Created by Jessica Boas
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Question | Answer |
kaufvertrag | -Art , Qualität und Menge -Preis der ware -Lieferzeit -Lieferungsbedingungen -Zahlungsbedingungen -Erfüllungsort -Gerichtsstand |
überwachung der erfüllung | überwachung der vertragserfüllung, terminliche eingangskontrolle,sachliche eingangskontrolle, prüfung der rechnung, überwachung der zahlungstermine |
einseitiger handelskauf | vertragspartner Kaufmann und verbraucher |
zweiseitiger handelskauf | kaufmann und kaufmann |
kauf auf probe | fester kauf mit rückgaberecht innerhalb einer bestimmten frist |
kauf zur probe | kauf von kleinmengen zum ausprobiere |
kauf nach probe | eigenschaften eines kostenloses muster probe sind verbindlich für die später zu lieferernde menge muster = beweismittel |
Anfrage | Feststellungen zu welchem preis die ware oder dienstleistung angeboten wird, formfrei,erfolgt mündlich o. schriftlich, unverbindlich - nicht rechtlich pflichtend,Prüfung ob ware lieferbar ist. |
Anpreisung | an die Allgemeinheit gerichtet, daher kein Angebot- kaufanregend |
Angebot | -bestimmte Person, -willenserklärung die ware/ dienstleistungen zu den konditionen anzubieten,- ist bindend- erst wirksam wenn bei empfänger eingegangen |
Form- angebot | keine Formvorschrift unter anwesenden: mündlich,schriftlich,schlüssiges handeln abwesend: schriftlich (Brief,E-Mail) |
Erlöschen | wenn empfänger ausdrücklich, stillschweigend ablehnt, abgeändert oder nicht rechtzeitig angenommen wird. |
Widerruf | bis zum zugang des Angebots möglich, spätestens gleichzeitig mit eintreffen des Angebotes |
Qualität | prüfung des materials |
preis | angebotener preis auf einheitliche vergleichbasis umrechnen (preisnachlässe,nebenkosten,rabatte) |
AGB | allgemeine geschäfts-bedinungen vorformu-lierte vertagsbedungungen |
erfüllungsort | ist der ort, an dem schuldner seine leistung zu bewirken hat und durch rechtzeitige,mangelfreie leistung von vertaglichen verpflichtungen frei wird. |
warenschuld | mit übergabe der ware gehen kosten und gefahr auf den käufer ( gläubiger) über. |
geldschulden sind bringschulden | zahlung sind kosten und gefahr des käufers ( schuldner) an den verkäufer zu übermitteln. |
termin | übereinstimmung der lieferzeiten mit produkten |
persönliche | langjährige geschäftsbeziehungen, verhalt bei mängelrügen, vertrauen und zuverlässigkeit eines unternehmen |
kaufvertrag | verpflichtendes rechtsgeschäft |
abschluss | 2 willenerklärungen( antrag und annahme) angebot vk- bestellung käufer, bestellung käufer- bestellungsannahme vk |
verpflichtungsgeschäfte | sind bei einem kaufvertragsabschluss enstehende pflichten |
pflichten verkäufer | mangelfreie und rechtzeitige übergabe des kaufgegenstandes, verschaffung des eigentums an der ware, annahme des kaufpreises |
pflichten käufer | rechtzeitige zahlung des vereinbarten kaufpreises, annahme des kaufgegenstandes. |
erfüllungsgeschäft | erfüllungen der aus einem kaufvertrag enstsnden pflichten |
erfüllungsweise | hängt von vertraglicher abmachung ab. grundsätze bei nicht eindeutigem inhalt willenserklärung wahrheits- und sinnesgemäße verfassung/ efüllung aller verträge. |
bürgerlicher kauf | privatkauf von bürger zu bürger(verbraucher) |
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