Verwalter

Beschreibung

Karteikarten am Verwalter, erstellt von Ivana Kapetanovic am 07/03/2018.
Ivana Kapetanovic
Karteikarten von Ivana Kapetanovic, aktualisiert more than 1 year ago
Ivana Kapetanovic
Erstellt von Ivana Kapetanovic vor mehr als 6 Jahre
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
Begriff Hausbesorger Das Hausbesorgergesetz ist nur mehr für Verträge anzuwenden, die vor dem 1.7.2000 abgeschlossen wurden, für folgende Arbeiten: - Beaufsichtigung des Hauses - Reinhaltung des Hauses - Wartung des Hauses - Betreuung der Gehsteige und Gehwege im Winter (Bereitschaftsdienst Wintereinsatz 12 Stunden möglich 6-22)
Gibt es beim Hausbesorger eine Anwesenheitspflicht? Nein
Worauf hat der Hausbesorger Anspruch? - Stromkostenpauschale - Dienstwohnung (bei nicht Beanspruchung, bar ausbezahlter Sachbezugswert infolge Richtwert) - Materialkostenersatz (Reinigungsgeld)
Vertretungskostenersatz Der Hausbesorger kann sich im Urlaub- u. Krankheitsfall vertreten lassen. Er hat Rechtsanspruch auf Ersatz der Vertretungskosten. Ergeht an ihn und nicht an den Vertreter.
Entgelt des Hausbesorgers für die Reinigung des Hauses Berechnung nach Nutzfläche und Gehsteigfläche des Hauses (auch WE) lt. Mindestlohntarif jedes Bundeslandes. (Sämtliche Hausbesorgerkosten zur Betreuung der allgem. Teile können dem Mieter al BK weiter verrechnet werden.)
Winterdienst Wien - Gehsteige Gehsteige, die breiter als 2m sind, nur zu 2/3, jedoch mind. in einer Breite von 1,5m von Schnee und Glatteis befreit zu werden. Im Bereich Schutzweg und Haltestelle ist die volle Gehsteigbreite zu reinigen und zu bestreuen.
Sicherungspflichten des Eigentümers (StVO) - Schnee und Eis von den Dächern der Straßenseite Gehört nicht zu den Pflichten des Hausbesorgers und sollte aus Sicherheitsgründen von befugten Unternehmen durchgeführt werden. Allerdings hat er die Beaufsichtigungspflicht und muss bis zu deren Entfernung, Sicherheitsmaßnahmen treffen und Warnstanden aufstellen. (sowohl öffentl. Gehsteige als auch allgem. zugängliche Flächen im inneren des Liegenschaft)
extra Reinigungsgeld / zusätzliche Dienstleistungen Für zusätzliche Reinigungsarbeiten nach einer Instandsetzung (z.B. Hoffassade)
Begriff Hausbetreuer Hausbetreuungspersonal, welche die Aufgaben des Hausbesorgers ab 01.07.2000 übernehmen. Unter Einhaltung der Arbeitszeit und Arbeitsruhe. Betreuungspflicht der Schneeräumung nur unter Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Regelungen. (Arbeitszeitbeschränkung)
Gibt es für den Hausbetreuungsvertrag eine gesetzliche Regelung? Nein, daher sind die Pflichten im Vertrag einzeln anzuführen.
Hausbetreuungskosten Das vereinbarte Entgelt kann den Mietern als BK angerechnet werden. Nur wenn es sich um n angemessenes Entgelt handelt. (MRG Novelle 2000)
Merkmale freier Dienstnehmer - Hausbetreuer - natürliche Person - Dauerschuldverhältnis, Verpflichtung zur Arbeitsleistung - schuldet Wirken nicht Erfolg - wirtschaftl. Abhängigkeit vom DG - Vertretungsmöglichkeit - keine bestimmte Dienstzeiten und Dienstort (Vereinbarung) - keine Betriebsmittel - keinen Anspruch auf Sonderzahlungen
Torsperre (Sperrgeld) Die Tore aller im Gebiete der Stadt Wien gelegenen Häuser müssen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gesperrt sein. In der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr sind sie offen zu halten.
