LOHNABRECHNUNG und FERIEN

Beschreibung

Sämtliche Begriffe rund um die Abzüge auf der Lohnabrechnung ohne BVG.
Cordula Schneckenburger
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Cordula Schneckenburger
Erstellt von Cordula Schneckenburger vor mehr als 4 Jahre
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Bruttolohn Das ist der Lohn, der mir vertraglich zugesichert ist.
Nettolohn Das ist der Anteil des Lohnes, der mir auf das Lohnkonto überwiesen wird.
Obligatorische Sozialversicherung für den Fall, dass ich arbeitslos werde. Alle Erwerbstätigen bezahlen von ihrem Bruttolohn einen Teil in diese Versicherung. Arbeitslosenversicherung ALV
Obligatorische Sozialversicherung fürs Alter, wenn ich nicht mehr erwerbstätig bin. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen den gleichen Anteil von meinem Bruttolohn in diese Versicherung ein. Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung AHV
Invalidenversicherung IV Obligatorische Sozialversicherung für den Fall, dass ich arbeitsunfähig werde. Von meinem Bruttolohn bezahle ich einen Teil davon in diese Versicherung ein; mein Arbeitgeber bezahlt den gleichen Betrag für mich ein.
Erwerbsersatz-Ordnung EO Obligatorische Versicherung für den Erwerbsausfall bei Mutterschaft, Militärpflicht oder bspw. Einsätze bei Jugend&Sport. Ein Prozentsatz meines Bruttolohnes wird zusammen mit den Beiträgen für AHV und IV einbezahlt.
Berufsunfallversicherung BU Obligatorische Versicherung, die der Arbeitgeber für mich abschliessen muss. Sie kommt zum Zug, wenn ich am Arbeitsplatz infolge eines Unfalls verletzt bin.
Nichtberufsunfallversicherung NBU Obligatorische Versicherung, die ich bezahlen muss. Der Arbeitgeber schliesst sie in der Regel für mich ab und zieht mir den Beitrag von meinem Bruttolohn ab.
Diese freiwillige Versicherung garantiert bei Krankheit eine längere Lohnfortzahlung als es das gesetzliche Minimum verlangt. Kranken-Taggeld-Versicherung KTV
Diese Anzahl Ferienwochen stehen mir als BL zu, wenn ich noch keine 20 Jahre alt bin. 5 Wochen Ferien Obligationenrecht OR Artikel 329a Absatz 1
Obligationenrecht OR Artikel 329e Absatz 1 "Jugendarbeit" Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Altersjahr für unentgeltliche Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit oder Weiterbildung (J&S) Urlaub bis zu einer Arbeitswoche zu gewähren.
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