarstellung spätestens am 5. Werktag nach der Veröentlichung, also am Freitag, dem 30. April 2021, veröentlichen.

Frage 55

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch des "Identätsschutzes" ist/sind richg?
Antworten
  • Sind die im Medium veröentlichten Angaben nicht geeignet, in einem nicht unmielbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identät der Person zu führen, steht der Anspruch nicht zu.
  • Werden durch die Veröentlichung von Angaben über eine Person, die verdächgt wird, eine mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung gesetzt zu haben, schutzwürdige Interessen der Person verletzt, hat der Betroene jedenfalls Anspruch auf medienrechtliche Entschädigung, wenn keiner der Ausnahmegründe des Absatz 3 einschlägig ist.
  • Nicht nur Täter, sondern auch Opfer einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung können sich auf diesen Anspruch berufen, wenn die sonsgen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Werden in U-Bahn-Staonen Plakate aufgehängt, auf denen Fotos sowie Angaben zu einer Person abgedruckt sind, die verdächgt wird, eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung gesetzt zu haben, hat die betroene Person Anspruch auf medienrechtliche Entschädigung, sofern die Veröentlichung der Angaben nicht amtlich veranlasst war.

Frage 56

Frage
Frau Nowak schreibt einen Leserbrief und sendet ihn an eine Zeitung. Die Zeitung veröentlicht den Leserbrief darauin. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?
Antworten
  • Die Zeitung darf den Leserbrief veröentlichen, ohne eine gesonderte Einwilligungserklärung von Frau Nowak einzuholen
  • Wird der Leserbrief in der Druckausgabe der Zeitung veröentlicht, wird in das Vervielfälgungsrecht von Frau Nowak eingegrien.
  • Die Zeitung darf den Leserbrief gekürzt veröentlichen, sofern der Sinngehalt dadurch nicht geändert wird.
  • Wird der Leserbrief in der Online-Ausgabe der Zeitung veröentlicht, wird in das Zurverfügungstellungsrecht, nicht aber in das Vervielfälgungsrecht von Frau Nowak eingegrien.

Frage 57

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Grundrecht auf Äußerungsfreiheit ist/sind richg?
Antworten
  • Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen der betroenen Person mit jenen der sich äußernden Person abgewogen.
  • Das Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit.
  • Exzedierende Werturteile dürfen nicht geäußert werden.
  • Das Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht jedem Menschen zu.

Frage 58

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Das Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröentlichung beim Strafgericht einlangen.
  • Der Anspruch auf Gegendarstellung steht einem Betroenen oen, wenn eine unwahre Tatsachenbehauptung in einem periodischen elektronischen Medium veröentlicht wurde.

Frage 59

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum zivilrechtlichen Schutz des wirtschalichen Rufs ist/sind richg?
Antworten
  • Im Fall einer reinen Kreditschädigung trit den Betroenen die Beweislast.
  • Der Anspruch steht nur zur, wenn die Äußerung ehrenbeleidigend ist.
  • Der Betroene hat Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens.
  • Die Geltendmachung des Anspruchs steht nicht nur Unternehmen oen.

Frage 60

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Wahlgrundsätzen ist/sind richg?
Antworten
  • Bei den österreichischen Naonalratswahlen ist der Grundsatz des geheimen Wahlrechts verwirklich
  • Der Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Smme das gleiche Gewicht zukommt.
  • Der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts ist in Österreich nicht verwirklicht, weil nicht alle Staatsbürger, sondern nur jene, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen dürfen.
  • Bei Wahlen zum Europäischen Parlament ist der Grundsatz des gleichen Wahlrechts verwirklicht.

Frage 61

Frage
Welche der folgende Aussagen ist richg?
Antworten
  • In Österreich gilt das Zensuswahlrecht
  • Jurissche Personen können in ihrer Ehre verletzt werden
  • Mit dem 18.Geburstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit
  • Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gezetz von VfGH schnellmöglich aufgehoben werden

Frage 62

Frage
Welche der folgende Aussagen ist richg?
Antworten
  • Die medienrechtlichen Entschädigungssprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird
  • Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet
  • Der Impressumpicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien
  • Organe des ORF sind der Sungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS

Frage 63

Frage
Welche der folgende Aussagen ist richg?
Antworten
  • Fotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröentlicht werden, selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröentlichung einwilligt
  • Auch unentgeltliche Veröentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen Medien sind als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder Werbung zu kennzeichnen.
  • Wird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen
  • Personenbildnisse dürfen grundsätzlich nicht veröentlicht werden, außer der Abgebildete smmt der Veröentlichung zu