Erhaltung setzt einen Mangel voraus, einer Reparaturbeduerftigkeit, eine Einschraenkung der Brauchbarkeit
Wartung Aufrechterhaltung eines gebrauchsfaehigen Zustandes und der Vermeidung und Verzegerung der Abnutzung der Geraete. Somit liegt eine Einschraenkung noch nicht vor.
§ 3 MRG - Erhaltungspflichten im Vollanwendungsbereich Der Vermieter hat nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass das Haus, die Mietgegenstände und die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigt werden. Im übrigen bleibt § 1096 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.
§ 1096 ABGB - In Hinsicht auf Ueberlassung; Erhaltung; Benützung. Vermieter und Verpächter sind verpflichtet, das Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Stande zu übergeben und zu erhalten und die Bestandinhaber in dem bedungenen Gebrauche oder Genusse nicht zu stören. Ist das Bestandstück bei der Übergabe derart mangelhaft oder wird es während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, daß es zu dem bedungenen Gebrauche nicht taugt, so ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im voraus nicht verzichtet werden. (2) Der Pächter hat die gewöhnlichen Ausbesserungen der Wirtschaftsgebäude nur insoweit selbst zu tragen, als sie mit den Materialien des Gutes und den Diensten, die er nach der Beschaffenheit des Gutes zu fordern berechtigt ist, bestritten werden können.
Welche Erhaltungspflicht umfasst den Vermieter im Vollanwendungsbereich d. MRG? - Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses (z.B. Dach, Fassade, Stiegenhaus, Außentüren samt Türstock, Außenfenster samt Fensterstock, Außenputz) - Erhaltung der Mietgegenstände des Hauses, soweit es sich um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses handelt (z.B. Feuchtigkeitsschäden, Schäden an Kaminen, Rohrbruch) - die Beseitigung einer vom Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung (z.B. gefährliche Elektroinstallationen, verbleites Trinkwasser, gefährliche Baustoffe wie Asbest oder Formaldehyd, erhebliche Schimmelbildung mit Belastung der Raumluft), - um einen zu vermietenden Mietgegenstand in brauchbarem Zustand zu übergeben - Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden Gemeinschaftsanlagen (z.B. zentrale Wärmeversorgungsanlagen, Personenaufzüge, Waschküchen) - Neueinführungen oder Umgestaltungen kraft öffentlich rechtlicher Verpflichtung (z.B. Kanalanschluss,Wasserleitungsanschluss) -energiesparende Maßnahmen (z.B. Umstellung von Heizöl auf Fernwärme, Isolierungen des Hauses) Installation und Miete von technisch geeigneten Messvorrichtungen
Was genau sind allgemeine Teile? Alles, was nicht funktional nur einem einzigen Mietgegenstand oder einer begrenzten Zahl an Mietgegenstaenden zugeordnet ist. Auch die Aussenhaut der Mietgegenstaende (Dach, Fassade, Aussenfenster, Balkontueren, Aussenjalousien, Geschaeftsportale, Stiegenhaus, Hof, Aussenanlage, Gemeinschaftsraeume, Hausbetreuerwohnungen, Steigleitungen, Abwasserstraenge, allgem. Ver- und Entsorgungsleitungen, Wohnungs- oder Geschaeftseingangstueren, Trennwaende oder Decken zwischen den Mietgegenstaneden, kontruktiven Teile der Bodenflaechen.
Wie werden ernste Schaeden des Hauses gemessen? Fuer die Schadensbehebung noetigen Aufwands
Wie werden erhebliche Gesundheitsgefaehrdungen gemessen? erheblich bezieht sich auf das Ausmass der Gesundheitsgefaehrdung, nicht aber auf das Ausmass des zur Beseitigung erforderlichen Aufwands.
Welche Verpflichtung hat der Hauptmieter bei Kenntnis ernster Schaeden des Hauses innerhalb des Mietgegenstandes? Dem Vermieter ohne Verzug diesen Schaden zur Anzeige zu bringen.
