Teil B, Kapitel 2 Merkmale von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen

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Jahrgangsstufe 1 Unternehmensformen (0 Grundlegendes) Karteikarten am Teil B, Kapitel 2 Merkmale von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen, erstellt von Stefan Kurtenbach am 08/03/2014.
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Beschreiben Sie das Wesen eines Einzelunternehmens. In einem Einzelunternehmen gibt es nur einen Betriebsinhaber. Dieser stellt dem Unternehmen Kapital zur Verfügung und haftet alleine.
Worin unterscheidet sich das Einzelunternehmen von einem Gesellschaftsunternehmen? In einem Einzelunternehmen gibt es nur einen Betriebsinhaber. Gesellschaftsunternehmen sind privatrechtliche Vereinigungen von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Nennen Sie Vorteile eines Einzelunternehmens im Vergleich zu einem Gesellschaftsunternehmens. Alleiniges Entscheidungsrecht; Flexibilität bei Entscheidungen, da keine Abstimmung erforderlich; alleiniger Gewinnanspruch; kein Mindestkapital erforderlich; hohe Motivation des Einzelunternehmers, da der Gewinn des Unternehmens häufig die einzige Einkommensquelle darstellt; in der Regel keine Gründungsvorschriften
Nennen Sie Nachteile eines Einzelunternehmens im Vergleich zu einem Gesellschaftsunternehmens. Alleiniges Entscheidungsrecht beeinträchtigt eventuell die Qualität der Entscheidungen, da keine Absprache erforderlich; hohes Risiko, da Einzelunternehmer allein und unbeschränkt haftet; begrenzte Möglichkeiten zur Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital; Auflösung des Unternehmens bei Tod des Unternehmers; Existenz des Unternehmens ist unter Umständen abhängig von der privaten Lebensführung des Unternehmers
Welche zwei Grundformen lässt das Handelsrecht für die Gründung eines Gesellschaftsunternehmens zu? Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
Was ist eine Personengesellschaft? Eine Unternehmensform, der mindestens eine voll haftende natürliche oder juristische Person und weitere natürliche oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks beteiligt sind.
Was ist eine Kapitalgesellschaft? Unternehmensform, bei der die Bereitstellung von Kapital im Vordergrund steht und eine persönliche Mitarbeiter der Gesellschafter nicht erforderlich ist.
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