Zusammenfassung der Ressource
Frage 1
Frage
Die Kommanditgesellschaft ist keine Handelsgesellschaft.
Frage 2
Frage
Die Kommanditgesellschaft ist eine [blank_start]Handelsgesellschaft[blank_end], bei der mindestens ein Gesellschafter ([blank_start]Kommanditist[blank_end]) höchstens bis zu seiner im Handelsregister eingetragenen Einlage (= Haftsumme) haftet. Mindestens ein Gesellschafter ([blank_start]Komplementär[blank_end]) haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber [blank_start]unbeschränkt[blank_end].
Antworten
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Handelsgesellschaft
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Kommanditist
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Komplementär
-
unbeschränkt
Frage 3
Frage
Das Eigentum an den eingebrachten Vermögensgegenständen bei der Gründung einer KG steht den Gesellschaftern nicht gemeinsam zu.
Frage 4
Frage
Die Summe der in Geld bewerteten Einlagen bildet das Eigenkapital der KG.
Frage 5
Frage
Der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft unterliegt niemals einer besonderen Form.
Frage 6
Frage
Was ist die Haftsumme bei einem Kommanditist?
Antworten
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Der Betrag, bis zu den ein Kommanditist von den Gläubigern der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen werden kann.
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Der Betrag, bis zu den ein Kommanditist von den Gläubigern der Gesellschaft in Anspruch genommen werden kann.
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Der Betrag, bis zu den ein Kommanditist von den Gläubigern der Gesellschaft mindestens in Anspruch genommen werden kann.
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Der Betrag, bis zu den ein Kommanditist von den Gläubigern der Gesellschaft auch in Anspruch genommen werden kann.