EI: Europäische Binnenmarkt Ü2

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Karteikarten am EI: Europäische Binnenmarkt Ü2 , erstellt von isa wagner am 15/02/2019.
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
4 Grundfreiheiten des Binnenmarktes -Freier Warenverkehr -Freier Dienstleisungsv. -Fr. Kapitalv. -Fr. Personenv.
Freier Warenverkehr -Wegfall der Grenzkontrollen -Harmonisierung und gegens. Anerkennung von Normen u. Vorschriften -MWST-Harmonisierung
Freier Dienstleistungsverkehr -Liberalisierung der Finanzmärkte -Harmonisierung der Banken u. Versicherungsaufsicht -Öffnung der Transport-u. Telekommunikationsmärkte
Freier Kapitalverkehr -Größere Freizügigkeit für Geld und Kapitalbewegungen -Gemeinsamer Markt für Finanzdienstleistungen -Liberalisierung des Wertpapiermarktes
Freier Personenverkehr -Wegfall der Grenzkontrollen -Niederlassungs und Beschäftigungsfreiheit der Bürger -Verstärkte Außenkontrollen
Freier Güter- und Dienstleistungshandel im EU-Binnenmarkt Nicht-tarifäre Handelshemmnisse: • -Produktnormen (Bestimmungslandprinzip) • -Prüf- und Zulassungsverfahren •- Öffentliche Auftragsvergabe (ca. 16% des EU-BIP) •- Steuerliche Diskriminierung -• Kapital- und Zahlungsverkehr •- Grenzformalitäten •- Patentschutz etc.
Freier Güter- und Dienstleistungshandel im EU-Binnenmarkt 2 Abbau nicht-tarifärer Barrieren: •- Gegenseitige Anerkennung von Normen (Ursprungslandprinzip) •- Mindeststandards (Produkte, Prozesse) -Europ. Wettbewerbspolitik
Vorteile des Ursprungslandprinzips und Mindeststandards • Vorteile des Ursprungslandprinzips – Größere Produktvielfalt hinsichtlich Qualität und Preis – Verzicht auf lange Harmonisierungsverfahren – politische Durchsetzbarkeit des Binnenmarktes • Um der Gefahr des Markteintritts gefährlicher Produkte entgegenzutreten, werden Mindeststandards gesetzt. – Arzneiprodukte – Lebensmittel
Dienstleistungsfreiheit •- bezieht sich v.a. auf die MOBILITÄT DES PRODUKTS und nicht des Produktionsfaktors Arbeit -insofern ist sie an sich keine Personenfreiheit, sondern weist eher Parallelen zur Warenverkehrsfreiheit auf ->deshalb wird die DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT mit der WARENVERKEHRSFREIHEIT zur Gruppe der PRODUKTVERKEHRSFREIHEITEN zusammengefasst
Dienstleistungsfreiheit aktuell • Fortschritt der Dienstleistungsfreiheit nur langsam: – Dienstleistungsliberalisierung wurde nur langsam vorangetrieben – Barrieren: • (Ortsgebunden) • (Sprachbarriere) – Es gibt keine starke Lobby in Brüssel – Es gibt wenige, unvollständige statistische Daten zu DL -> Forschung in diesem Bereich nicht stark ausgeprägt
Zusammenfassung •- Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts sind: freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehrt, freier Kapitalverkehr und freier Personenverkehr -Bestimmungsland- und Ursprungslandprinzip. In der EU gilt das Ursprungslandprinzip -Der europäische Binnenmarkt für Güter ist weitgehend realisiert. Auch der Dienstleistungssektor (DL wird zu Produktverkehrsfreiheit gezählt) ist mehr und mehr integriert (Dienstleistungsrichtlinie – nach Bolkestein-Entwurf) •- Bekannteste EuGH Urteile für –> freien Warenverkehr: Cassis de Dijon – >Dienstleistungsfreiheit: Säger
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