Allgemeine 2 - Teil 10 (Bestrafungslernen)

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Lena Paisdzior
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Lena Paisdzior
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Mechanismen der Bestrafung • Bestrafung Typ1: gekennzeichnet durch die Präsentation eines Reizes und einer daraufhin einsetzenden Verringerung der Verhaltensrate • Bsp.: Anfassen der Herdplatte =>Schmerz • Faktoren der Wirksamkeit von Bestrafung: - Intensität - Unmittelbarkeit - Bestrafungsplan - Verhaltensmotivation - Verfügbarkeit alternativen Verhaltens - Bestrafung als diskriminativer Hinweisreiz • Unterbrechen des positiven Zustands, Zufügen von negativem Stimulus
Bestrafungsexperiment Skinner (1938) -ABB
Bestrafungsexperiment Skinner (1938) • Ratten lernten, Hebel zu drücken, dann a) Löschung b) Bestrafung der Reaktion (Hebel wird aversiv: Elektroschock) • Schocks führen zu schnellerem Absinken der Verhaltensrate, aber irgendwann Angleichung der Kurven • Skinner: Nur vorübergehende Unterdrückung -> Bestrafung ist keine effektive Form der Verhaltenskontrolle
Randbedingungen von Strafe -intensiv -bei zu schwacher Bestrafung tritt Gewöhnung auf -> Habituation an Strafe -Wenn schon Bestrafung, dann gleich mit voller Intensität -Bsp.: Tauben wurden zunächst konditioniert eine Taste zu picken. Anschließend wurde das Picken mit einem Schock bestraft. Bei konstanter Stärke reichten 80V, um bei Tauben ein Tastenpicken völlig zum Verschwinden zu bringen. Bei anfangs geringer Stärke waren am Ende 130V nötig
Randbedingungen von Strafe - unmittelbar -kontingent -direkter Zusammenhang zwischen der Unmittelbarkeit und der Verhaltensunterdrückung -Bei Tauben wurde der Zeitpunkt der Bestrafung zwischen 0 und 60s variiert ->Verhaltensreduktion = f(Unmittelbarkeit) -Prinzip? => wenn Bestrafung, dann sofort -Institutionalisierte Strafen: –> bestrafen oft gar nicht, sondern drohen Bestrafung an =>Abmahnungen ->Verurteilungen auf Bewährung ->(Bei manchen Leuten wirkt das, weil sie negative Konsequenzen kognitiv antizipieren - bei anderen nicht)
Randbedingungen von Strafe -konsequent -„Bestrafungspläne“ als Gegenstück zu Verstärkerplänen -Kontinuierliche Bestrafung führt zu schnellerem Erfolg als intermittierende -FI Plan: Reduktion am Ende des Intervalls am größten -FR Plan: Reduktion nach 70-90% der Quote am größten (immer noch ganz schön aufwendig)
weitere Bedingungen: Verhaltensmotivation -Motivierte Tiere müssen stärker bestraft werden als weniger motivierte Tiere - Bestrafung muss höher sein als intrinsische Motivation -Bsp.: Azrin & Holz (1966) -> hungrige Tauben ertrugen stärkere Schocks als wenig hungrige Tauben -Bedeutung für die Praxis: Wenn man es schafft, den Verstärker für das unerwünschte Verhalten abzuwerten (weniger attraktiv zu machen), dann braucht man weniger Bestrafung
weitere Bedingungen: Verfügbarkeit alternativer Verhaltensweisen -Wenn alternative Verhaltensweisen verfügbar sind, die verstärkt werden, gelingt die Bestrafung schnell -Motivation ändern durch Anbieten einer Alternative -Bsp.: Azrin und Holz (1966) -> Tauben werden bei Picken-für-Futter bestraft; sie reduzieren ihr Verhalten um 100%, wenn sie eine alternative Taste haben (sonst nur um 10%) -Bedeutung für die Praxis: wichtig für Erziehung und Therapie: Bestrafung des Problemverhaltens stellt Verstärker für alternative Verhaltensweisen dar -> Aufbau von positivem Verhalten
weitere Bedingungen: Bestrafung als diskriminierender Hinweisreiz - Bestrafung selbst kann ein diskriminativer Hinweisreiz für weiteres Verhalten sein -Bsp.: Azrin und Holz (1961) -> Eine Taube, die nur während Phasen mit Schocks Futter bekam, wird nach einem Schock die Verhaltensrate erhöhen (Fressen muss ich ja doch … und zwar jetzt schnell … Schock “soll sich wenigstens lohnen” …) -Bedeutung für die Praxis: Erklärt möglicherweise manche Fälle von selbstschädigendem Verhalten, das zu Aufmerksamkeit und Mitgefühl führt (z.B. Ritzen) =>sekundärer Krankheitsgewinn
Zusammenfassung Randbedingungen von Strafe -Bestrafung ist umso effektiver, desto intensiver der Bestrafungsreiz ist -Unmittelbare Bestrafung ist effektiver als zeitverzögerte -Kontinuierliche Bestrafung (jedes Verhalten wird bestraft) führt zu einer schnelleren und deutlicheren Verhaltensreduktion als intermittierende Bestrafung -Bestrafung bei geringer Motivation zur Ausführung des unerwünschten Verhaltens effektiver als bei hoher -Bestrafung ist viel effektiver, wenn ein Alternativverhalten in Aussicht gestellt wird
