Erstellt von Andreas Gülk
vor mehr als 3 Jahre
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Frage | Antworten |
Was steht im §1 der StVO | (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. |
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