Wie sieht es in haftungsrechtlicher Hinsicht fuer den Vermieter aus? Der Vermieter hat eine vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflicht gegenueber dem Mieter und deren Angehoerigen, sowie fuer allgem. Verkehrssicherungspflichten gegenueber Dritten einzustehen.
§ 6 MRG - Auftrag zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten Unterläßt der Vermieter durchzuführende Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten, so hat ihm das Gericht, auf Antrag die Vornahme der Arbeiten binnen angemessener, ein Jahr nicht übersteigender Frist aufzutragen.
Wann hat der Vermieter die Erhaltungspflicht bei Heizthermen, Warmwasserboilern und sonstigen Waermebereitungsgeraeten? Die neugeschaffenen zwingenden Erhaltungspflichten des Vermieters betreffen ausschliesslich MIETVERMIETETE, also im Mietzins beruecksichtigte Waermebereitungsgeraete.
Der Vermieter hat die Erhaltungsplicht, nur wer ist verpflichtet zur Wartung? Die Verpflichtung zur Wartung von Heizthermen, Warmwasserboilern und sontiger allgem. Waermebereitungsgeraeten nach wie vor den Mieter trifft.
Duldungspflichten des Mieters im Vollanwendungsbereich des MRG Durchfuehrung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an allgem. Teilen des Miethauses und die Behebung ernster Schaeden des Hauses. Weil der Vermieter ja auch in die Lage versetzt werden soll, seinen Erhaltungspflichten nachzukommen.
Was bedeutet wenn der Mietzins eingefroren wird? Dies fuehrt dazu, dass jene Mietzinse (Richtwertmietzins), die aufgrund eines Mietvertragsabschlusses vor dem 1.1.2015 einen Zuschlag fuer die Erhaltung einer Etagenheizung enthalten, bis auf weiters "eingefroren" bleiben, weil wertsicherungsbedingte Erhoehungen so lange nicht zulaessig sind, solange der im Neuvermietungsfall zulaessige Mietzins (ohne Zuschlag) ueberschritten wuerde.
Wann ist die Ausdehnung der Erhaltungspflicht fuer Heizthermen, Warmwasserboiler und sonstigen mietvermieteten Waermebereitungsgeraete in Kraft getreten? 1.1.2015 und gilt auch fuer Mietvertraege die vor dem 1.1.2015 abgeschlossen wurden.
§ 8 MRG - Duldungspflichten / Wartungspflichten des Mieters Der Hauptmieter ist berechtigt, den Mietgegenstand dem Vertrag gemäß zu gebrauchen und zu benützen. Er hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen, wie im besonderen die Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- (einschließlich von zentralen Wärmeversorgungsanlagen) und sanitären Anlagen so zu warten und, soweit es sich nicht um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses oder um die Beseitigung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung handelt, so instand zu halten, daß dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst. Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, so ist der Hauptmieter bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, dem Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen. (2) Der Hauptmieter hat das Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter oder die von diesem beauftragten Personen aus wichtigen Gründen zu gestatten, wobei die berechtigten Interessen des Mieters nach Maßgabe der Wichtigkeit des Grundes angemessen zu berücksichtigen sind;
Was bedeutet das Uebergangsrecht? Bezweckt ausschliesslich, dass in zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der WRN 2015 bereits anhaengigen Vefahren zur Durchsetzung der Erhaltungspflicht des Vermieters seit diesem Zeitpunkt das neue Recht anzuwenden ist.
§ 10 MRG - Ersatz von Aufwendungen auf eine Wohnung Der Hauptmieter einer Wohnung, der in den letzten zwanzig Jahren vor der Beendigung des Mietverhältnisses in der gemieteten Wohnung Aufwendungen zur wesentlichen Verbesserung (§ 9) gemacht hat, die über seine Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen sind, oder der solche Aufwendungen dem Vormieter oder dem Vermieter abgegolten hat, hat bei der Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf Ersatz dieser Aufwendungen vermindert um eine jährliche Abschreibung.