Frage 64

Frage
Frau Müller malt am 1. Mai 2009 ein Gemälde, das ein Werk iSd (im Sinne des) § 1 Abs 1 UrhG ist. Am 1. Juni 2011 versrbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhanf richg?
Antworten
  • Nach ihrem Tod werden lediglich ihre geisgen Interessen weiterhin gestützt (Urheberpersönlichkeitsrechte). Der Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwertungsrechte.
  • Die Schutzfrist beginnt am 1.Jänner 2010
  • Der urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31. Dezember 2081.
  • Die Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate

Frage 65

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richg?
Antworten
  • Die Veröentlichung muss jedenfalls als „ Gegendarstellung“ bezeichnet sein.
  • Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroene binnen 6 Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.
  • Die Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröentlicht werden.
  • Der Medieninhaber hat den Betroenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröentlichung einer Gegendarstellung verweigert.

Frage 66

Frage
Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröentlicht sie einen Arkel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zu dem rufschädigend, indem sie das beruiche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Arkel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der Folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Herr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen Rufschädigung gem § 1330 Abs 2 ABGB wehren
  • Herr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil unwahre Tatsachenbehauptung in einer Online-Zeitung veröentlicht wurde. Das Gegendarstellungsrecht ist nur für periodische Druckwerke anwendbar.
  • Herr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen strafrechtlicher Kreditschädigung gem. § 152 StGB Erfolg haben.
  • Es besteht die Picht zur Veröentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens 2 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Herr Adler Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, also am 29. Juni 2020, ein Gegendarstellungsbegehren beim Medieninhaber eintrit, und keine anderen Gründe die Veröentlichungspicht ausschließen.

Frage 67

Frage
Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während der „Corona-Krise“ stützen und startet daher eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimische Unternehmen beworben werden. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Der ORF darf nach dem AMD-G (Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz) eine Teleshopping – Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern eindeug erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.
  • Der ORF unterliegt den gleichen Werbebeschränkungen wie ATV.
  • Der ORF unterliegt restrikveren Werbebeschränkungen als ATV.
  • Der ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen.

Frage 68

Frage
Wählen Sie eine oder mehrere Antworten:
Antworten
  • Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und verkal erschöp ist.
  • Der Sitz des EGMR ist Straßburg.
  • Der EuGH (Europäische Gerichtshof) ist eine Instuon des Europarates.
  • Die österreichischen Gerichtshöfe des öentlichen Rechtes sind der VfGH und der OGH ( Oberste Gerichtshof).

Frage 69

Frage
Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen fotograert. Einige Tage später ndet er in einer Online-Zeitung einen Arkel, der mit diesem Photo illustriert ist. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Die Veröentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröentlichung schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind
  • Vom Recht am eigenen Bild sind nur Fotos erfasst.
  • Anders als Bildveröentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht um den Bildnisschutz.
  • Um ein Foto veröentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen.

Frage 70

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richg?
Antworten
  • Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile.
  • Erlaubt ist die öentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen.
  • Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.
  • Die Äußerungsfreiheit ist in der ERMK ( Europäische Menschenrechtskonvenon= und im StGG (Staatsgrundgesetz) geregelt.

Frage 71

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Im Rundfunkrecht gibt es neben dem ORF-Gesetz auch das Privatradiogesetz und das „Audiovisuelle Mediendienste – Gesetz“
  • Der EU GH (Europäische Gerichtshof) entschied im Lena-Urteil, dass das ORF-Monopol eine Verletzung der Äußerungsfreiheit ist.
  • Während das Fernsehen ein Verteildienst ist, ist das Radio ein typischer Abrufdienst.
  • Das Objekvitätsgebot als Programmgrundsatz erstreckt sich nicht nur auf inländische, sondern auch auf ausländische Themen.

Frage 72

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richg?
Antworten
  • Das Kontradikonsgebot besagt, dass die Gegendarstellung widerspruchsfrei
  • Nach dem Knappheitsgebot soll die Gegendarstellung denselben Umfang haben wie der Arkel, der die unwahre Tatsachenbehauptung enthält.
  • Richtet sich das schriliche Veröentlichungsbegehren sta an den Medieninhaber an die Redakon des Medieninhabers, gilt auch das als gülge Einbringung.
  • Das bloße Verneinen einer These genügt in der Regel nicht, um dem Informaonsgebot gerecht zu werden.

