Strafrecht Definitionen

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Rechtswissenschaften Karteikarten am Strafrecht Definitionen, erstellt von Raphael Hackmann am 02/09/2017.
Raphael Hackmann
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Frage Antworten
Handlung Jedes willensgesteuerte Verhalten des Täters (Rengier, Strafrecht AT, § 7, Rn. 8; Kindhäuser, Strafrecht AT, § 5, Rn. 20)
Kausalität Nach der conicio-sine-qua-non-Formel ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konrekte Erfolg entfiele (Kühl, Strafrecht AT, § 4, Rn. 9)
Körperliche Misshandlung jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt (Rengier, Strafrecht BT II, § 13, Rn. 7)
§ 303 Sachbeschädigung I. Tatbestand 1. Obj. Tatbestand a) Fremde Sache b) beschädigen oder zerstören
Fremde Sache Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Fremd ist dieser, wenn er sich nicht im Alleineigentum des Täters befindet.
Beschädigen
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