Steuerrecht Modul 6 - wirtschaftliche Aktivitäten von Inländern im Ausland

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Frage Antworten
Wer ist unbeschränkt steuerpflichtig? Unbeschränkt steuerpflichtig ist, der entweder einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. (§ 1 (2) EStG)
Welche Teile des Einkommens sind bei unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerbar? Das gesamte Welteinkommen, egal ob im Inland oder Ausland erzielt, unterliegt der österreichischen Besteuerung.
Wer ist beschränkt steuerpflichtig? Personen die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Diese Personen sind nur mit ihren inländischen Einkünfte in Österreich steuerbar.
Was regelt der § 98 EStG? Jener beinhaltet einem Katalog, der die inländischen Einkünfte aufzählt, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.
Können sich unbeschränkt steuerpflichtige freiwillig der unbeschränkten Steuerpflicht unterwerfen? Ja, auf Antrag können auf Staatsangehörige der EU oder EWR Staaten, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
Welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein? Die Einkünfte müssen im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der österreichischen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte betragen nicht mehr als 11.000 €.
Welche Vorteile kann ein EU- oder EWR Bürger dadurch erlangen, dass er sich der unbeschränkten Steuerpflicht untrwirft? Jene können Absatzbeträge gemäß § 33 (2) EStG in Anspruch nehmen.
Spielt die Staatsbürgerschaft in Ertragsteuerrecht eine Rolle? Jene spielt keine Rolle.
Was ist die maßgebende Definition des Wohnsitzes und wo ist jenes geregelt? §26 (1) BAO: Jemand hat seinen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften, dort, wo er eine Wohnung innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten oder benutzen wird.
Was ist in Bezug auf diese Definition wichtig? Was ist ein ausschlaggebender Punkt? Wichtig ist dass der Steuerpflichtige über eine Wohnung verfügen kann, sie innehat. Daher kann auch eine Dauermiete eines Hotelzimmers einen Wohnsitz begründen.
Wo und wie ist der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts geregelt? Der § 26 (2) BAO definiert: Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt.
Welche Merkmale hat das Konzept des gewöhnlichen Aufenthalts? Der gewöhnliche Aufenthalt verlangt die körperliche Anwesenheit, es kann immer nur einen Ort des gewöhnlichen Aufenthalts geben. (im Gegensatz dazu, dass ein Steuerpflichtiger mehrere Wohnung haben kann)
Kann ein Steuerpflichtiger mehrere Wohnsitze oder gewöhnliche Aufenthalte während dem Jahr begründen? Ja, der Steuerpflichtige muss dann zwei Einkommensteuererklärung abgeben, eine für den unbeschränkt und eine für die beschränkt steuerpflichtigen Anteile des Einkommens.
Die Verwirklichung des Binnenmarktes ist durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union(AEUV) geregelt. Welche Freiheiten werden durch jenen begründet? freier Waren, Personen, Dienstleistung und Kapitalverkehr innerhalb des Binnenmarktes.
Können die Mitgliedsstaaten ihre Ertragssteuersysteme frei wählen? Ja, jedoch dürfen diese Systeme nicht gegen die Grundfreiheiten (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Freiheit des Kapital und Zahlungsverkehrs) verstoßen.
Was bewirkt die Niederlassungsfreiheit? Jeder Angehörige eines Mitgliedstaates kann in einem anderen Mitgliedstaat eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Form einer Niederlassung aufnehmen und ausüben. (Gleiches gilt für juristische Personen)
Was bewirkt die Arbeitnehmerfreizügigkeit? Ein Unionsbrger hat das Recht, eine unselbstständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat auszugeben.
Was bewirkt die Dienstleistungsfreiheit? Beinhaltet das Recht, von einem Mitgliedsstaat aus grenzüberschreitend eine Leistung in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen.
Was bewirkt die Kapital und Zahlungsverkehrsfreiheit? Umfasst einerseits direkt Investitionen, die Gewährung von Krediten, Bürgschaften, Unternehmensbeteiligungen, den Erwerb von Immobilien und vieles mehr.
Was ist eine Besonderheit der Kapital und Zahlungsverkehrsfreiheit? Diese Freiheit ist auch im Verhältnis zu Drittstaaten anwendbar.
Wann liegt eine Diskriminierung vor? Liegt vor wenn unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewendet werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewendet wird.
Was für Auswirkungen haben die eben genannten Grundfreiheiten? Den Grundfreiheiten kommt Anwendungsvorrang gegenüber entgegenstehendem nationalem Recht zu.
Was sind Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)? Sind völkerrechtliche Verträge, die meist zwischen zwei Staaten, also bilateral, abgeschlossen werden.
