Frage | Antworten |
Was besteuert die Grunderwerbssteuer? | Sie regelt die Besteuerung von Grundstücksumsetzen. |
Welche Rechtsvorgänge werden von der Grunderwerbsteuer erfasst? | Jene Rechtsvorgänge, die wirtschaftlich die Herrschaft über ein Grundstück begründen. |
Was besteuert die Grunderwerbsteuer konkret? | Sie versteuert nicht den Besitz von unbewegliche Vermögen, sondern den Übergang von Grundstücken. |
Welche Haupttatbestände werden von der Grunderwerbsteuer erfasst? | Vor allem Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte wie zum Beispiel Tauschverträge, die den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründen. |
Welche Art von Steuern wird die Grunderwerbsteuer zugerechnet und warum? | Da die Grunderwerbsteuer an Rechtsvorgänge anknüpft, ist sie eine Rechtsverkehrssteuer. |
Was sie das Grunderwerbsteuergesetz vor, um zu verhindern dass der Steuerpflichtige die Steuer umgeht. | Sie sieht auch eine Fülle von Ersatz und Ergänzungstatbeständen vor, um zu verhindern dass der Steuerpflichtige die Steuer umgeht. |
Welche Vorgänge sind von der GrEStG befreit? | - Erwerb eines Grundstückes, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert 1100€ nicht übersteigt. - Wenn die Übertragung eines Grundstückes im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung stattfindet (Freibetrag von 365.000 €) - Schenkung unter lebenden zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partner zum gemeinsamen Erwerb einer Wohnstätte. |
Was ist meist die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer? | Gemäß §4 Abs. 1 GrEStG ist die Bemessungsgrundlage meistens der Wert der Gegenleistung, also in der Regel der Kaufpreis. (§ 5 Abs 1 Z1) |
WAS WIRD ALS BEMESSUNGSGRUNDLAGE HERANGEZOGEN, WENN KEINE GEGENLEISTUNG VORHANDEN IST? | Die Steuer wird vom Wert des Grundstücks berechnet, der Wert entspricht in der Regel dem dreifachen Einheitswert des Grundstücks. (§ 4 Abs 2 + Abs 6 GrEStG) |
Welchen Tarif hat die Grunderwerbsteuer? | Jener beträgt 3,5 %, bei bestimmten Verwandtschaftsverhältnissen 2 %. (§ 7 GrEStG) |
Wann entsteht die Steuerschuld bei der Grunderwerbsteuer? | Sobald ein Steuerpflichtiger Erwerbsvorgang, wie zum Beispiel ein Abschluss eines gültigen Kaufvertrages, verwirklicht ist |
Ist das Verpflichtungsgeschäft oder das Erfüllungsgeschäft relevant für die Grunderwerbsteuer? | Relevant ist das Verpflichtungsgeschäft. |
Wann entsteht die Steuerschuld bei einer Schenkung auf Todesfall? | Die Steuerschuld entsteht mit dem Tod des Geschenkgebers(§ 8 Abs 3 GrEStG) |
Wer ist Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer? | Steuerschuldner sind in der Regel hier am Erwerbsvorgang beteiligten Personen (§ 9 GrEStG) |
Wann ist die Abgabenerklärung bezüglich der Grunderwerbsteuer abzugeben? (§10 GrEStG) | Am 15. des zweitfolgenden Monats, nach Entstehung der Steuerschuld. |
Nennen Sie die Tarife der Grunderwerbsteuer. | Der Erwerb gilt als: - Unentgeltlich, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 30 %. - Teilentgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr als 30 % aber nicht mehr als 70 % beträgt. - Entgeltlich, wenn die Gegenleistung mehr 70 % beträgt. |
Welcher Tarif kommt bei unentgeltlichen Erwerben sowie für den unentgeltlichen Teil bei teilentgeltlichen Erwerben zur Anwendung? | Die ersten 250.000 € mit 0,5 %, die nächsten 150.000 € 2 % und darüber hinaus 3,5 %. |
Was setzt das Gebührengesetz fest? | Setzt Gebühren für bestimmte schriftlich beurkundete Rechtsgeschäfte fest (§§ 15 ff GebG) |
In welchem Paragraphen sind die Rechtsgeschäfte die eine Gebührenpflicht auslösen geregelt? | Jene sind in §§ 33 GebG angeführt. |
Was besagt das Urkundenprinzip? | Jenes besagt dass Rechtsgeschäfte gemäß § 15 (1) nur dann gebührenpflichtig sind, wenn sie über eine Urkunde errichtet wurden, es sei denn es gibt abweichende Bestimmungen. |
Müssen aus einer Urkunde bereits alle bedeutsamen Umstände eines Rechtsgeschäftes hervorgehen? | Nein, wenn die Urkunde dem Grunde nach als schriftliches Beweismittel geeignet ist. |
Kann eine E-Mail mit digitaler Unterschrift als Urkunde genügen? | Eine E-Mail stellt ebenfalls eine die Gebührenpflicht auslösende Urkunde da, da der Bildschirm dem Papierbegriff des § 5 GebG erfüllt. |
Welche Ersatz- oder Ergänzungstatbestände, welche zur Vermeidung von Gesetzeslücken dienen, kennen Sie? | - Das Annahmeschreiben bei schriftlicher Annahme eines Vertragsangebotes § 15 (2) GebG. |