Fristen fuer den § 10 MRG - einvernehmlicher Aufloesung - binnen 14 Tagen - Kuendigung durch den Hauptmieter - binnen 14 Tagen nach Zustellung der Aufkuendigung - uebrige Faelle (Raeumungstitel, Rueckstellung) binnen zwei Monaten ab Eintritt der Rechtskraft
§ 1036 Ersatzanspruch (Im Notfall besorgte Abwendung des Mieters eines bevorstehenden Schadens) Wer, obgleich unberufen, ein fremdes Geschäft zur Abwendung eines bevorstehenden Schadens besorgt, dem ist derjenige, dessen Geschäft er besorgt hat, den nothwendigen und zweckmäßig gemachten Aufwand zu ersetzen schuldig; wenn gleich die Bemühung ohne Verschulden fruchtlos geblieben ist.
§ 1097 ABGB - Kostenersatzanspruch Werden Ausbesserungen nötig, welche dem Bestandgeber obliegen, so ist der Bestandnehmer bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, dem Bestandgeber ohne Verzug Anzeige zu machen. Der Bestandnehmer wird als ein Geschäftsführer ohne Auftrag betrachtet, wenn er auf das Bestandstück einen dem Bestandgeber obliegenden Aufwand (§ 1036) oder einen nützlichen Aufwand (§ 1037) gemacht hat; er muß aber den Ersatz längstens binnen sechs Monaten nach Zurückstellung des Bestandstückes gerichtlich fordern, sonst ist die Klage erloschen.
§ 1037 ABGB - Ersatzanspruch (Zum Nutzen und zum Vorteil Anderer gefuehrte Aufwendungen) Wer fremde Geschäfte bloß, um den Nutzen des Andern zu befördern, übernehmen will, soll sich um dessen Einwilligung bewerben. Hat der Geschäftsführer zwar diese Vorschrift unterlassen, aber das Geschäft auf seine Kosten zu des Andern klarem, überwiegenden Vortheile geführet; so müssen ihm von diesem die darauf verwendeten Kosten ersetzt werden.
§ 17 MRG (Anteil an den Gesamtkosten , Nutzflaeche) Verhältnis der Nutzfläche des Mietgegenstandes zur Nutzfläche aller vermieteten, vom Vermieter benutzten oder trotz ihrer Vermietbarkeit nicht vermieteten Wohnungen oder sonstigen Mietgegenstände des Hauses.
Wozu wird im MRG eine 2/3 Mehrheit benoetigt? Wenn einzelne Aufwendungen vom Verbrauch abhängig sind und die Anteile der Wohnungen oder sonstigen Mietgegenstände des Hauses am Gesamtverbrauch mit wirtschaftlich vernünftigem Kostenaufwand durch Meßvorrichtungen ermittelt werden können, kann durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mieter - berechnet nach der Anzahl der vermieteten Mietgegenstände - des Hauses eine Aufteilung dieser Aufwendungen nach den Verbrauchsanteilen festgelegt werden.
Nutzflaeche (MRG; WGG) Die Nutzfläche, die in Quadratmetern auszudrücken ist, ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines sonstigen Mietgegenstandes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen). Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, sowie Treppen, offene Balkone und Terrassen sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen. Veränderungen der Nutzfläche auf Grund baulicher Maßnahmen des Mieters oder sonstigen Nutzers im Inneren der Wohnung oder des sonstigen Mietgegenstandes einschließlich der Verglasung von Balkonen bleiben bis zur Beendigung seines Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses unberücksichtigt.
„dynamischer“ und „elastischer“ Erhaltungsbegriff Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Bautechnik und der zeitgemäßen und örtlichen Komfortvorstellung (Das kann zum Beispiel dazu führen, dass bei Mangelhaftigkeit der Fenster diese nicht gegen gleichartige, sondern gegen neue, dem zeitgemäßen technischen Standard entsprechende, getauscht werden müssen).
