Wirtschaftsrecht

Beschreibung

1. Semester Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht und Bürgerliches Recht zusammengefasst)
Sabrina Heckler
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Sabrina Heckler
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
HGB Handelsgesetzbuch
Fahrlässigkeit Wenn die Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
Vorsätzlichkeit Wenn etwas absichtlich, wissend, wollend oder billigend getan wurde.
Widerrechtlichkeit Wenn etwas widerrechtlich ist, also gegen das Recht/Gesetz.
Ist-Kaufmann Jemand der ein großes Handelsgewerbe betreibt. §1 HGB (auch ohne Handelsregistereintrag §29 HGB)
Kann-Kaufmann Jemand, der sich mit seinem Gewerbe in das Handelsregister eintragen lässt, obwohl er es nicht müsste z. B. weil er nur ein kleines Gewerbe betreibt. §2 HGB
Form-Kaufmann Eine OHG, KG, AG oder GmbH ist aufgrund der Rechtsform ein Kaufmann. §6 HGB
Grundsatz der Formfreiheit Verträge können, wenn nicht genau vorgeschrieben in jeder Form Gültigkeit finden.
Abgrenzungsmöglichkeiten: Was entscheidet, ob ein Gewerbe groß oder klein ist? Abgrenzung nach... Umsatz Bilanzsumme Mitarbeiterzahl Niederlassungen Kaufmännische Buchführung
Gewerbebetrieb Betrieb mit... Gewinnerzielungsabsicht Selbsständigkeit Nachhaltigkeit kein freier Beruf keine Land- und Forstwirtschaft
Schriftform: Sonderfall Telefax Im Rahmen eines Gewerbes wäre ein Fax als Schriftform gültig. Im Rahmen eines privaten Grundes wäre es nicht gültig. Im Zweifel wäre es im Rahmen des Gewerbes.
Tatbestand Wenn... Rechtsgutverletzung Verschulden (Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit) Widerrechtlichkeit
Rechtsfolgen Die Folgen, die ein Tatbestand aufsich hat.
Bücher des BGBs Allgemeiner Teil Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht Erbrecht
Zivilrecht Gleichordnung
Allgemeines Zivilrecht Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Besonderes Zivilrecht Handelsgesetzbuch (HGB) GmbH Gesetz Arbeitsrecht
Öffentliches Recht Hoheitsrechte (Staat, Hochschulen, Länder etc.) Einkommensteuergesetz Umsatzsteuergesetz
Teilbereiche Öffentliches Recht Verfassungsrecht Verwaltungsrecht Strafrecht
Verfassungsrecht Grundgesetz Wahlgesetz Parteigesetz
Verwaltungsrecht Steuerrecht Straßenverkehrsgesetz Baurecht Denkmalschutz Jugendschutzgesetz Sozialgesetzbuch
Strafrecht Stafgesetzbuch (StGB)
Gerichtsbarkeiten Ordentliche-, Arbeits-, Verwaltungs-, Soziale, Finanz-, Gerichtsbarkeit.
Gerichte der Ordentlichen Gerichtsbarkeit Amtsgericht (AG, bis 5.000 Euro Zuständigkeit 600 Euro Streitwert) Landgericht (LG) Oberlandesgericht (OLG) Bundesgerichtshof (BGH)
Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgericht Landesarbeitsgericht (LAG) Bundesarbeitsgericht (BAG)
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsgericht (VG) Oberverwaltungsgericht (OVG) Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Gerichte der Sozialen Gerichtsbarkeit Sozialgericht (SG) Landessozialgericht (LSG) Bundessozialgericht (BSG)
Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit Finanzgericht (FG) Bundesfinanzhof (BFH)
Rechtskräftig Wenn ein Urteil gültig ist, ist es rechtskräftig.
Rechtsmittel Bei velorenem Rechtsstreit - Berufung - Revision
Berufung Sachverhalt wird neu ermittelt und es wird eine Rechtskontrolle durchgeführt.
Revision Reine Rechtskontrolle (Akten werden überprüft) nur bei Grundsätzlicher Bedeutung
Grundsätzliche Bedeutung Es betrifft die Allgemeinheit.
Nichtzulassungsbeschwerde Falls die Rivision abgelehnt wird. Kann beim BGH eingereicht werden.
Bücher des HGBs Handelsstand Handelsgesellschaften Handelsbücher Handelsgeschäfte Seehandel
Handelsgeschäft Ein Geschäft eines Kaufmanns im Rahmen seines Unternehmens.