Frage 73

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum ORF-G (ORF-Gesetz) ist/sind richg?
Antworten
  • Nachrichtensprecher und Moderatoren des ORF dürfen lediglich zwischen Programmen und Sendungen als Werbesprecher aureten. Kommerzielle Kommunikaon in Programmen und Sendungen sind für sie untersagt
  • Organe des ORF sind der Sungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.
  • Der Sungsrat kann inhaltliche und zeitliche Werbebeschränkungen beschließen.
  • Der Generaldirektor ist gegenüber den anderen Direktoren weisungsbefugt.

Frage 74

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richg?
Antworten
  • Schutzvoraussetzung ist, dass die abgebildete Person zum Zeitpunkt der Veröentlichung noch lebt.
  • Für die Beurteilung, ob die Interessen des Abgebildeten verletz wurden, ist auch ein allfälliger Begleiext heranzuziehen.
  • Werden berechgte Interessen des Abgebildeten verletzt, ist die Veröentlichung des Bildnisses keinesfalls zulässig.
  • Materielle Schäden werden im Rahmen des Bildnisschutzes nicht ersetz.

Frage 75

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richg?
Antworten
  • Eine GmbH ( Gesellscha mit beschränkter Haung) kann gem § 6 MedienG gegen den Medieninhaber vorgehen, wenn sie durch ein Medium einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung falsch verdächgt wird.
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird.
  • Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.
  • Sowohl Opfer als auch Täter können sich unter besmmten Voraussetzengen auf den „Schutz vor Bekanntgabe der Identät in besonderen Fällen“ berufen.

Frage 76

Frage
Welche der Folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richg?
Antworten
  • Der Begri „Meinungsäußerungsfreiheit“ ist nicht richg; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden. Richg wäre: Äußerungsfreiheit.
  • Die Äußerungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat.
  • Ein Eingri in die Äußerungsfreiheit kann nicht gerechergt werde, weil die Äußerungsfreiheit ein besonders hohes Gut ist.
  • Grundsätzlich erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und nichtexzessive Werturteile.

Frage 77

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?
Antworten
  • Verstößt ein innerstaatliches (sonsges) Verfassungsgesetz gegen Unionsrecht, darf das Verfassungsgesetz nicht angewendet werden.
  • Das gleiche Wahlrecht, nach dem jeder Smmte das gleiche Gewicht zukommt, ist bei der Wahl zum Naonalrat und der Wahl zum Europäischen Parlament verwirklicht.
  • Es ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben.
  • Während sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressatenkreis richten, regeln Bescheide und Urteile die Rechtsverhältnisse eines konkreten Adressaten(-kreises).

Frage 78

Frage
Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ihrem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Ein Eingri in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs 2 EMRK jedenfalls staha, wenn er dem Schutz der Gesundheit dient.
  • Ob die Regelung eine Verletzung des Grundrechtes aus Achtung des Privat und Familienlebens ist, wird im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt.
  • Die Regelung ist ein Eingri in das Grundrecht auf Achtung des Privat und Familienlebens.
  • Frau Steiner steht keine Möglichkeit oen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil im Situaonen wie der „ Corona-Krise: die Grundrechte ausgesetzt werden.

Frage 79

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Die Schutzfrist des Urheberrechtes (im engeren Sinn) ist in der Regel um einiges länger als die Schutzfristen der verwandten Schutzrechte.
  • Eine Werknutzungsbewilligung ist eine vertragliche Lizenz.
  • Ein urheberrechtlich gestützter Text darf nur dann vervielfälgt werde, wenn der Urheber eine vertragliche Lizenz erteilt.
  • Ein Ghostwriter verzichtet auf sein Recht auf Urheberscha.

Frage 80

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Die Picht zur Oenlegung kann neben der Impressumpicht bestehen.
  • Ein unklares Impressum geht zu Lasten desjenigen, der ein unklares Impressum veröentlicht.
  • Sofern das Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis hat, ist das Impressum in diesem anzugeben.
  • Eine Verletzung der Impressumpicht kann eine unlautere Geschäsprakk sein.

Frage 81

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum (Urheber-)Vertragsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.
  • Ein Lizenzvertrag kann nur aus wichgem Grund außerordentlich gekündigt werden.
  • Lizenzverträge müssen grundsätzlich nicht schrilich abgeschlossen werden.
  • Sowohl natürliche als auch jurissche Personen können Partei eines Vertrages sein.