§ 4 MRG - Nützliche Verbesserung durch bautechnische Maßnahmen Der Vermieter hat nützliche Verbesserungen des Hauses oder einzelner Mietgegenstände nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten durchzuführen, soweit dies im Hinblick auf den allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses zweckmäßig ist; hiebei ist nützlichen Verbesserungen des Hauses gegenüber nützlichen Verbesserungen einzelner Mietgegenstände der Vorrang einzuräumen. Wasserleitungs-, Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Beheizungs- (einschließlich von zentralen Wärmeversorgungsanlagen), Kanalisations- und sanitären Anlagen in normaler Ausstattung, Personenaufzügen, zentralen Waschküchen. Verbesserung der Schalldämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden, Dächern, Kellerdecken und obersten Geschoßdecken, Installation einer Wasserentnahmestelle oder eines Klosettes im Inneren eines Mietgegenstandes,
§ 1 MRG - Anwendungsbereich gilt für die Miete von • Wohnungen, • einzelnen Wohnungsteilen und • Geschäftsräumlichkeiten samt der mitgemieteten Haus- und Grundflaechen
Miete und Pacht bilden einen Bestandvertrag! Dabei handelt es sich um eine entgeltliche Gebrauchsueberlassung , einer unverbrauchbaren Sache auf gewisse Zeit. (gewisse Zeit = Dauerschuldverhaeltnis)
Vermietung unbebauter Flaechen oder beweglicher Sachen Die (gesonderte) Vermietung unbebauter Flächen oder beweglicher Sachen ist nicht vom MRG erfasst. (mitvermiete Flaechen wie Ladeflaechen, KFZ-Abstellplatz, Gaerten teilen jedoch als Zubehoer das Schicksal der Hauptsache also Wohnung)
Was ist mit den Hobbyraeumen oder privat genutzten Garagen? Das sind neutrale Objekte, also Raeume die werden Wohn- noch Geschaeftszwecken dienen sind wenn gesondert vermietet nicht vom MRG erfasst. Ausser sie werden als Zubehoer einer Wohnung mitvermietet.
Vermietung unbebauter Flaechen oder beweglicher Sachen Sofern gesondert vermietet sind diese nicht vom MRG erfasst. Werden jedoch Flaechen (Kfz-Abstellplatz, Garten, Ladeflaeche) oder bewegliche Sachen (Moebel) mit der Bestandsache als Zubehoer mitvermietet so teilt diese das Schicksal der Hauptsache
Was sind neutrale Objekte und wie ist die Vermietung dieser? Hobbyraeume oder privat genutzte Garagen, welche gesondert vermietet werden sind nicht vom MRG erfasst. Werden diese jedoch mit einer Bestandsache mitvermietet (wie Kellerabteile oder Dachbodenraeume) so teilen sie das Schicksal der Hauptsache, da dieses Zubehoer als unselbstaendig gilt.
Was sind nun die Schutzwirkungen des MRG? Vollanwendung: Preisschutz und Bestandschutz Teilanwendung: kein Preisschutz aber Bestandschutz Vollausnahme: kein Preisschutz und kein Bestandschutz
Wer hat die Beweispflicht, dass es sich nicht um ein Bestandverhaeltnis im MRG handelt? Der Vermieter. Der Mieter muss lediglich beweisen, ob es sich um eine Wohnung oder Geschaeftsraeumlichkeit handelt.
Vollausnahmen des MRG 1) Vermietungen im Rahmen des Betriebs eines Beherbergungs-, Garagierungs-, Verkehrs-, Flughafenbetriebs-, Speditions- oder Lagerhaus-unternehmens) 2) Mietgegenständen in Heimen 3) Vermietungen von karitativen oder humanitären Organisationen zu Zwecken sozialpädagogisch betreuten Wohnens 4) Dienst-, Werks- oder Natural-wohnungen (ein Dienstverhältnis ist Geschäftsgrundlage des Mietverhältnisses) 5) Geschäftsräumen bei einer Befristung bis zu (insgesamt) sechs Monaten 6) Wohnungen der Ausstattungskategorie A oder B bei einer Befristung bis zu (insgesamt) sechs Monaten unter der Voraussetzung der schriftlich vereinbarten Anmietung als Zweitwohnung wegen beruflich bedingten Ortswechsels 7) Ferienwohnungen (Anmietung als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung und Freizeitgestaltung) 8) Ein- und Zweiobjekthaeuser, wobei das nachtraeglich ausgebaute Dachgeschoss nicht mitgezaehlt wird.