Vorteile des Kaufmanns §377 als Verkäufer, Prokura möglich, Fälligkeitszinsen möglich §§352 (als Gläubiger), Seriösität/Image
Nachteile des Kaufmanns §377 als Käufer, Buchführungspflicht §238ff., Fälligkeitszinsen als Schuldner §§352, keine Einrede der Vorausklage §349, Kosten für die Eintragung ins HR
Was besagt das Handelsregister? Auskunft über Vertretung und Haftung
Wie wird das Handelsregister geführt? Von den Gerichten (Amtsgerichte, aber nicht alle)
Wer kann in das Handelsregister reingucken? Jeder darf zu Informationszwecken in das HR reingucken (über das Internet)
Was steht im Unternehmsregister? Die Bilanzen der Unternehmen
Abteilungen des Handelsregisters Abteilung A: Einzelkaufleute, OHG, KG Abteilung B: Kapitalgesellschaft, AG, GmbH
GmbH & Co. KG Eine KG, die als Komplementär eine GmbH dahinter stehen hat. Die Kommanditisten sind Menschen.
Willenerkärungen können sein... oder.... Ausdrücklich oder Stillschweigend (konkludent)
Unterschied notarielle Beurkundung und Beglaubigung Beurkundung §311 BGB: Muss durchgelesen und vorgelesen werden, Parteien müssen darüber belehrt werden,... Beglaubigung §12 HGB: Müssen nicht gelesen werden.
E-Mails Entsprechen nicht der Schriftform!
Zugang von Willenserklärungen Willenerklärung muss im Machtbereich des Empfängers sein. Es muss unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden. Spätestens mit der tatsächlichen Kenntnisnahme.
Willenerklärungen Angebot und Annahme Private Willenäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
Zustandekommen von Verträgen Zwei inhaltlich übereinstimmende Willenerklärungen (Angebot und Annahme) müssen ausgetauscht werden.
Gestaltungsrechte Anfechtung Widerruf Kündigung Mahnung
Ausnahmen Grundsatz der Formfreiheit Grundstückskaufverträge brauchen notarielle Beurkundung (§311b BGB) Bürgschaftsverträge die nicht im Sinne eines Handelsgeschäfts sind müssen schriftlich gemacht werden (§766 S.1 BGB)
Scheingeschäfte §117 BGB: Willenerkärungen, die nur zum Schein gemacht werden, sind nichtig.
Nichtigkeit wegen Formmangel §125 BGB: Er Rechtsgeschäft, das nicht die gesetzlich vorgeschriebene Form hat ist nichtig.
Schriftform §126 BGB: Unterzeichnung eigenhändig durch Namensunterschrift oder notariell beglaubigtes Handzeichen.
Elektronische Form § 126a BGB: Kann die Schriftform ersetzen, wenn der Aussteller der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versieht.
Wirksamkeit von Willenerklärungen gegenüber Abwesenden §130 BGB: Wird zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn diese dem Empfänger zugeht. Sie wird nicht wirksam wenn gleichzeitig oder vorher ein Widerruf eingeht.
Gesetzliches Verbot §134 BGB: Ein Rechtsgeschäft, dass gegen ein gesetzliches Verbot verstößt ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
Art und Umfang des Schadensersatzes §249 BGB: Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würden, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Entgangener Gewinn §252 BGB: Der zu ersetzende Schaden entspricht auch dem entgangenen Gewinn. Also der Gewinn, der unter normalen Umständen wahrschein erwartet werden konnte.
Widerrufsrecht §312g BGB: Dem Verbraucher steht bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu §355.
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsmäßig erbrachter Leistung §232 BGB: Wenn der Gläubiger dem Schulder eine angemessene Frist zur Nacherfüllung oder Leistung gegeben hat, aber trotzdem der gegenseitige Vertrag nicht erfüllt wird, kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten.
Vertragstypische Pflichten bei einem Kaufvertrag §433 BGB: Verkäufer wird einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Die Sache muss frei von Sach und Rechtsmängeln sein. Der Käufer muss dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die gekaufte Sache abnehmen.
Rechte des Käufers bei Mängeln §437 BGB: Nacherfüllung, vom Vertrag zurücktreten, Kaufpreis mindern, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Form des Mietvertrages §550 BGB: Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht schriftlich geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühstens ein Jahr nach Überlassung des Wohnraums möglich.
Fristen der Ordentlichen Kündigung §573 BGB: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Kündigungsfristen bei Mietverhältnis über Geschäftsräume §580a BGB: Die ordentliche Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig.
Schadensersatzpflicht §823 BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Anmeldepflicht §29 HGB: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma, den Ort und die inländische Geschäftsanschrift seiner Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirke sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Buchführungspflicht §238 HGB: Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen und in diesem seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen.
Keine Einrede der Vorausklage bei Vorliegen eines Handelsgeschäfts §349 HGB: Dem Bürgen steht, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist, die Einrede der Vorausklage nicht zu.
Vermutung auf Zugehörigkeit zum Handelsgewerbe §344 HGB: Die vom Kaufmann betriebenen Geschäfte gelten im Zweifel als zugehörig zum Handelsgewerbe.
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