Recht 1 - I: Aufbau/Entstehung von Rechtsnormen

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Grundlage für alles GG von 1949
Bundesrepublik Deutschland ist Rechtsstatt: Alle gleiches Recht, Keine Strafe ohne Gesetzt Gewaltenteilung Sozialstaat: Mitverantwortung des Volkes Bundesstaat: Gliedstaaten/Länder eigene Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichte (im Rahmen d. GG & Landesverfassung) Republik: Gewähltes und abwählbares Staatsoberhaupt
Top-Worte u in der Prüfung zu glänzen Hoheitliche Tätigkeit Betrauung Sicherheit Vorschriftsmäßigkeit Der aaSoP/PI ist hoheitlich tätig
GG-Top Merken! 1 - Grundrecht 2 - Bund + Land 3 - Gewalten 4 - Verfassungsorgane 5€ - Finanzwesen
Gewaltenteilung Art. 80 GG
Reihenfolge Hierarchie Gesetzte etc. 1) Grundgesetzt 1949 / Verfassungsrang / oberste Ebene (Art. 2: Körperliche Unversehrtheit) 2) Gesetze (Strafverkehrsgesetz STVG/StGB/BGB/Mautgesetz) 3) Verordnungen ( StVZO/StVO/FEV/FZV) 4) Erlass, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften
Rechtsarten Privatrecht Öffentliches Recht Fiskalisches Handeln
Privatrecht Parteien sind Gleichrangig (Vertragsrecht, Arbeitsrechts)
Öffentliches Recht Über-/Unterordnung (Verfassungsrechts, Verwaltungsrechts, Strafrecht) §29!!!! Das Straßenverkehrsrecht ist öffentliches Recht und gehört zum Verwaltungsrecht
Fiskalisches Handeln Öffentl. Rechtsperson handelt privat Wenn Richter dem Azubi sagt, geht im Laden Papier kaufen (Handelsrechts) Wenn Polizei ein Auto kauf (Handel mit Autohaus)
Förmliches Gesetzgebungsverfahren 1. Gesetz Initiative Bundesregierung Bundestag Bundesrat 2. Behandlung im Bundestag 3 Lesungen Zustimmung Bundesregierung 3. Behandlung im Bundesrat Zustimmung 4. Abschlussverfahren Gegenzeichnen Bundeskanzler od. Bundesminister Ausfertigung durch Unterschreiben Bundespräsident 5. Veröffentlichung Verkündung im Bundesgesetzblatt
Mehrheitsprinzip Relative MH: Am meisten Stimmen, ohne Limit Absolute MH: mind. 50% +1 Stimme 2/3 MH: mind. 66,6%
Staatorgane Bundesrat Bundestag Bundesverfassungsgericht Bundespräsident Bundesregierung (mit Bundeskanzler) Staatsorgane + Bundesversammlung Verfassungsorgane
Bundestag Erlass von Gesetzen ; Gesetzesinitiative ; Untersuchungsausschuss, Höchste Organ der Legislativen, Wählt BK
Bundesrat: Mitwirken der Länder bei der Gesetzgebung ; Gesetzesinitiative; Zustimmung/Anhörung Gesetze
Bundespräsident: Zeichnet Gesetze gegen; Völkerrechtliche Vertreter der BRD; schließt Rechtswirkende Verträge mit anderen Ländern; Recht zur Begnadigung, Schlägt Bundeskanzler vor, Nicht Regieren, sondern repräsentiert.
Bundesregierung: besteht aus Kanzler und Minister; Richtlinien der Politik; Minister sind für ihr Resort verantwortlich; Gesetzesinitiative
Bundesversammlung = 50% aus Bundestag und 50% aus Landesparlament. Wählt Bundespräsident
Bundeskanzler Schlägt Minister vor, Leitet Kabinett
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