Nachteile von Bestrafung -emotionale Nebenwirkungen -Verhaltenshemmung -Interferenz -Überwachen des Verhaltens -Umgehung von Strafen -Aggression - Bestrafung funktioniert zwar, hat aber viele Nachteile - Man lernt z.B. eher Dinge wie sich nicht erwischen zu lassen - Rechtssystem: Assoziation zwischen Bestrafung und Bestrafendem statt Tat („Scheiß Bullen“) - Paradoxe Wirkung negativer Info: Negation ist schwierig zu verarbeiten und lenkt Aufmerksamkeit auf das Verbotene ->Fehlen von Alternativen =>Aufmerksamkeitslenkung auf erwünschtes Verhalten und die damit verbundenen positiven Konsequenzen erscheint effektiver
Emotionale Nebenwirkungen Verhaltenshemmung -Angst, Wut -Hilflosigkeit -Es muss klar sein, welches Verhalten genau bestraft wird, sonst kann es zu einer allgemeinen Verringerung von Verhalten kommen (siehe gelernte Hilflosigkeit ...) ->Bsp: Lehrer sagt "stell nicht so eine dumme Frage" aber Schüler weiß gar nicht welche Fragen dumm sind
Interferenz Überwachung des Verhaltens Studenten machten mehr Fehler in einer Gedächtnisaufgabe, wenn jeder Fehler geschockt, als wenn jeder Fehler per Ton gemeldet wird -meist eher schwer -Asymmetrie von Verstärkung und Bestrafung: Wenn Kind eine Verstärkung will, wird es sein Verhalten berichten, bei Vergehen eher nicht -Menschen machen Dinge heimlich
Umgehung von Strafen Aggression -z.B.: Ratte, die sich auf den Rücken legte, während sie den Hebel drückte, weil ihr Fell als Isolierung gegen den Schock wirkte (Azrin & Holz 1966) -z.B.: Ratten, die solange friedlich miteinander auskamen, bis man begann, ihnen Elektroschocks zu geben -ggf. wirkt auch der Strafende aggressiv
Bestrafung in der Praxis • Menschen investieren Geld, um andere ‚unfaire Mitspieler‘ zu bestrafen, ohne davon selbst direkt zu profitieren ->Steuern zahlen für die „Polizei“ • Menschen erwarten Fairness und finden Bestrafung daher gut • „altruistische Bestrafung“ • Doch welche Bestrafungen erkennen wir an?
Fazit: Bestrafung Typ 1 • Viele Nachteile: wenn Verstärkung möglich ist, sollte eher darauf zurückgegriffen werden • Vorteile: Wenn das Verhalten erst einmal reduziert ist, braucht man keine „Verstärkung“ mehr • „Punishment happens. To ignore a natural phenomenon and its implications for a technology of behavior is akin to ignoring the physical nature of the universe” ->Die Welt ist eben so, es gibt auch aversive Zustände • Viele Fragen betreffend Bestrafung einfach nicht ausreichend erforscht • Die meisten Menschen glauben, dass manche Dinge „verboten und bestraft gehören“ – es gibt vor allem Unterschiede darin, was das sein soll („Kiffen“ vs „Rasen“) • Bestrafung Typ 2 gilt als weniger problematisch und ist deswegen akzeptierter als das aktive Zufügen negativer Konsequenzen (insbesondere Schmerzreize) -> Probleme der alternativen Verhaltensweisen, Verh. Motivation, Überwachung aber ggfs. Ähnlich
Praxis: Verhaltensreduktion in der Verhaltenstherapie • Ziel: Verlangsamung, Verringerung oder Beseitigung eines unerwünschten Verhaltens 1) Reduktion kontrollierbaren Verhaltens -z.B. Schimpfen - Wirksam, aber kann auch als Verstärker (Aufmerksamkeit?) dienen ->Beispiel: Lehrer erzielten bessere Erfolge, wenn Ermahnungen leise ausgesprochen wurden 2) Reduktion automatischen Verhaltens -z.B. Bruxismus – Zähneknirschen im Schlaf (5%) -> Patient bekam ein lautes Geräusch für jedes Knirschen, das Knirschen ging daraufhin um 30% zurück 3) Verhaltenskosten in Token-Economies -z.B. Wertmarken abgeben
Praxis: Verhaltensreduktion in der Verhaltenstherapie 4) Time-out -Zeit, in der der Verstärker nicht verfügbar ist 5) Überkorrektur -Strafarbeiten: Soll aufwendiger sein als Missetat, im Idealfall Wiedergutmachung 6) Extinktion -Löschung: Häufig ist Aufmerksamkeit ein Verstärker für unerwünschtes Verhalten -Häufig wird Problemverhalten negativ verstärkt, indem sich die Person unerwünschten Aktivitäten entzieht (z.B. Schule schwänzen) -In jedem Fall müssen die Kontingenzen eliminiert werden, so dass Extinktion eintreten kann (evtl. mit Reaktionsverhinderung) ->Bsp.:Wenn etwa ein Kind an der Supermarktkasse schreit und tobt, um eine Süßigkeit zu bekommen, können die Eltern das Verhalten verstärken, indem sie es kaufen oder es löschen, indem sie dies nicht tun.
Praxis: Verhaltensreduktion in der Verhaltenstherapie 7) Verstärkung von Alternativen -Die beste Option (nach Meinung vieler) -Verhaltensreduktion durch die Verstärkung eines Alternativverhaltens -z.B.: Wenn ein Kind für das Draußen-Spielen verstärkt wird, reduziert sich gleichzeitig das unerwünschte Fernsehen 8) Sättigung - Wenn man den Verstärker nicht eliminieren kann, kann man versuchen seinen Wert durch Sättigung zu verringern -Bsp.: Das Horten von Handtüchern bei einer Schizophreniepatientin nahm ab, als die Pfleger ihr beim Horten halfen. Bei N=600 fing sie an, die Handtücher selber wegzubringen und hörte völlig mit dem Horten auf -Man muss sicher sein, dass Sättigung erreicht werden kann -Nicht geeignet bei Suchtpatienten ->Alkohol würde Patient ggf. sogar töten
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