Welche Bestimmungen des MRG kommen in der Teilanwendung der MRG zur Anwendung? Bestimmungen ueber die - Befristung - Kuendigungsschutz - Eintrittsrecht im Todesfall - Kaution
Welche Mietgegenstaende fallen in die Teilanwendung des MRG? 1) Mietgegenständen in ungefördert (= ohne Zuhilfenahme öffentlicher Fördermittel) errichteten Gebäuden mit Baubewilligung ab dem 1.7.1953 (frei finanziert errichtete Neubauten) 2) neu ausgebauten Dachböden und Aufbauten mit Baubewilligung ab dem 1.1.2002 bzw erst auszubauende Rohdachboeden 3) Zubauten mit Baubewilligung ab dem 1.10.2006 4) Mietgegenständen, an welchen Wohnungseigentum begruendet ist, in Gebaeuden mit Baubewilligung ab dem 9.5.1945 5) Mietgegenstaende in einem Wirtschaftspark (hier gibt es allerdings die Anwendung der Kaution nicht)
Woraus besteht der Mietzins (§ 15 MRG) ? - Hauptmietzins - Anteil an BK und oeffentl. Abgaben (Grundsteuer) - Anteil fuer besondere Aufwendungen (Gemeinschaftsanlagen) - Entgelt fuer mitvermietete Moebel und sonstige Leistungen des Vermieters - USt
Mietgegenstaende der Ausstattungskategorie A (§ 15a MRG) brauchbarer Zustand, mindestens 30 m2 Nutzflaeche, Hauptraum, Kueche oder Kochnische, Vorraum, WC im Wohnungsinneren, Baderaum oder Badenische im zeitgem. Standard (mit ausreichender Feuchtigkeitsisolierung, ausreichende Groesse, Entlueftung ins Freie nicht jedoch auf den Gang), Zentralheizung oder Etagenheizung oder gleichwertig, zusaetzliches Warmwasser ausserhalb des Bades Kat A - 3,60 seit 1.2.18
Mietgegenstaende der Ausstattungskategorie B (§ 15a MRG) Wie Ausstattungskategorie A nur ohne Mindestgroesse an Nutzflaeche, ohne Heizung, ohne zusaetzlichem Warmwasser Kat B - 2,70 seit 1.2.18
Mietgegenstaende der Ausstattungskategorie C (§ 15a MRG) brauchbarer Zustand und zumindest Wasser und WC im Wohnungsinneren Kat C - 1,80 seit 1.2.18
Mietgegenstaende der Ausstattungskategorie D (§ 15a MRG) Bei Kategorie D Wohnung ist sogar von unbrauchbaren Zustand auszugehen und/oder kein Wasser oder WC im Wohnungsinneren. (Substandardwohnungen) Kat D unbrauchbar - 0,90 seit 1.2.18 Kat D brauchbar - 1,80 seit 1.2.18
Was ist die Ruegeobliegenheit des Mieters? Bei Unbrauchbarkeit der Wohnung oder eines Ausstattungsmerkmales sowie bei nicht zeitgemaesser Badegelegenheit, muss dem Vermieter die Chance zur Verbesserung eingeraeumt werden. (3 Monate Frist ab Anzeige des Mieters, somit darf der Mietzins nicht vorher angefochten werden.)
Was unterliegt nicht der Ruegepflicht? Ausstattungsmerkmale, die garnicht vorhanden waren.
Wo finde ich den freien HMZ? Das bedeutet keine Mietzinsobergrenzen und finden sich wieder in der - Vollausnahme vom MRG - Teilausnahme vom MRG - bei beguenstigter Rueckzahlung von Foerdermitteln nach dem RBG 1971
§ 53 MRG Änderung des Rückzahlungsbegünstigungsgesetzes Das „Rückzahlungsbegünstigungsgesetz“ war ein „Zuckerl“ für die Hausherren aus den 70er- und 80er-Jahren. „Wer eine öffentliche Förderung auf sein Zinshaus offen hatte und diese nach dem RBG frühzeitig zurückbezahlte, darf seither für Wohnungen angemessene oder freie Mietzinse verlangen“. Viele Häuser erhielten nach dem Krieg aus dem Wiederaufbaufonds eine Geldspritze.