Frage 82

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind?
Antworten
  • Im Bildnisschutz kann neben Ersatz eines materiellen Schadens (Vermögensschadens) auch der eines ideellen Schadens (Gefühlsschadens) gefordert werden.
  • Auch die Smme ist vom Persönlichkeitsschutz umfasst.
  • Wenn eine Person ohne Vollmacht oder sonsge Vertretungsmacht im Namen einer anderen Person handelt, ist das eine Namensanmaßung. Die Person, in deren Namen gehandelt wird, kann auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.
  • Der Schutz des wirtschalichen Rufes ist einerseits im ABGB (und in § 7 UWG) und anderseits im StGB geregelt.

Frage 83

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind?
Antworten
  • Strafrechtliche Ansprüche aus Kreditschädigung stehen nur dann zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.
  • Wahre und unwahre Behauptungen, die geeignet sind, eine Person in der öentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.
  • Regelungen zum Schutz des wirtschalichen Rufes benden sich im ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch), UWG (Gesetz über den unlauteren Webewerb) und StGB (Strafgesetzbuch).
  • Regelungen zum Schutz der Ehre sind sowohl im Zivil als auch im Strafrecht verwirklicht.

Frage 84

Frage
Herr Winter ist Photograph und erstellt eine Photoserie, die zu Markengzwecken auf der Webseite eines Wintersportsortes veröentlicht wird. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Wird ein Foto veröentlicht, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, fällt das in die Fallgruppe „ Anlass zu Missdeutungen“.
  • Das Veröentlichen eines Bildes, auf dem ein fünähriges Kind abgebildet ist, ist rechtlich nur zulässig, wenn die Eltern in die Veröentlichung einwilligen.
  • Bei einer reinen Landschasaufnahme ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.
  • Das Veröentlichen der Fotos auf der Webseite des Wintersportortes ist ein Eingri in das Vervielfälgungs- und das Zurverfügungstellungsrechtes des Fotographen.

Frage 85

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richg?
Antworten
  • Über medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.
  • Über die Verhängung einer Juszstrafe entscheiden Strafgerichte
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Instuon der Europäischen Union.

Frage 86

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richg?
Antworten
  • Bei Vorliegen besmmter Voraussetzungen können nicht nur inländische, sondern auch ausländische Medieninhaber zur Zahlung eines medienrechtlichen Entschädigungsanspruches verurteilt werden.
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nur gegenüber periodischen Medien geltend gemacht werden.
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nach dem Tod des Betroenen nicht erstmals geltend gemacht werden.

Frage 87

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richg?
Antworten
  • Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.
  • Eine Namensanmaßung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nach § 16 ABGB
  • Für zivilrechtliche Ansprüche wegen Ehrenbeleidigung genügt fahrlässige Begehung.
  • Ein Betroener kann gegen die Veröentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach § 1330 Abs 2 ( zivilrechtliche Kreditsschädigung) vorgehen, wenn der Veröentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.

Frage 88

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richg?
Antworten
  • Regelungen zum Schutz des wirtschalichen Rufes benden sich im ABGB, UWG und StGB.
  • Regelungen zum Schutz der Ehre sind sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht verwirklicht.
  • Strafrechtliche Ansprüche aus Kreditschädigung stehen nur dann zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.
  • Wahre und unwahre Behauptungen, die geeignet sind, eine Person in der öentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.

Frage 89

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richg?
Antworten
  • Zweck der Gegendarstellung ist der reine Widerruf einer unwahren Tatsachenbehauptung.
  • Ein Gegendarstellungsantrag muss beim zuständigen Strafgericht eingebracht werden.
  • Eine Gegendarstellung kann binnen zwei Monaten ab Kenntnis der Veröentlichung der unwahren Tatsachenbehauptung begehrt werden.
  • Nur jurissche Personen können Gegner einer Gegendarstellung sein.

Frage 90

Frage
Welche der folgenden Aussagen über die Website www.diepresse.com ist/sind richg?
Antworten
  • Die Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.
  • Die Website muss ein Impressum enthalten.
  • Die Website ist ein periodisches elektronisches Medium.
  • Die Website muss eine Oenlegung halten.

