Erstellt von Daniela Aeschlimann
vor etwa 7 Jahre
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Frage | Antworten |
die geltenden Grundsätze/Spielregeln | Schweigepflicht Verhältnismässigkeit der Massnahmen Rechtsgleiche und rechtskonforme Behandlung Verbindlichkeit Berufsethik − Gewissenhafte und fachlich korrekte Arbeitsausführung − Verantwortung gegenüber AN + AG wahrnehmen |
wie eine Systemkontrolle vor Ort abläuft | Terminvereinbarung Systemkontrolle vor Ort Umsetzungszeitraum Durchführungsverfahren |
die Erkenntnisse der Suva aus den Systemkontrollen | Ist/Soll Aufnahme (Protokoll) Stichproben am Arbeitsplatz Gesamtberuteilung schriftlich |
das ASA-Vollzugskonzept |
Image:
Asa (binary/octet-stream)
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Ablauf Plangenehmigung | |
Ablauf Plangenehmigung mit Stellen | |
Inhalt einer Planvorlage kennen | |
Inhalt und Anwendung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) kennen | Regelt die pflichtigen industriellen und aufgeführten nicht industriellen Betriebe Art 7 und 8 |
was ist bei Plangung zu berücksichtigen | (Art. 6 ArG) + (Art. 82 UVG) Rechtssicherheit durch beschwerdeberechtigte Verfügung (Art. 50 bis 58 ArG) bei komplexeren Bauvorhaben Diskussion der ersten Entwürfe mit Arbeitsinspektor(inn)en,der Suva, weiteren Behörden und Fachstellen |
Arbeitnehmerschutzgesetze Einrichtung und Umgestaltung eines PG pflichtigen Betriebes | |
Industrielle Betriebe | |
was sind nichtindustrielle, plangenehmigungspflichtige Betriebe | a.Sägereien b.Entsorgungs-und Recyclingbetriebe (alt: Betriebe, die Abfallstoffe verwerten) c.chemisch-technischeProd.betriebe d.Steinsägewerke e.Betriebe, die Zementwaren herstellen f.Eisen-, Stahl-und Metallgiessereien g.Betriebe der Abwasserreinigung h.Eisenbiegereien i.Betriebe die Oberflächen behandeln, wie Verzinkereien, Härtereien, Galvanobetriebe und Anodisierwerke (alt: Verzinkereien) j.Betriebe der Holzimprägnierung, etc etc etc |
Vorteile des PG -Verfahrens | •präventives Mittel zur Reduktion von Gesundheits-schädigungen und Unfallgefahren sowie zur Verhütungvon Berufskrankheiten am Arbeitsplatz •erkennbare Mängel werden bei der Planung eliminiert •minimale Kostenfolgen (Pläne ändern statt Beton abbrechen)- •amtliches Verfahren mit Gebühren(kann parallel zur Baubewilligung laufen) |
Verordnung 3 | Diese Verordnung regelt die Massnahmen, die in allen dem Gesetz unterstehenden Betrieben für den Gesundheitsschutz zu treffen sind. 2 Nicht in den Bereich des Gesundheitsschutzes im Sinn dieser Verordnung fallen die Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten nach Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes vom 20. März 1981. |
Planvorlage in Bezug auf Elektrizität | Für die Genehmigung der Planvorlage erhebt das ESTI, gestützt auf Art. 8 der Verordnung über das Eidgenössische Starkstrominspektorat (SR 734.24), eine Gebühr. Diese wird aufgrund der geschätzten Erstellungskosten berechnet |
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