Friedenskronenzins Ein Urgestein und österreichisches Unikat ist der „Friedenskronenzins“. Der wurde im letzten Friedensmonat vor dem Ersten Weltkrieg im Juli 1914 festgesetzt. Damit die Hyperinflation während des Krieges – die Preise stiegen um das 14.000-fache – nicht die Wohnungsnot vergrößerte, wurden die Mieten einfach eingefroren. Die Heilige Kuh des Friedenskronenzinses, der auch heute nur bei wenigen Schillingen pro Quadratmeter liegt, wurde praktisch durch das ganze Jahrhundert getragen. Neuvermietungen zu einer Friedenskrone je Nutzwert wie anno dazumal sind lange passé.
Angemessener Mietzins Der Angemessene Mietzins orientiert sich an den Mieten der Umgebung. „Im Zweifelsfall muss man die Miethöhe über einen Sachverständigen feststellen“, Normalerweise ist der Angemessene Mietzins höher als der Richtwert, weswegen er etwa bei besonders großen und gut ausgestatteten Wohnungen über 130 Quadratmeter verlangt werden darf. In solchen Wohnungen vermutet der Gesetzgeber anscheinend Mieter, die sich auch den „Angemessenen“ leisten können.
Wo kann der angemessene HMZ im Vollanwendungsbereich vereinbart werden? (16 MRG Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses) - Geschaeftsraeumlichkeiten - Neubauten ab 9.5.1945 baubewilligt - durch Um- Auf- Ein- oder Zubau neu geschaffenen Mietgegenstaende ab 9.5.1945 baubewilligt - Mietgegenstaende in denkmalgeschuetzten Gebaueden seit 9.5.1945 - Kategorie A und B Wohnungen ab 130 m2 Nutzflaeche mit Neuvermietung innerhalb 6 Monate, wenn Verbesserungsarbeiten dann binnen 18 Monaten - schriftlicher Vereinbarung nach 1 Jahr Mietverhaeltnis - bei beguenstiger Rueckzahlung der Foerderungen nach dem RBG 1987
Wann darf der Richtwermietzins im Vollanwendungsbereich des MRG vereinbart werden? Liegen die Voraussetzungen fuer die Vereinbarung eines angemessenen Mietzinses nicht vor, und handelt es sich auch nicht um eine Kat D Wohnung, so richtet sich die Zulaessigkeit einer HMZ- Vereinbarung nach dem Richtwert und den zulaessigen Zuschlaegen und Abstrichen. mind. Kategorie C Wohnungen. Also alle Altbauten, die vor dem 9.5.1945 baubewilligt wurden. Der Richtwert ist jener Betrag, der fuer die mietrechtliche Normwohnung festgesetzt ist. Wien € 5,58 Niederösterreich € 5,72 Burgenland € 5,09
Anhebung der Kategoriemietzinse aufgrund bestehender Wertsicherungsvereinbarungen. Voraussetzungen? ( § 16 MRG) Vorhandensein einer vertraglichen Wertsicherungsvereinbarung bei bestehenden Kategorieverträgen Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und ist nach dem mietrechtlichen Wirksamwerden (nach dem 1. Februar) abzusenden. Das Schreiben muss spätestens 14 Tage vor dem begehrten Zinstermin beim Mieter einlangen. Kommt das Erhöhungsschreiben dem Mieter später zu, dann wird die Anhebung erst zum nächsten Zahlungstermin wirksam.
Anhebung der Mindestmietzinse gem. § 45 MRG – ehemaliger Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag Bei den Mietzinsen gem. § 45 MRG kann die Anhebung der Beträge w.o. ausgeführt, frühestens ab 1. März 2018 erfolgen, unter der Voraussetzung einer vorangehenden schriftlichen Verständigung des Mieters. Wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass eine vertragliche Wertsicherungsvereinbarung keine Voraussetzung für eine Anpassung ist.