Frage 91

Frage
Welche der folgenden Aussagen über die österreichische Rechtsordnung ist/sind richg?
Antworten
  • Österreichs Verfassungsbesmmungen sind auf mehrere Gesetze verstreut und nicht in einer einheitlichen Kodikaon niedergeschrieben.
  • Zentrales Organ der mielbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann. Er ist an die Weisungen des zuständigen Bundesministers gebunden.
  • Richtlinien sind Rechtsquellen des Unionsrechts, die erst in naonales Unionsrechts umgesetzt werden müssen.
  • Unionsrechts, das innerstaatlichen Gesetzen widerspricht, darf nicht angewendet werden.

Frage 92

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richg?
Antworten
  • Im Rahmen der mielbaren Bundesverwaltung werden Bundesbehörden für die Länder täg.
  • Bei Naonalratswahlen ist der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts verwirklicht.
  • Österreichs Regierungsform: Republik.
  • Die österreichischen Höchstgerichte sind der Verfassungsgerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Oberste Gerichtshof.

Frage 93

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichtshöfen ist/sind richg?
Antworten
  • Die österreichischen Gerichtshöfe des öentlichen Rechtes sind der Verfassungerichtshof (VfGH) und der Oberste Gerichtshof (OGH).
  • Der Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist in Straßburg.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und verkal erschöp ist.
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist ein Organ der Europäischen Union.

Frage 94

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Nur schrilich abgeschlossene Lizenzverträge sind gülg.
  • Die außerordentliche Kündigung von befristeten Lizenzverträgen kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Ein unbefristeter Lizenzvertrag kann ordentlich gekündigt werden, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
  • Verträge können grundsätzlich immer einseig widerrufen werden.

Frage 95

Frage
Alexander wird beim Einkaufen in einem Geschä fotograert. Einige Tage später liest er in einer Zeitung einen Arkel, in dem ein Foto gezeigt wird, das ihn beim Einkaufen mit vielen Einkaufstaschen in den Händen zeigt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Alexander kann nur den Ersatz eines materiellen Schadens sinnvollerweise begehren.
  • Alexander kann sowohl den Ersatz eines materiellen Schadens als auch den Ersatz eines immateriellen Schadens sinnvollerweise begehren. c. Alexander könnte geltend machen, dass die Veröentlichung
  • Alexander könnte geltend machen, dass die Veröentlichung Anlass zu Missdeutungen gibt.
  • Alexander könnte dagegen sinnvollerweise gestützt auf das Recht am eigenen Bild vorgehen.

Frage 96

Frage
Marlene betreibt einen Modeblog. Darüber hinaus versendet sie an jene Personen, die sich dafür angemeldet haben, monatlich einen E-Mail-Newsleer. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Der Blog und der Newsleer sind wiederkehrende elektronische Medien.
  • Der Blog und der Newsleer sind elektronische periodische Medien.
  • Der E-Mail-Newsleer muss eine Oenlegung enthalten.
  • Der E-Mail-Newsleer muss ein Impressum enthalten.

Frage 97

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richg?
Antworten
  • Der Verfassungsgerichtshof prü Gesetze auf ihre Grundrechtskonformität.
  • Ein Eingri in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist zulässig, wenn er aus einem im Gesetz aufgezahlten Grund erfolgt und verhältnismäßig ist.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prü, ob Vertragsstaaten Grundrechte verletzen.
  • Grundrechtsverletzungen sind niemals zulässig.

Frage 98

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Selbst üchge Vervielfälgungen sind ein Eingri in das Vervielfälgungsrecht.
  • Urheber können in keinem Fall auf ihr Urheberrecht verzichten.
  • Eine Urheberrechtsverletzung kann durch gewisse im Gesetz genannte Gründe gerechergt sein.
  • Das Urheberrecht kann nach dem Tod des Urhebers auf eine andere Person übergehen.

Frage 99

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Bloß allgemein Betroene haben keinen Anspruch auf Gegendarstellung.
  • Der Gegendarstellungsantrag muss binnen 2 Monaten beim Strafgericht gestellt werden.
  • Das Gegendarstellungsbegehren richtet sich gegen den Medieninhaber.
  • Wird ein E-Mail-Newsleer nur drei Mal im Jahr ausgestrahlt, sind auf dieses Medium die Regelungen über die Gegendarstellung nicht anzuwenden.

Frage 100

Frage
In einer Radiosendung über einen gefeierten Schauspieler wird auch dessen (der Öentlichkeit bisher nicht bekannte) frühere Krebserkrankung erörtert. Der Schauspieler ist empört und will rechtlich dagegen vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen (Entschädigungs-)Ansprüchen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identätsschutz berufen.
  • Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz der Ehre berufen.
  • Der Schauspieler hat einen Anspruch auf Gegendarstellung.
  • Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs berufen.

