Erstellt von Esra Gunduz
vor mehr als 6 Jahre
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Frage | Antworten |
Folgen fehlerhafter Produkte | -nicht rechtlich: wissenschaftliche Verluste (Einbußen an Umsatz, Marktstellung, Image) -rechtlich: Zivilrecht -> Garantiehaftung, Gewährleistung, Produkthaftung Strafrecht -> strafrechtliche Produktverantwortung |
Vertragstypen (4) | Kaufvertrag: existierende Sache Werkvertag: die Sache ist erst noch zu erstellen, die Sache existiert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht Werklieferungsvertrag: Herstellung und Lieferung bewegender Sache Dienstvertrag: Aufwand wird bezahlt (unabhängig vom Erfolg) |
Gewährleitung | Beim existierende Kauf- oder Werkvertrag ist der Käufer im Fall einer Sachmangel (Ist Beschaffenheit entspricht nicht der Soll-Beschaffenheit) zunächst Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung, Neulieferung), nach dem Fristablauf auf Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz, Ersatz der erforderlichen Anwendungen (Werksvertag) |
Gewährleistung -Schema | |
Produkthaftung -Voraussetzung -Folge | Es muss ein Schaden als Folge eines fehlerhaften Produkts mit Ursächlichkeit des Fehlers für den Schaden bestehen. Ersatz des Schadens, der durch die mangelhafte Sache entstanden ist. |
Wege zur Minimierung des Produktrisikos | vorbeugende Schadensverhütung: -betriebliche Organisation (Info.sys., QM) -Produktsicherheit (tech. Fehlerfreiheit) Begrenzen / Verlagern der Schadensfolgen: -Vertragsgestaltung (Lieferspezifikation) -Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) |
QM nach rechtlichen Anforderungen |
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