Kann die mündliche Annahme auch in einer gebührenpflichtigen Urkunde über ein Rechtsgeschäft münden? | Nein, eine mündliche Annahme reicht nicht aus. |
Gem § 2 GebG sind bestimmte Einrichtungen von Gebühren befreit: nennen Sie Beispiele! | - der Bund, die von ihm betriebenen Unternehmungen sowie öffentlich rechtliche Fonds, deren Abgänge er zu decken verpflichtet ist. - Gebietskörperschaften im Rahmen des öffentlich-rechtliche Wirkungskreises. |
Welche Steuern sind gem § 15 Abs 3 GebG von der Gebührenpflicht ausgenommen? | Rechtsgeschäfte die unter das Grunderwerbssteuergesetz, das Kapitalverkehrsgesetz, das Versicherungssteuergesetz oder das Beförderungsgesetz fallen. |
Was regelt Bestandsverträge und sonstige Veträge? | Regeln den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis (§33 TP 5 GebG) und unterliegen der Gebührenpflicht. |
Wann ist eine Bestandsvertrag gebührenpflichtig? | Wenn über ihn eine Urkunde im Inland errichtet wurde. (§15 Abs 1 GebG) |
Wie hoch ist die Bestandvertragsgebühr? | In der Regel beträgt sie 1%. |
Von was ist die Bemessungsgrundlage abhängig? | Von der vertraglich vereinbarten Leistung und der Vertragsdauer. |
Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage bei Verträgen über eine unbestimmte Vertragsdauer? | Entspricht dem dreifachen der wiederkehrenden Leistung. (= Summe der wiederkehrenden Leistung x 3) |
Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage bei Verträgen über eine bestimmte Vertragsdauer? | Der Jahreswert der wiederkehrenden Leistung wird mit der vorhergesehenen Vertragsdauer multipliziert. Jedoch mit dem 18-fachen begrenzt. |
Was für Sonderregelungen für Wohnungsmietverträge kennen Sie bzgl der zu berechnenden Bemessungsgrundlage? | Unabhängig von der Vertragsdauer ist höchstens der dreifach Jahreswert anzusetzen. § 33 TP 5 letzter |
Wann trifft den Bestandgeber eine gesetzliche Selbstberechnungsverpflichtung? | Wenn er seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung im Inland oder eine inländische Betriebsstätte unterhält. |
Wann kommt es zur Erhebung der Rechtgeschäftsgebühren? | Die Rechtsgeschäftsgebührenpflicht entsteht, wenn die Urkunde im Inland errichtet wird, also im Zeitpunkt der Unterzeichnung. § 16 (1) GebG |
Was regelt der § 16 (2) GebG? | Regelt die Entstehung der Gebührenschuld bei Rechtsgeschäften, über die eine Urkunde im Ausland errichtet wurde. |
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die ausländische Urkunde auch in Ö zu einer Gebührenschuld führt? | - die Parteien haben im Inland einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz der Geschäftleitung oder Betriebsstätte - Rechtsgeschäft betrifft Sache im Inland. - eine Partei muss in Inland zu einer Leistung auf Grund des Rechtsgeschäfts berechtigt oder verpflichtet sein. |
Was ändert sich bzgl. der Gebührenpflicht, wenn das Rechtsgeschäft einer Genehmigung oder Bestätigung einer Behörde oder eines Dritten vermag? | Die Gebührenpflicht entsteht erst im Zeitpunkt der Zustellung der Genehmigung oder Bestätigung. § 16 Abs 7 GebG |
Wer sind die Gebührenschuldner? | Sind grundsätzlich die Unterzeichner der Urkunde. § 28 GebG |
Wann sind gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte beim FA anzuzeigen? | Am 15. des zweitfolgenden Monats, nach Entstehung der Gebührenschuld. |
Wer ist zur Anzeige der Gebührenpflicht verpflichtet? | - die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen. - der Urkundenverfasser - jeder der die Urkunde als Bevollmächtigter unterzeichnet - jeder der eine im Ausland errichtete Urkunde im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld in Händen hat. |
Was haben alle Verkehrsteuern gemeinsam? | Alle Verkehrssteuern sehen Haupt- und Ersatztatbestände vor. |
Was unterscheidet Haupttatbestände von Ersatztatbeständen? | Die Haupttatbestände dienen der Erfassung der Sachverhalte, auf deren Erfassung ist dem Gesetzgeber in erster Linie ankommt. Ersatztatbestände sollen die Umgehung des Haupttatbestandes verhindern. |
Verkehrsteuergesetze weisen auch hinsichtlich des Gesetzesaufbaus folgende Gemeinsamkeiten auf: von welchen ist die Rede? | - Steuergegenstand: Bestimmung mit Haupt- und Ersatztatbeständen - Befreiung: Befreiungskatalog - Bemessungsgrundlage: - Tarif - Steuerschuldentstehung -Verfahren und -Selbstberechnung |
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