Erstellt von Sheila Huber
vor etwa 6 Jahre
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Frage | Antworten |
Prokura= Ermächtigt zu.. | ... allen üblichen Handlungen (irgend) eines Unternehmens |
Prokurist darf nicht: 5Pkt | •Grundstücke nicht Verkaufen/Belasten •Unternehmen Verkaufen •Neue Gesellschafter aufnehmen •Prokuristen Ernennen •Bilanz/Inventar Unterschreiben |
Eintragung ins Firmenbuch? | Ja |
Erteilung Prokura/ Handlungsvollmacht? | Eigentümer/ Gesellschafter |
Unterschrift Prokura? | ppa. Vor Nachname |
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