Frage 101

Frage
Anna dichtet in ihrer Freizeit leidenschalich gern. Am 2. Juni 2019 dichtet sie ein sehr originelles Gedicht. Im darauolgen Sommer verunglückt Anna bei einer Kleertour im Gebirge – sie srbt am 13. Juli 2020. Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht an dem von ihr verfassten Gedicht ist/sind richg?
Antworten
  • Der urheberrechtliche Schutz des Gedichtes endet mit dem 31. Dezember 2091.
  • Das Gedicht ist 70 Jahre lang urheberrechtlich geschützt.
  • Der urheberrechtliche Schutz des Gedichtes beginnt am 1. Jänner 2021.
  • Die Schutzfrist beginnt mit 1. Jänner 2021 zu laufen.

Frage 102

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz regelt die Veranstaltung von Privaernsehen.
  • Sungsrat, Generaldirektor und Publikumsrat sind weisungsfreie Kollegialorgane.
  • Das ORF-Gesetz regelt, dass ein österreichischer Fernsehsender werbefrei sein muss.
  • Jurissche Personen des öentlichen Rechts dürfen nach dem Privatradiogesetz grundsätzlich nicht Hörfunk veranstalten.

Frage 103

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Recht am eigenen Bild ist/sind richg?
Antworten
  • Willigt eine Person dann ein, dass ihr Personenbildnis veröentlicht wird, kann diese Einwilligung später unter Umständen widerrufen werden.
  • Das Recht am eigenen Bild ist im ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt.
  • Das Recht am eigenen Bild wirkt postmortal weiter.
  • Das Recht am eigenen Bild schützt im Regelfall sowohl vor dem Fotograert-Werten als auch vor dem Veröentlichen von Personenbildnissen.

Frage 104

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richg?
Antworten
  • Bundeskanzler, Vizekanzler und Fachminister sind Organe der Legislave.
  • Verstößt ein Gesetz gegen ein Verfassungsgesetz, kann jede Person – unabhängig von ihrer Betroenheit – das Gesetz im Wege eines Individualantrages vom Verfassungsgerichtshof auf die Vereinbarkeit mit dem Verfassungsgesetz überprüfen lassen.
  • Die drei österreichischen Höchstgerichte sind: Verfassungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Oberster Gerichtshof. d. Der Grundsatz des gleichen
  • Der Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Smme das gleiche Gewicht zukommt.

Frage 105

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind wichg?
Antworten
  • Der urheberrechtliche Schutz kann nicht durch Zahlung einer Erneuerungsgebühr verlängert werden.
  • Ein Urheber kann einer anderen Person urheberrechtliche Befugnisse an seinem Werk einräumen, indem er eine Werknutzungsbewilligung erteilt oder ein Werknutzungsrecht einräumt.
  • Ein Urheber kann gegenüber Drien gesetzliche Lizenzen beschränken.
  • Die Schutzfrist eines urheberrechtlich geschützten Werkes beträgt immer 70 Jahre.

Frage 106

Frage
Welche/s der folgenden Medien ist/sind ein elektronisches periodisches Medium?
Antworten
  • Die Website www.diepresse.at
  • Der E-Mail-Newsleer des Rektorats der Universität Wien (erscheint öer als vier Mal pro Jahr)
  • Das Rundfunkprogramm ORF 1
  • Eine E-Mail eines Lehrveranstaltungsleiters an 300 StudentInnen mit Informaonen zur Prüfung.

Frage 107

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richg?
Antworten
  • Das Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht nicht nur Staatsbürgern, sondern auch Unionsbürgern und Dristaatsangehörigen zu.
  • Das Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit.
  • Grundrechtsverletzungen sind niemals zulässig.
  • Eine Person, die sich in einem Grundrecht verletzt fühlt, kann sich aussuchen, ob sie sich an den VfGH (Verfassungsgerichtshof) oder EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) wendet.

Frage 108

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Der täglich versandte Newsleer von „Der Standard“ muss jedenfalls ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG enthalten.
  • Der täglich versandte Newsleer von „Der Standard“ muss jedenfalls eine Oenlegung im Sinne des § 25 MedienG enthalten.
  • Die Website www.derstandard.at muss jedenfalls ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG enthalten.
  • Die Website www.derstandard.at muss jedenfalls eine Oenlegung im Sinne des § 25 MedienG enthalten.

