Organstreitverfahren

Beschreibung

Zwischenprüfung Verfassungsrecht I Karteikarten am Organstreitverfahren, erstellt von Clara Bergau am 27/08/2015.
Clara Bergau
Karteikarten von Clara Bergau, aktualisiert more than 1 year ago
Clara Bergau
Erstellt von Clara Bergau vor mehr als 9 Jahre
5
0

Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
Organsteitverfahren Art. 93 I Nr.1 GG §§ 13 Nr.5, 63 ff BVerfGG .
l Zulässigkeit Art. 93 I Nr.1 GG §§ 13 I Nr.5, 63 ff BVerfGG Der Antrag müsste zunächst zulässig sein. Zulässig ist dieser, sofern das BVerfG zuständig ist und die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen.
1. Zuständigkeit des BVerfG Art. 93 I Nr.1 GG § 13 I Nr.5 BVerfGG Das BVerfG müsste zuständig sein. Die Zuständigkeit ergibt sich aus Art. 93 I Nr.1 GG, § 13 I Nr.5 BVerfGG
2. Beteiligtenfähigkeit Sowohl der Antragsgegner als auch der Antragsteller müssten beteiligtenfähig sein.
a. Antragsteller Der "X" müsste in einem Organstreitverfahren beteiligtenfähig sein. Gem Art. 93 I Nr.1 GG i.V.m. § 63 BVerfG sind neben anderen obersten Bundesorganen auch der BT & Teile des Organs, welche im GG od. in der GOBT mit eigenen Rechten ausgestattet sind, beteiligtenfähig
b. Antragsgegner Beteiligtenfähig könnte "Y" als Antragsgegner sein. Die Beteiligtenfähigkeit des Antragsgegners ergibt sich aus Art. 93 I Nr.1 GG und § 63 BVerfGG
3. Antragsgegenstand § 64 I BVerfGG Jede Maßnahme od. jedes Unterlassen des Antragsgegners, welches rechtserheblich ist, ist gem. § 64 I BVerfG tauglicher Antragsgegenstand eines Organstreitverfahrens
4. Antragsbefugnis § 64 II BVerfGG Des Weiteren müsste "X" auch antragsbefugt sein
5. Form und Frist §§ 23 I, 64 II, III BVerfGG Das Organstreitverfahren müsste auch form- und fristgerecht von "X" erhoben worden werden. Nach § 23 I, 64 II BVerfG ist das Organstreitverfahren schriftlich und begründet mit der Bezeichnung des verletzten Grundrechts einzuleiten. § 64 III verlangt eine 6-monatige Frist, welche erst mit Verkündung des Gesetzes beginnt.
6. Zwischenergebnis .
II. Begründetheit § 67 BVerfGG Der Antrag müsste zudem auch begründet sein. Begründet ist ein Antrag dasnn, wenn die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners gegen eine Bestimmung des GG verstößt und der Antragsteller dadurch in seinen Rechten verletzt wird.
Zusammenfassung anzeigen Zusammenfassung ausblenden

ähnlicher Inhalt

Französisch Vokabeln Découvertes 1, Leçon 1, Karteikarten
AntonS
Gedichtanalyse
AntonS
Zeiten Englisch
anna.grillborzer0656
Altenpflege Prüfungsfragen II
anna.grillborzer0656
BKF C95 (Fragen der Ziffern 3a - 3g)
Harald Koenig
Wortschatz Französisch 3. Gesundheit und Medizin
l_u_n_a_19
Methoden der Stratigraphie
Weltraumkatze Fanroth
Chirurgie Kl. Wdk Vetie
Anne Käfer
Vetie Tierhygiene und Tierhaltung Übungsfragen 2019/2020
Maite J
Vetie Chirurgie 2019
Péroline de Gail
Vetie - Patho - 2014
steff Müller