Was hat das Welteinkommensprinzip in diesem Zusammenhang mit den Doppelbesteuerungsabkommen zu tun? Viele Staaten besteuern auch Einkommen ihrer Steuerpflichtigen Bürger die ihren Ursprung im Ausland haben. Das Ziel eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Vermeidung dieser Doppelbesteuerung durch zwei Staaten.
Was wird grundsätzlich in Doppelbesteuerungsabkommen geregelt? Durch den Abschluss verpflichten sich Vertragsstaaten, auf die Besteuerung bestimmter Sachverhalte zu verzichten oder diese Besteuerung nur im eingeschränktem Maße vorzunehmen (Schrankenwirkung des DBA)
Was sind so genannte Musterabkommen? Jenes sind Abkommensentwürfe, die den Staaten als Grundlage für bilaterale Verhandlungen zum Abschluss eines DBA zur Verfügung gestellt werden
Welches Musterabbekommen hat insbesondere im Gebiet der Ertrags- und Vermögensteuern sowie der Erbschaft und Schenkung Steuer an Bedeutung hinzugewonnen? Das Musterabkommen der OECD.
Auf welche Personen ist das DBA anwendbar? Auf Personen, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. (Art 1 OECD-MA)
Welche Personen fallen nicht unter ein DBA? JENE PERSONEN, DIE IN BEIDEN VERTRAGSSTAATEN BLOSS BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIG SIND.
ZWISCHEN WELCHEN STAATEN KANN IN EINEM GBA UNTERSCHIEDEN WERDEN? Zwischen Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat.
Wann kommen die so genannten Tie-Breaker-Regelungen zur Anwendung? Wenn der Steuerpflichtige in beiden Vertragsstaaten unbeschränkt steuerpflichtig (ansässig), müssen weitere Kriterien herangezogen werden
Was ist ausschlaggebend für die Qualifizierung als Ansässigkeitsstaat? Ausschlaggebend ist, zu welchem Staat die Person eine engere Beziehung hat.
Welche Kriterien spielen hier eine Rolle? (In dieser Reihenfolge): - ständige Wohnstätte -persönliche und wirtschaftliche Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) - gewöhnliche Aufenthalt - Staatsangehörigkeit
Wie wird der Ansässigkeitsstaat einer juristischen Person ermitteln? Gemäß Art 4 Abs 3 OECD-MA ist der Ansässigkeitsstaat derjenige, in welchem der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung liegt.
Was legt der sachliche Anwendungsbereich fest? Art 2 OECD-MA legt fest, welche Steuern vom Abkommen erfasst werden (=sachlicher Anwendungsbereich)
Was erfasst das OECD-MA? Es erfasst Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Wann kommen die Verteilungsnormen zur Anwendung? Welche Artikel sind damit gemeint? Art 6-8 und 10-21 OECD-MA für Steuern auf Einkommen und 22 OECD-MA für Steuern auf Vermögen, kommen zum Einsatz, wenn das Abkommen in persönlicher und sachlicher Hinsicht anwendbar ist.
Was regeln die Artikel, welche in der vorherigen Frage erwähnt wurden? Sie regeln, welcher Vertragsstaat das Besteuerungsrecht für eine bestimmte Art von Einkünften hat.
Was ist der Regelfall einer Verteilungsnorm? Im Regelfall sehen die Verteilungsnormen die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat vor.
Wann soll auch der Quellenstaat besteuern dürfen? Lediglich die Einkünfte die einen gewissen Bezug zu jenem aufweisen, soll auch dieser besteuern dürfen.
Was ist der Methodenartikel? Wenn nach der Anwendung der Verteilungsnormen beide Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht bleibt, entscheidet der Methodenartikel.
Bei der Anwendung der Verteilungsnormen kann zwischen folgenden Fallgruppen unterschieden werden: um welche handelt es sich? - Verteilungsnorm erlaubt Besteuerung in beiden Vertragstaaten, Anwendung des Methodenartikels. - Verteilungsnorm sieht ausschließliche Besteuerung in einem der beiden Vertragsstaaten vor, können nur in diesen Staat besteuert werden.
Nennen Sie die Vorrangregeln der Verteilungsnormen, bei Überschneidungen der Zuständigkeit! - Art 7 ist subsidiär-> 8, 10, 11 und 12 gehen Art 7 vor. - Betriebsstättenvorbehalt Art 10-12 - Art 21 nur wenn keine andere Verteilungsnorm anwendbar.
Welche Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung kennen Sie? Wo sind jene geregelt? - Befreiungsmethode gem Art 23 a OECD-MA - Anrechnungsmethode gem Art 23 b OECD-MA
Was besagt die Befreiungsmethode? Die Einkünfte, für die der Quellenstaat aufgrund der Verteilungsnorm das Besteuerungsrecht hat, scheiden aus der Bemessungsgrundlage des Ansässigkeitsstaates aus. Er darf diese Einkünfte lediglich bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigen
Was besagt die Anrechnungsmethode? Die Doppelbesteuerung wird beseitigt, indem der Ansässigkeitsstaat die im Quellenstaat in zulässiger Weise erhobene Steuer anrechnet. Allerdings besteht ein Anrechnungshöchstbetrag.
