Erstellt von Davor Gabler
vor fast 9 Jahre
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Frage | Antworten |
konkrete Gefahr | Lebenssachverhalt, der bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden an einem Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führen wird. |
gegenwärtige Gefahr | eine im Einzelfall andauernde oder unmittelbar bevorstehnde Gefahr, für ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung. |
gegenwärtige erhebliche Gefahr (dringende Gefahr) | eine im Einzelfall andauernde oder unmittelbar bevorstehnde Gefahr für eines oder mehrerer bedeutsamer Rechtsgüter, wie Leib, Leben, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder den Bestand des Staates. |
Anscheinsgefahr | Liegt vor, wenn ein besonnener, sachkundiger und fähiger Beamter aus der ex-ante Perspektive in einer konkreten Situation von einer Gefahr ausgehen durfte, die sich im Nachhinein aber als ungefährlich herausstellt. Die Anscheinsgefahr steht einer tatsächlichen Gefahr gleich. |
Scheingefahr/Putativgefahr | Im Gegensatz zur Anscheinsgefahr spricht man von einer Scheingefahr, wenn der Beamte in vorwerfbar irriger Weise eine Gefahrenlage angenommen hat, die sich im Nachhinein allerdings als harmlos erweist. Eine auf Putativgefahr gestütze Maßnahme ist rechtswidrig. |
Gefahr im Verzug | GiV ist gegeben, wenn die Einholung einer vorherigen richterlichen Entscheidung den Erfolg der polizeilichen Maßnahmen ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde. |
Tatsachen | Tatsachen sind dem Beweis zugängliche, sinnlich wahrnehmbare Ereignisse oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart. |
tatsächliche Anhaltspunkte | sind wie Tatsachen zu definieren, bedürfen jedoch weniger konkreter Hinweise. Es muss ein Minimalgehalt an begründenden Umständen vorhanden sein. |
Umstand | zu einem Sachverhalt beitragende Einzelheit oder Tatsache. (Duden Definition) |
Verwaltungsakt (gem. §35 VwVfG) | jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. |
Realakt | schlicht hoheitliches Handeln, das nicht auf einen Rechtserfolg, sondern auf einen tatsächlichen Erfolg ausgerichtet ist. ____________________ [Beispiele] - behördliche Auskünfte und Warnungen - Dienst- und Streifefahrten |
unverzüglich | ohne schuldhaftes Zögern. (Legaldefinition §121 BGB) ___________________________ Durst: “Ohne Verzögerung, die sich nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen rechtfertigen lässt.“ |
öffentliche Sicherheit | ...umfasst den Schutz von... 1. gemeinschaftsbezogenen Sicherheitsgütern ““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““ der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, sowie die Gesamtheit der geschriebenen Rechtsordnung ______________________________ 2. individuellen Sicherheitsgütern “““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““ Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und Ehre |
öffentliche Ordnung | umfasst die Gesamtheit der herrschenden sozialen und ethischen (ungeschriebenen) Normen , die für ein gedeihliches Miteinanderleben unentbehrlich sind. |
Freiheitsbeschränkung | Eine Freiheitsbeschränkung liegt vor, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich (tatsächlich und rechtlich) zugänglich ist. [Beispiel] - Platzverweis/Aufenthaltsverbot |
Freiheitsentziehung | Eine Freiheitsentziehung liegt vor, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird. [Beispiel] - Gewahrsamnahme - Sistierung |
sich aufhalten | gewisses Verweilen an einem bestimmten Ort/ sich stationär an einem Ort befinden. Bloßes Durchschreiten reicht nicht aus. (An KBO kontrolliert werden nur Personen, die aus polizeilicher Sicht, aufgrund von Verhalten und äußerem Erscheinungsbild in die “Zielgruppe“ passen) |
Durchsuchung | Durchsuchen ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will. |
Gewahrsamnahme | polizeiliche Maßnahme des vorläufigen Freiheitsentzuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr. |
Sicherstellung | Übergang der Sachherrschaft in hoheitlichen Gewahrsam zum Zwecke der Gefahrenabwehr. |
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