Erstellt von isa wagner
vor fast 6 Jahre
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Frage | Antworten |
4 Grundfreiheiten des Binnenmarktes | -Freier Warenverkehr -Freier Dienstleisungsv. -Fr. Kapitalv. -Fr. Personenv. |
Freier Warenverkehr | -Wegfall der Grenzkontrollen -Harmonisierung und gegens. Anerkennung von Normen u. Vorschriften -MWST-Harmonisierung |
Freier Dienstleistungsverkehr | -Liberalisierung der Finanzmärkte -Harmonisierung der Banken u. Versicherungsaufsicht -Öffnung der Transport-u. Telekommunikationsmärkte |
Freier Kapitalverkehr | -Größere Freizügigkeit für Geld und Kapitalbewegungen -Gemeinsamer Markt für Finanzdienstleistungen -Liberalisierung des Wertpapiermarktes |
Freier Personenverkehr | -Wegfall der Grenzkontrollen -Niederlassungs und Beschäftigungsfreiheit der Bürger -Verstärkte Außenkontrollen |
Freier Güter- und Dienstleistungshandel im EU-Binnenmarkt | Nicht-tarifäre Handelshemmnisse: -Produktnormen (Bestimmungslandprinzip) -Prüf- und Zulassungsverfahren - Öffentliche Auftragsvergabe (ca. 16% des EU-BIP) - Steuerliche Diskriminierung - Kapital- und Zahlungsverkehr - Grenzformalitäten - Patentschutz etc. |
Freier Güter- und Dienstleistungshandel im EU-Binnenmarkt 2 | Abbau nicht-tarifärer Barrieren: - Gegenseitige Anerkennung von Normen (Ursprungslandprinzip) - Mindeststandards (Produkte, Prozesse) -Europ. Wettbewerbspolitik |
Vorteile des Ursprungslandprinzips und Mindeststandards | Vorteile des Ursprungslandprinzips – Größere Produktvielfalt hinsichtlich Qualität und Preis – Verzicht auf lange Harmonisierungsverfahren – politische Durchsetzbarkeit des Binnenmarktes Um der Gefahr des Markteintritts gefährlicher Produkte entgegenzutreten, werden Mindeststandards gesetzt. – Arzneiprodukte – Lebensmittel |
Dienstleistungsfreiheit | - bezieht sich v.a. auf die MOBILITÄT DES PRODUKTS und nicht des Produktionsfaktors Arbeit -insofern ist sie an sich keine Personenfreiheit, sondern weist eher Parallelen zur Warenverkehrsfreiheit auf ->deshalb wird die DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT mit der WARENVERKEHRSFREIHEIT zur Gruppe der PRODUKTVERKEHRSFREIHEITEN zusammengefasst |
Dienstleistungsfreiheit aktuell | Fortschritt der Dienstleistungsfreiheit nur langsam: – Dienstleistungsliberalisierung wurde nur langsam vorangetrieben – Barrieren: (Ortsgebunden) (Sprachbarriere) – Es gibt keine starke Lobby in Brüssel – Es gibt wenige, unvollständige statistische Daten zu DL -> Forschung in diesem Bereich nicht stark ausgeprägt |
Zusammenfassung | - Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts sind: freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehrt, freier Kapitalverkehr und freier Personenverkehr -Bestimmungsland- und Ursprungslandprinzip. In der EU gilt das Ursprungslandprinzip -Der europäische Binnenmarkt für Güter ist weitgehend realisiert. Auch der Dienstleistungssektor (DL wird zu Produktverkehrsfreiheit gezählt) ist mehr und mehr integriert (Dienstleistungsrichtlinie – nach Bolkestein-Entwurf) - Bekannteste EuGH Urteile für –> freien Warenverkehr: Cassis de Dijon – >Dienstleistungsfreiheit: Säger |
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