Erstellt von Vreni Künzle
vor fast 6 Jahre
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Frage | Antworten |
Mantelhandel | Verkauf der Beteiligungsrechte an einer inaktiven bzw. in flüssigen Form gebrachtes UN |
Vorteile eines Mantelhandels | - schnelle Handlungsfähigkeit - Bekanntheitsgrad - Anonymität |
Das Reinvermögen des Mantels unteliegt... | der Emissionsabgabe StG Art. 8 Abs. 1 lit. c |
Verkäufer Privatvermögen | Besteuerung Liquidationsüberschuss DBG Art. 20 Abs. 1 lit. c |
Käufer Privatvermögen | Ein Bilanzverlust wird mit künftigen Gewinnen aufgefüllt. Dies stellt einen beweglichen Vermögensertrag dar. DBG Art. 20 Abs. 1 lit. c |
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