Frage 109

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Das ORF-Gesetz steht im Verfassungsrang.
  • Der Generaldirektor des ORF ist ein weisungsfreies Kollegialorgan.
  • Die im ORF-Gesetz geregelten Werbebeschränkungen sind strenger als jene im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz.
  • Wer in Österreich Hörfunk veranstalten möchte, braucht dafür eine Zulassung.

Frage 110

Frage
Auf dem Cover einer Wochenzeitschri wurde eine Fotomontage abgedruckt, die einen ehemaligen österreichischen Bundeskanzler nackt zeigte. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?
Antworten
  • Auch Personen des öentlichen Lebens haben ein Recht am eigenen Bild.
  • Das Bild fällt nicht unter das „Recht am eigenen Bild“, weil das Bild kein „echtes“ Nacktbild ist, sondern lediglich eine Fotomontage.
  • Die Veröentlichung ist unzulässig, weil sie berechgte Interessen des Abgebildeten verletzt.
  • Der Abgebildete wird mit einem Gegendarstellungsbegehren Erfolg haben.

Frage 111

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Kündigung von Rechtsverhältnissen ist/sind richg?
Antworten
  • Ein befristeter Vertrag kann niemals durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.
  • Damit eine Kündigung wirksam ist, braucht der andere Vertragspartner nicht in die Kündigung einzuwilligen.
  • c. Ein Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn das Aufrechterhalten des Vertragsverhältnisses für den anderen Vertragspartner unzumutbar ist.
  • Nur unbefristete Verträge können außerordentlich gekündigt werden.

Frage 112

Frage
Maximilian schreibt einen Leserbrief und sendet ihn an eine Zeitung. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Da der Text nur ein Brief ist, kann er den Werkcharakter des UrhG (Urheberrechtsgesetz) gar nicht erfüllen. Der Leserbrief ist daher nicht urheberrechtlich geschützt.
  • Die Zeitung darf den Brief auch ohne die Einwilligung von Maximilian kürzen, selbst wenn der Brief dadurch sinnentstellt ist.
  • Wenn der Leserbrief in der Print-Ausgabe veröentlicht wird, wird in das Vervielfälgungsrecht von Maximilian eingegrien.
  • Wenn der Leserbrief in der Print-Ausgabe veröentlicht wird, wird in das Verbreitungsrecht von Maximilian eingegrien.

Frage 113

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Verstößt ein Gegendarstellungsbegehren nur gegen zwei oder drei zentrale Gebote (Informaonsgebot, Knappheitsgebot, Kontradikonsgebot), ist die Gegendarstellung zu veröentlichen.
  • Das Gegendarstellungsbegehren richtet sich an das Strafgericht
  • Eine Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröentlicht werden.
  • Die Gegendarstellung muss so veröentlicht werden, dass sie den gleichen Veröentlichungswert hat wie die Veröentlichung, auf die sie sich bezieht.

Frage 114

Frage
Welche der folgenden Schöpfungen ist/sind – bei Erfüllen des Individualitätserfordernisses – ein Werk der Literatur?
Antworten
  • Ein Theaterstück
  • Ein Computerprogramm
  • Eine Landkarte
  • Eine Grak

Frage 115

Frage
Welche/n der folgenden Ansprüche kann eine Gesellscha mit beschränkter Haung (GmbH) im Allgemeinen geltend machen?
Antworten
  • Gegendarstellung
  • Medienrechtliche Entschädigungsansprüche
  • Zivilrechtliche Ansprüche auf der Grundlage des Ehrenschutzes
  • Zivilrechtliche Ansprüche wegen Kreditschädigung

Frage 116

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Namensrecht ist/sind richg?
Antworten
  • Das Namensrecht ist ein Persönlichkeitsrecht.
  • Namensbestreitung ist ein Fall von Namensrechtsverletzung.
  • Das Namensrecht ist ein Kennzeichenrecht.
  • Das Namensrecht kann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Frage 117

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richg?
Antworten
  • Nicht nur Täter, sondern auch Opfer einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung können sich auf den Identätsschutz berufen, wenn die sonsgen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche werden vor Strafgerichten geltend gemacht.
  • Eine betroene Person kann (wenn die sonsgen Voraussetzungen erfüllt sind) parallel zu einem zivilrechtlichen Verfahren in derselben Sache auch ein medienrechtliches Entschädigungsverfahren führen.
  • Anspruchsgegner ist der Medieninhaber.