Verwaltungskostenpauschale Mit den Kategoriebeträgen erhöht sich auch die Pauschale für die Auslagen der Verwaltung (§ 22 MRG) auf 3,60 €/m² Nutzfläche und Jahr. Der sich für das Jahr 2018 ergebende Mischsatz beträgt 3,59 €/m².
Deckelungsbetrag bei Mietrechtseintritt Mit den Kategoriebeträgen ändert sich gleichermaßen auch der Deckelungsbetrag für Mietrechtseintritte nicht privilegierter Eintrittsberechtigter (§ 46 Abs.2 MRG) von 3,43 €/m² auf 3,60 €/m² im Monat. (bemessen nach Kat. A)
Was ist die mietrechtliche Normwohnung? entspricht einer Altbauwohnung der Kat. A, mit ordnungsgem. Erhaltungszustand, und durchschnittlicher Lage
Kategorieausgleich Fehlende Ausstattungsmerkmale können durch andere, gleichwertige Merkmale einer höheren Kategorie ersetzt werden. Dies gilt nicht für den brauchbaren Zustand, die zeitgemäße Badegelegenheit, ein mit anderen Mietern gemeinsam zu benützendes WC und Merkmale für die Kategorie A. Gleichwertige Merkmale sind z.B.: Wasserentnahmestelle und Badegelegenheit, nicht aber Wasserentnahmestelle und Vorzimmer.
Kategorieanhebung Wird eine Kategorie-D-Wohnung frei und ist eine Zusammenlegung mit einer benachbarten Kategorie-D-Wohnung baurechtlich zulässig, so hat der Vermieter dies dem Mieter der benachbarten Kategorie-D-Wohnung anzubieten, wenn eine Umgestaltung in eine Kategorie-C-Wohnung möglich ist. (Anbotspflicht § 5 MRG)
Möbelmiete/ Inventarmiete – Gesetzliche Regelungen Vermieter können für möblierte Wohnungen eine zusätzliche Inventarmiete verlangen. Gilt allerdings nur für Wohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Dazu zählen alle Mietwohnungen, deren Bau vor dem 1. Juli 1953 bewilligt wurde, geförderte Neubauten, die nach dem 30. Juni 1953 errichtet wurden und Eigentumswohnungen mit Baubewilligung vor dem 8. Mai 1945. Möbelmiete muss gesondert vereinbart werden. Berechnung: Die Anschaffungskosten der Möbel werden durch ihre geschätzte Restnutzungsdauer dividiert. Hinzu kommt ein Gewinnzuschlag für den Vermieter – in der Regel zwölf Prozent der errechneten monatlichen Miete für die Einrichtungsgegenstände. (20% Besteuerung)
Geltungsbereich Wohnungskategorien Die Wohnungskategorien gelten für Altbauwohnungen, bei denen die Mietverträge zwischen dem 1. Jänner 1982 und dem 28. Februar 1994 abgeschlossen wurden.
36 WEG 2002 Ausschließung von Wohnungseigentümern Ein Wohnungseigentümer ist auf Klage der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer aus der Gemeinschaft auszuschließen. Die Ausschlussklage ist im Grundbuch anzumerken; diese Anmerkung hat die Rechtsfolge des § 61 Abs. 2 GBG 1955. Nach Ablauf von drei Monaten nach dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils kann auf Antrag eines Wohnungs-eigentümers die Versteigerung des Miteigentumsanteils und des damit verbundenen Wohnungseigentums nach den Bestimmungen der Exekutionsordnung über die Zwangsversteigerung durchgeführt werden.
§ 35 WEG 2002 Erlöschen des Wohnungseigentums; Aufhebung der Gemeinschaft des Eigentums Das Wohnungseigentum erlischt durch den Untergang des Gegenstands des Wohnungseigentums oder durch die Einverleibung der Löschung auf Grund eines Verzichts des Wohnungseigentümers.
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