Erstellt von Misha Spiller
vor fast 7 Jahre
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Frage | Antworten |
Jauchegruben- Fall | Das der BGH nicht an die eigentliche Tathandlung des Versenkens anknüpft, sondern an das vorangegangene Würgen! Damit „umgeht“ der BGH das Problem, dass der Täter beim späteren Versenken keinen Tötungsvorsatz hatte |
Aufbauschemata | I. Tatbestand 1. Objektiver TB 2. Erfolg 3.Handlung 4.Kausalität zwischen Handlung und Erfolg 5.objektive Zurechnung II.Subjektiver Tatbestand a) Vorsatzform III. Rechtswidrigkeit IV. Schuld V. Strafzumessung |
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