Frage | Antworten |
Welche weiteren Vertragsarten gibt es? | - Mietvertrag - Pachtvertrag - Leihvertrag - Kaufvertrag - Darlehensvertrag - Werkvertrag - Dienstvertrag |
Erkläre den Mietvertrag | Mieter - Vermieter Gebrauch von Sache gegen Entgelt Rückgabe derselben Sache, z.B. Mietauto |
Erkläre den Pachtvertrag | Pächter - Verpächter Gebrauch von Sache + Ertrag gegen Entgelt Rückgabe derselben Sache, z.B. Pacht eines Gartens |
Erkläre den Leihvertrag | Leiher - Verleiher Gebrauch von Sache, unentgeltlich Rückgabe derselben Sache, z.B. Buch aus Leihbücherei |
Erkläre den Kaufvertrag | Käufer - Verkäufer Übereignung von Sache gegen Bezahlung |
Erkläre den Darlehensvertrag | Darlehensgeber - Darlehensnehmer Verbrauch von Sache entgeltlich oder unentgeltlich Rückgabe gleichartiger (aber anderer) Sache, z.B. Ausleihen von 5 Eiern |
Erkläre den Werkvertrag | Unternehmer - Besteller Herstellung "eines Werkes" gegen Vergütung, z.B. Reparatur der Waschmaschine |
Erkläre den Dienstvertrag | Arbeitgeber - Arbeitnehmer Leistung von Diensten gegen Bezahlung |
Erkläre die Verjährung | Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann Gläubiger seine Forderungen nicht mehr gerichtlich einklagen, der Schuldner kann die Leistung verweigern. Forderung besteht aber weiterhin |
Nenne die wichtigsten Verjährungsfristen | 30 Jahre: Anspruch aus Erbfall, vollstreckbare Titel z.B. Gerichtsurteil 10 Jahre: Ansprüche aus Grundstücken, z.B. Kauf, Hypothek, Grundschuld 5 Jahre: Ansprüche aus Mängel an Bauwerken 3 Jahre: regelmäßige Verjährungsfrist auf alle Ansprüche -> Verjährung beginnt *am Ende d. Jahres* in dem Anspruch entstand 2 Jahre: Sachmangelhaftung beim Verbrauchsgüterkauf |
Wie kann die Verjährung gehemmt werden? | - gerichterlicher Mahnbescheid - höhere Gewalt - Klageerhebung - Beginn schiedsrichterlichen Verfahrens - Verhandlung über Anspruch - Leistungsverweigerungsrecht d. Schuldners => Verjährungsfrist wird um Zeitraum der Hemmung verlängert |
Wann beginnt die Verjährung erneut? | - Schuldner erkennt Gläubigeranspruch durch Abschlagszahlung/Zinszahlung/Teilzahlung - gerichterliche/behördliche Vollstreckungshandlung & Anerkennung von Mängelanspruch durch Nacherfüllung |
Erkläre den Begriff "Haftung" | Person muss für eigenes Verschulden aufkommen und entstandenen Schaden begleichen |
Welche Haftungen ergeben sich aus Verträgen? | - Pflichtverletzung: mit Abschluss d. Vertrages haben beide Partner Verpflichtungen => ein Partner kommt Verpflichtungen nicht nach & verursacht Schaden - Garantieerklärung - Versicherungsverträge |
Welche Haftung ergibt sich aus der unerlaubten Handlung? | vorsätzlich/fahrlässig Eigentum/Gesundheit/ Körper oder Freiheit eines anderen widerrechtlich verletzen |
Erkläre die Begriffe - nicht deliktfähig - bedingt deliktfähig - deliktfähig | Nicht deliktfähig: Minderjährige unter 7 Jahre Bedingt deliktfähig: Minderjährige zwischen 7-18 Jahre Delitkfähig: Erwachsene, ab 18 Jahre |
Möchten Sie mit GoConqr kostenlos Ihre eigenen Karteikarten erstellen? Mehr erfahren.