Es gibt noch weitere Abkommensvorschriften! Was besagen die Diskriminierungsverbot gem Art 24 OECD-MA? Vertragsstaaten verpflichten sich gegenseitig z.B. Staatsbürger des anderen Staates nicht zu diskriminieren oder Betriebsstätten von Unternehmen des anderen Vertragsstaates nicht schlechter als ansässige Unternehmen zu behandeln
Es gibt noch weitere Abkommensvorschriften! Was besagen die Verständigungsverfahren gem Art 25 OECD-MA? die obersten Abgabenbehörden können und sollen zur gemeinsamen Lösung von Zweifelsfragen der Auslegung und Anwendung der DBA miteinander in Kontakt treten
Es gibt noch weitere Abkommensvorschriften! Was besagt der Informationsaustausch gem Art 26 OECD-MA? Verpflichtung zum Informationsaustausch zwischen den obersten Abgabebehörden. Informationserteilung erfolgt entweder auf Grund eines Ersuchens, automatisch oder spontan.
Es gibt noch weitere Abkommensvorschriften! Was besagt der Art 27 OECD-MA? Art 27 OECD-MA sieht eine gegenseitige Amtshilfe bei der Erhebung von Steueransprüchen vor.
Falls Österreich kein DBA mit einem anderen Staat abgeschlossen hat, was kann das BMF tun? Gem § 48 BAO kann ebenfalls die Befreiungsmethode oder die Anrechnungsmethode zum Einsatz kommen.
Was wissen sie über die Wegzugbesteuerung? soll vermeiden, dass Steuerpflichtige durch einen Wegzug vor einer geplanten Beteiligungsveräußerung die Steuerpflicht der angewachsenen stillen Reserven in Österreich umgehen können.
Werden auch andere Umstände als der Wegzug beachtet? nicht nur der „Wegzug“ eines Steuerpflichtigen durch Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich sondern auch andere Umstände (z.B. unentgeltliche Übertragung der Beteiligung, Tod des Steuerpflichtigen) können zum Verlust des Besteuerungsrechtes führen.
Was passiert wenn es zum Verlust des Besteuerungsrechtes kommt? Dann sieht §27 Abs 6 Z1 lit b EStG grundsätzlich die sofortige Besteuerung des Differenzbetrags zwischen dem gemeinen Wert der Anteile und den Anschaffungskosten, abzüglich etwaiger Werbungskosten vor, dh. stille Reserven werden besteuert.
Was passiert, wenn der Wegzug innerhalb eines EU oder EWR Staates erfolgt? Der Steuerpflichtige Kann die sofortige Besteuerung vermeiden, indem er einen Antrag auf Nichtfestsetzung der Steuerschuld stellt – Steuerschuld wird erst bei der späteren tatsächlichen Veräußerung der Anteile festgesetzt.
Was passiert wenn in der Zwischenzeit die Beteiligungen an Wert gewinnen / verlieren? Kommt es zwischen Wegzug und späterer Veräußerung zu einer Wertminderung der Anteile, wird diese bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt – die stillen Reserven sind um die eingetretene Wertminderung zu kürzen (eine Wertsteigerung ist hingegen unbeachtlich)
Beispiele für Wegzug Steuerpflichtige zieht nach Deutschland: AK der Ö Beteiligung 10.000 Euro, gemeiner Wert 15.000 Euro. Bemessungsgrundlage 5000.
Fortsetzung: Drei Jahre nach Wegzug nach DE, Veräußerung der Anteile um 18.000 -> die nicht in Ö stattgefundene Wertsteigerung von 3000 Euro ist in Ö nicht steuerbar. Bemessungsgrundlage 5000.
Fortsetzung Der Wert der Beteiligungen sinkt im Ausland auf 13000 Euro. Die Bemessungsgrundlage sinkt auch in Österreich um 2000 Euro von 5000 auf 3000.
Fortsetzung Die Ö Beteiligung sinkt auf einen Wert von 8000 Euro, der Weggezogene macht einen Verlust mit der Veräußerung. Die Bemessungsgrundlage in Ö sinkt auf 0.
weiteres Beispiel Ein Deutscher hat eine Beteiligung an einer Deutschen AG im Wert von 100.000 Euro. Als er nach Österreich zieht, sind seine Aktion bereits 200.000 Euro wert. Später verkauft er sie um 210.000 Euro. In Ö ist nur die in Ö eingetretene Wertsteigerung von 10.000 steurbar.
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