Erstellt von Soraia Querido
vor fast 7 Jahre
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Frage | Antworten |
Kap. 2: Def. Proxy-Stimmrecht | Denjenigen Anteilseigner, die nicht am Shareholder‘s Meeting teilnehmen, ist eine Übertragung ihrer Stimmrechte an Dritte nicht möglich. Sie können jedoch eine Stimmrechtsvollmacht ohne Weisungsauftrag auf ein proxy-committee übertragen. Das proxy-committee erhält wiederum Weisungen vom Board. |
Kap. 2: Welche Chiefs gibt es in einem Unternehmen? |
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Kap. 2: Welche Gründungsvarianten gibt es in einer GmbH? | Mindestkapital: 1.) Standardfall: min. 25.000 € 2.) Unternehmen mit beschränkter Haftung (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft): Mini-GmbH: min. 1 €, min. 1/4 des Gewinns ist ins Stammkapital zu überführen, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht hat |
Kap. 2: Wie sieht die Struktur einer GmbH aus? |
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Kap. 2: Was ist der Unterschied zwischen AG und GmbH? | Im Vergleich zur AG gilt die GmbH als gesellschafterbezogene Rechtsform. |
Kap. 2: Welche Charakteristika gibt es bei der Nachschusspflicht in der GmbH? | 1.) In der Satzung kann eine Nachschusspflicht vereinbart werden, d.h. die Gesellschafter verpflichten sich, über das bisherige Stammkapital hinaus – bei Bedarf – neues (frisches) Eigenkapital in die Gesellschaft einzuschießen (Zubuße). 2.) In der Regel ist eine Höchstgrenze des neu einzubringenden Kapitals vereinbart (beschränkte Nachschusspflicht). 3.) Bei einer unbeschränkten Nachschusspflicht hat der Gesellschafter ein Abandonrecht: Er überlässt den Mitgesellschaftern seinen Gesellschaftsanteil zur Versteigerung, wobei der Teil des Versteigerungserlöses, der die Zubuße übersteigt, dem ausscheidenden Gesellschafter zusteht. 4.) Nachschusspflicht ist nicht mit persönlicher Haftung der Gesellschafter zu verwechseln, da Gläubiger die Gesellschafter nicht zum Nachschießen von frischem Kapital zwingen können. |
Kap. 2: Was sind die Charakteristika einer Genossenschaft? | 1.) Gründung durch mindestens sieben Personen 2.) Kein Mindestkapital und jedes Mitglied der Genossenschaft muss seinen Geschäftsanteil nicht voll einbezahlen (mindestens 10%) 3.) Gewinn wird dem Geschäftsanteil gutgeschrieben; erst wenn der Geschäftsanteil voll einbezahlt ist, darf Gewinn ausgeschüttet werden 4.) Tritt ein Mitglied aus der Genossenschaft aus, erhält es sein Geschäftsguthaben auf dem Geschäftsanteil ausbezahlt (> schwankendes Eigenkapital) 5.) Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung als Organ 6.) Keine Haftung der Mitglieder der Genossenschaft mit ihrem Privatvermögen; nur, wenn der Geschäftsanteil nicht voll einbezahlt ist in Höhe des Differenzbetrags |
Kap. 2: Was gilt für eine Generalversammlung einer Genossenschaft? | In der Generalversammlung einer Genossenschaft gilt das Prinzip, dass jedes Mitglied der Genossenschaft unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile eine Stimme hat. |
Kap. 2: Welche Formen der Stillen Gesellschaft (Beteiligung) gibt es? |
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Kap. 2: Def. Corporate Governance | Corporate Governance (deutsch: Grundsätze der Unternehmensführung) bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Der Ordnungsrahmen wird maßgeblich durch Gesetzgeber und Eigentümer bestimmt. |
Kap. 2: Welche Auslöser gibt es für die Corporate Governance Diskussion? | 1.) Spektakuläre Unternehmenspleiten, die von Aufsichts- und Prüforganen nicht vorzeitig erkannt wurden 2.) Insidergeschäfte 3.) Übersteigerte Risikofreude des Managements |
Kap. 2: Def. Insidergeschäfte | Personen mit exklusiven Informationen über - der Öffentlichkeit (dem „Kapitalmarkt“) - noch unbekannte Entscheidungen im Unternehmen machen sich dieses Wissen für eigene Geschäfte an der Börse zunutze. |
Kap. 2: Welche Prüforgane gibt es bezogen auf ein Unternehmen? | 1.) Abschlussprüfer: Ordnungsmäßigkeitsprüfer & Externes Rechnungswesen 2.) Ratingagenturen: Wirtschaftliche Leistungskraft und Bonität & Gesamthafte Betrachtung des Unternehmens |
Kap. 2: Def. Bestätigungsvermerk | Das Testat (Bestätigungsvermerk) eines Abschlussprüfers beinhaltet nur eine Feststellung, dass die Verbuchung der Geschäftsfälle bzw. der daraus abgeleitete Jahresabschluss mit den gesetzlichen Reglungen und Satzungsbestimmungen der Gesellschaft übereinstimmt. Das Testat trifft keine Aussage über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Bonität des Unternehmens. |
Kap. 2: Def. Ratingagenturen | Ratingagenturen nehmen eine Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Bonität eines Unternehmens vor („Rating“) und stellen diese Informationen dem Kapitalmarkt zur Verfügung („Informationsbroker“). Für das Rating eines Unternehmens durch eine Ratingagentur muss das Unternehmen die Ratingagentur bezahlen. Fehlende oder schlechte Ratings für ein Unternehmen verhindern den „Zugang zum Kapitalmarkt“: Keine Möglichkeit, Investoren für Eigen- oder Fremdkapital zu gewinnen bzw. Kapital nur zu deutlich schlechteren Konditionen als besser „geratete“ Unternehmen zu erhalten („Risikozuschlag“ im Zins bei Fremdkapital; Kreditbesicherungen; Covenants). Eine Verbesserung (Verschlechterung) des Ratings eines Unternehmens hat massive Veränderungen des Börsenkurs der Aktien des Unternehmens zur Folge. |
Kap. 2: Def. Covenants | Covenants sind vertragliche Verpflichtungen eines Kapitalnehmers gegenüber dem Investor (Gläubiger), bestimmte aus Sicht des Investors wünschenswerte Aktivitäten durchzuführen bzw. nicht-erwünschte Aktivitäten zu unterlassen: Dies impliziert eine indirekte Mitsprache des Investors bei den strategischen) Entscheidungen des Unternehmens. Verletzt der Kapitalnehmer diese Zusagen, darf der Investor seinen Kredit sofort kündigen, erhält weitere Sicherheiten oder der Zinssatz steigt. |
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