Erstellt von Florian Fröde
vor mehr als 2 Jahre
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Frage | Antworten |
Lernkarten SGB XI | |
Definition Pflegebedürftigkeits- begriff | -gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten -Hilfe durch andere bedürfen -körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können -für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen. |
6 Bereiche der Pflegebedürftigkeit | |
Erhebung des Pflegebedarfs | Geschieht in der Regel durch den MDK (oder unabhängige Gutachter) mittels eines geeigneten Begutachtungsassessments. Orientierung ist am NBA (Neues Begutachtungsassessment) möglich. |
Einteilung der Pflegegrade | |
Arten der Leistung | - Pflegegeldleistung - Pflegesachleistung - Kombinationsleistung - Vollstationäre Pflege - Teilstationäre Pflege - Kurzzeitpflege |
Wirtschaftlichkeitsgebot (§29 SGB XI) | Die Leistungen müssen wirksam und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Diese können von der PK abgelehnt werden bzw. die Finanzierung wird nicht übernommen. |
Aufgaben ambulanter Pflegedienste | Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei der Pflege in der eigenen Häuslichkeit. Umfasst direkte Hilfen, Anleitung und Beratung. |
Möglichkeiten der Leistung ambulanter Pflegedienste | - direkte Pflegeleistungen - Hauswirtschaftliche Leistungen - Pflegeberatung - Beratung bei beantragtem Pflegegeld - Anleitung pflegender Angehöriger |
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