Jugendarbeitsschutzgesetz

Beschreibung

Inhalte des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Christian  Noack
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Christian  Noack
Erstellt von Christian Noack vor etwa 7 Jahre
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
Arbeitsbeginn und Arbeitsende Jugendliche dürfen ab 6:00 Uhr frühstens und bis 20:00 Uhr spätestens arbeiten
Tägliche Arbeitszeit Jugendliche dürfen maximal 8,5 Stunden am Tag; bei Fünftagewoche (40 Stunden) maximal 8 Stunden am Tag arbeiten.
Ruhepausen Mindestens 30 Minuten Pause bei einer Beschäftigung von mehr als 4,5 Stunden. Mindestens 60 Minuten Pause bei einer Beschäftigung von mehr als 6 Stunden.
Berufsschultage Keine Beschäftigung an Berufsschultagen mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten, jedoch nur einmal in der Woche
Wöchentliche Arbeitszeit Fünftagewoche; 40 Stundenwoche. Keine Beschäftigung an Samstagen Sonntagen. In bestimmten brunchen (Einzelhandel) dass der Jugendliche samstags beschäftigt werden, wenn er an einem anderen Beruf schulfreien Tag einen entsprechenden Ausgleich erhält
Verbotene Arbeiten Gefährliche Arbeiten; arbeiten, bei denen der Jugendliche sittlich und körperlich gefährdet wird
Tägliche Freizeit Zwischen dem Ende der Arbeitszeit eines Tages und dem Beginn der Arbeitszeit/Schulzeit am nächsten Tag müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen
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