Frage 118

Frage
Der sonore Oscar veröentlicht auf dem Forum unterhalb eines „Standard“-Arkels eine geharnischte Krik an der Tageszeitung „Die Presse“. Allerdings schreibt er nicht unter seinem echten Namen, sondern unter dem Namen des „Standard“-Journalisten Hans-Georg Passonner. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?
Antworten
  • Das Aureten unter einem fremden Namen grei ins Namensrecht des Trägers des benutzten Namens ein.
  • Der sonore Oscar tägt eine bloße Namensnennung.
  • c. Da es in Österreich keine Klarnamenpicht gibt, ist das Posten unter fremden Namen erlaubt.
  • Herr Passonner kann auf Unterlassung klagen.

Frage 119

Frage
Der Student Maurius Blau entwir während einer langweiligen Vorlesung eine originelle Briefmarke mit der slisierten Darstellung je einer bekannten Sehenswürdigkeit aus jedem österreichischen Bundesland. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?
Antworten
  • Eine solche Briefmarke ist urheberrechtlich geschützt.
  • Briefmarken sind wegen ihrer geringen Größe nicht urheberrechtlich geschützt.
  • Da Österreich 183 Bundesländer hat, smmt mit der Angabe etwas nicht.
  • Ohne Einwilligung von Herrn Balu düre die Österreichische Post Akengesellscha diese Briefmarke nicht vervielfälgen und verbreiten.

Frage 120

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?
Antworten
  • Österreich ist eine repräsentave Demokrae.
  • In einem demokraschen Gemeinwesen entscheidet die Mehrheit, was miwochs gegessen wird.
  • Volksbegehren und Volksabsmmungen sind Elemente der direkten Demokrae.
  • Die Verkürzung des Instanzenzuges auf eine einzige Instanz würde das demokrasche Prinzip unserer Verfassung nicht verletzen.

Frage 121

Frage
Auf Grundlage des Rechts am eigenen Bild kann nicht gegen die Erstellung von Karikaturen vorgegangen werden. Ist diese Aussage richg oder falsch?
Antworten
  • richtig
  • falsch

Frage 122

Frage
Wem widerfährt der Identätsschutz bei der Berichterstaung?
Antworten
  • Opfer
  • Kinder vom Opfer
  • Eltern vom Opfer
  • Tatverdächger
  • Täter

Frage 123

Frage
Die 17-jährige Lena wurde zum wiederholten Mal dabei erwischt, einige T-Shirts und Kleider aus einem Bekleidungsgeschä ohne Bezahlung mitzunehmen. Darauin wurde sie wegen Diebstahl rechtskräig verurteilt. In einer Reportage berichtet die Tageszeitung „Morgen“ darüber, dass unter Jugendlichen Ladendiebstähle immer häuger vorkommen, und nennt einige spezische Fälle, darunter auch Lena. Es werden ihr voller Name, Geburtsdatum und Wohnort genannt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?
Antworten
  • Lena kann gegen den Medieninhaber der Tageszeitung „Morgen“, gestützt auf den medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der Unschuldsvermutung, vorgehen.
  • Lena kann gegen den Medieninhaber der Tageszeitung „Morgen“, gestützt auf den medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der Bekanntgabe der Identät in besonderen Fällen, vorgehen.
  • Lena kann gegen den Medieninhaber der Tageszeitung „Morgen“ nicht vorgehen, weil bei strafrechtlichen Verurteilungen ein überwiegendes Interesse der Öentlichkeit an der Veröentlichung besteht.
  • Lena hat gegen den Medieninhaber der Tageszeitung „morgen“ einen Gegendarstellungsanspruch.

Frage 124

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richg?
Antworten
  • Medienrechtliche Entschädigungsansprüche ersetzen nur den immateriellen Schaden.
  • Der Anspruch steht auch zu, wenn die Äußerung in einem Medium veröentlicht wurde, das nicht periodisch ist.
  • Der Anspruch steht nur zu, wenn der Medieninhaber eine natürliche Person ist.
  • Medienrechtliche Entschädigungsansprüche werden von Strafgerichten zugesprochen.

Frage 125

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richg? a. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen
Antworten
  • Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen der betroenen Person mit jenen der Allgemeinheit abgewogen.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich im Lena-Urteil wegen Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verurteilt.
  • Die Äußerungsfreiheit gewährleistet, dass auch unwahre „Tatsachenbehauptungen“ geäußert werden dürfen.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann nur angerufen werden, wenn sich eine Person bereits innerstaatlich auf die Grundrechtsverletzung berufen hat und alle möglichen innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat.
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